11455/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0152-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 12. Juli 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11556/J-NR/2012 betreffend Neubewertung von Schularbeiten im Burgenland, die die Abg. Oswald Klikovits, Kolleginnen und Kollegen am 15. Mai 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat davon aus Medienberichten in unmittelbarem Zusammenhang erfahren.

 

Zu Frage 4:

Dem Landesschulrat für Burgenland wurde sinngemäß mitgeteilt, dass bei der Messung von Schülerleistungen (= Leistungsfeststellung) in den lebenden Fremdsprachen, insbesondere bei standardisierten schriftlichen Leistungsfeststellungsformaten standardisierte Beurteilungs­kriterien verwendet werden, um die Beschreibung der Leistungen möglichst objektiv und transparent vorzunehmen. Dieses System unterstützt die Beschreibung von Schülerleistungen und stellt für die Lehrperson ein Hilfsmittel zur objektiven Leistungsfeststellung dar.

Bei der Leistungsbeurteilung werden die erreichten Punktezahlen den einzelnen Noten gemäß den Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung zugeordnet. Dabei müssen die Vorgaben der Leistungsbeurteilungsverordnung eingehalten werden; für ein „Genügend“ müssen bei einer Schularbeit oder Reifeprüfungsklausur „die wesentlichen Bereiche über­wiegend erfüllt“ sein. Ab welcher Punktezahl dies der Fall ist, hängt von der Aufgabenstellung


und dem verwendeten Beurteilungsraster mit Gewichtung der einzelnen Aufgaben ab. Die Grenze für eine positive Beurteilung liegt also dort, wo sie im jeweiligen validen Beurteilungs­raster, beispielsweise für lebende Fremdsprachen auf Grundlage des im kompetenzorientierten Lehrplan verankerten „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“, vorge­sehen ist.

Die Erfahrungen mit diesen Beurteilungsrastern bei der Reifeprüfung zeigen, dass bei allen Betroffenen eine hohe Zufriedenheit und Akzeptanz besteht.

Weiters wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Gesamtbeurteilung eines Unterrichtsgegenstandes am Ende eines Schuljahres neben den schriftlichen Leistungen auch die Leistungen in anderen Bereichen (Mitarbeit, Hausübungen usw.) maßgeblich heranzuziehen sind.

Der Einsatz von validen Beurteilungsrastern bei Schularbeiten in den lebenden Fremdsprachen ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn auch die jeweiligen Aufgaben den Qualitätskriterien eines validen Tests entsprechen. Wird beispielsweise bei einer mehrstündigen Englischschularbeit ein standardisiertes Aufgabenformat (zB. zur Überprüfung des Hörverstehens) verwendet, ist es zielführend, auch die dafür entwickelten Beurteilungsraster zu verwenden. Diese validen Aufgaben und die entsprechenden Raster stellen sicher, dass das überprüfte Sprachniveau der Schülerinnen und Schüler lehrplanmäßig ist (zB. B2 bei der 1. Lebenden Fremdsprache). In jedem Fall hat die Lehrkraft für eine entsprechende Beurteilung zu sorgen, die sich an den Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung orientiert.

Es wird empfohlen, regelmäßig standardisierte Aufgabenformate als Diagnoseinstrumente zum Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern und für individuelle Fördermaßnahmen einzu­setzen und die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die standardisierte, kompetenz­orientierte Reifeprüfung mit diesem Beurteilungssystem vertraut zu machen.

 

Zu Frage 5:

Die unter anderem für allgemein bildendes Schulwesen, Qualitätsentwicklung und -sicherung, BIFIE zuständige Sektion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sowie die zuständige Schulaufsicht, auch im Rahmen der Dienstbesprechung mit der Schulaufsicht im März 2012.

 

Zu Frage 6:

Volle Beachtung der Leistungsbeurteilungsverordnung in Verbindung mit den neuen Heraus­forderungen, die die neue Reifeprüfung und die damit im Zusammenhang stehende Vorbe­reitung auf Kompetenzorientierung mit sich bringen.

 

Zu Frage 7:

Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 4 bis 6 verwiesen.

 

Zu Frage 8:

Bei der Dienstbesprechung mit der Schulaufsicht im März 2012 wurde das Thema ausführlich behandelt. Weite Teile der in Beantwortung der Frage 4 enthaltenen Ausführungen sind das Ergebnis dieser Besprechung.

 

Zu Frage 9:

Die angeführte Entscheidung wurde nur im Bereich des Landesschulrats für Burgenland getroffen.

 


Zu Frage 10:

Eine Schularbeit (schriftliche Überprüfung) ist nur eine punktuelle Leistungsstandserhebung und somit eine von vielen in einem Schuljahr. Für die Gesamtbeurteilung eines Unterrichts­gegenstandes am Ende eines Schuljahres sind neben den schriftlichen Leistungen auch die Leistungen in anderen Bereichen (Mitarbeit, Hausübungen usw.) entsprechend der Leistungs­beurteilungsverordnung maßgeblich heranzuziehen.

 

Zu Frage 11:

Um Klarheit zu schaffen, ist ein entsprechendes Informationsschreiben durch das BMUKK ergangen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.