11452/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 12. Juli 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0226-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11759/J betreffend „Entziehung der Gewerbeberechtigung im Jahr 2011“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 24. Mai 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Es wurden die Gewerbeabteilungen der Ämter der Landesregierungen befasst, die folgende Informationen vorgelegt haben, die ich nachstehend wiedergebe:
Wien meldete für das Jahr 2011 28 Anträge gemäß § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz. Von diesen hauptsächlich betroffen waren das Gastgewerbe, das Handelsgewerbe, Entrümpler, Baumeister, Güterbeförderer, EDV-Dienstleister, Vermögensberater, Abfallsammler und das Bauhilfsgewerbe. Es wurden dementsprechend 28 Verfahren eingeleitet. Im Jahr 2011 wurden insgesamt vier Verfahren betreffend Baumeister, Gastgewerbe und zwei Handelsgewerbe eingestellt.
Berufungen wurden nicht erhoben. In 11 Fällen wurde die Gewerbeberechtigung rechtskräftig entzogen.
Aus Oberösterreich wurden für das Jahr 2011 zwei Anträge auf Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz gemeldet; sie betrafen das Gastgewerbe und das Baugewerbe. Dementsprechend wurden zwei Verfahren eingeleitet. Kein Verfahren wurde eingestellt. In einem das Gastgewerbe betreffenden Fall wurde Berufung erhoben. In einem Fall betreffend Gastgewerbe wurde die Gewerbeberechtigung entzogen.
Tirol meldete für das Jahr 2011 eine Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz im Bodenlegergewerbe. Der diesbezügliche Antrag wurde bereits 2010 eingereicht.
Aus den anderen Bundesländern erfolgten keine Meldungen über Anträge.