11461/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0026-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am      . Juli 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 15. Mai 2012 unter der Nr. 11579/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend der im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwaltschaften“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3 bis 7:

Ø  Welche konkreten Anwaltschaften bzw. Pseudo-Ombudsmänner fallen in die Zuständigkeit Ihres Ministeriums?

Ø  Welche Rechte bzw. Kompetenzen kommen jeder einzelnen Stelle zu?

Ø  Wo findet sich die Rechtsgrundlage der einzelnen Stellen?

Ø  In welchen Verfahren kommen jeder einzelnen Stelle Parteirechte zu?

Ø  Welche anderen Mitwirkungsrechte hat jede einzelne Stelle?

Ø  Über wie viele Mitarbeiter verfügt jede einzelne dieser Stellen?

 

Die in meinem Ressort eingerichtete Servicestelle für Fluggastrechte basiert auf Art. 16 der EG-Verordnung Nr. 261/2004 („Fluggastrechte-Verordnung“) bzw. Art. 14  der EG-Verordnung Nr. 1107/2006 sowie § 139a Luftfahrtgesetz (LFG) idgF.

Die Arbeit der Servicestelle für Fluggastrechte wird von rund 1,5 Mitarbeitern geleistet.


Darüber hinaus können Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen und Kunden Beschwerden, welche die Beförderung von Fahrgästen, Reisegepäck oder Gütern betreffen und die mit einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht befriedigend gelöst worden sind, der gemäß § 78a Eisenbahngesetz, BGBl. Nr. 25/2010, als Schlichtungsstelle eingerichteten Schienen-Control GmbH vorlegen.

Diese Stelle wird von 2 Mitarbeitern betreut.

 

Gemäß § 122 TKG 2003 ist der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) die Aufgabe übertragen, eine Schlichtungsstelle zu führen. Nutzer von Kommunikationsnetzen- oder diensten und Interessenvertretungen können dieser Schlichtungsstelle Streit- oder Beschwerdefälle, insbesondere betreffend die Qualität des Dienstes und bei Zahlungsstreitigkeiten, die zwischen einem Kunden und einem Betreiber nicht befriedigend gelöst worden sind, vorlegen.

 

Die RTR-GmbH ist weiters gemäß § 53 Postmarktgesetz auch im Bereich des Postmarktes als Schlichtungsstelle tätig. Postdiensteanbieter, Nutzer und Interessensvertretungen können hier Streit- oder Beschwerdefälle, die mit einem Anbieter eines Postdienstes nicht befriedigend gelöst worden sind, vorlegen.

 

Im Bereich der TK-Streitschlichtung sind rund 12 Mitarbeiter, im Bereich der Poststreitschlichtung rund 0,25 Mitarbeiter tätig.

 

 

Zu Frage 2:

Ø  Welche Kosten fallen für jede einzelne Stelle pro Jahr insgesamt an?

 

Da auf dieser Kostenstelle auch Kosten für andere Aufgaben anfallen, können diese nicht explizit angeführt werden.