11453/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12060 /J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter betreffend „mögliche Gesundheitsgefährdung durch das Szenegetränk Bubble Tea“ wie folgt:

Das betreffende Produkt unterliegt dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006 idgF, und fällt damit in die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit.

Ich ersuche daher die Anfrage an den zuständigen Bundesminister für Gesundheit zu richten.