11461/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-9.000/0026-I/PR3/2012 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juli 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 15. Mai 2012 unter der Nr. 11579/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend der im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwaltschaften“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3 bis 7:
Ø Welche konkreten Anwaltschaften bzw. Pseudo-Ombudsmänner fallen in die Zuständigkeit Ihres Ministeriums?
Ø Welche Rechte bzw. Kompetenzen kommen jeder einzelnen Stelle zu?
Ø Wo findet sich die Rechtsgrundlage der einzelnen Stellen?
Ø In welchen Verfahren kommen jeder einzelnen Stelle Parteirechte zu?
Ø Welche anderen Mitwirkungsrechte hat jede einzelne Stelle?
Ø Über wie viele Mitarbeiter verfügt jede einzelne dieser Stellen?
Darüber hinaus können Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen und Kunden Beschwerden, welche die Beförderung von Fahrgästen, Reisegepäck oder Gütern betreffen und die mit einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht befriedigend gelöst worden sind, der gemäß § 78a Eisenbahngesetz, BGBl. Nr. 25/2010, als Schlichtungsstelle eingerichteten Schienen-Control GmbH vorlegen.
Diese Stelle wird von 2 Mitarbeitern betreut.
Gemäß § 122 TKG 2003 ist der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) die Aufgabe übertragen, eine Schlichtungsstelle zu führen. Nutzer von Kommunikationsnetzen- oder diensten und Interessenvertretungen können dieser Schlichtungsstelle Streit- oder Beschwerdefälle, insbesondere betreffend die Qualität des Dienstes und bei Zahlungsstreitigkeiten, die zwischen einem Kunden und einem Betreiber nicht befriedigend gelöst worden sind, vorlegen.
Die RTR-GmbH ist weiters gemäß § 53 Postmarktgesetz auch im Bereich des Postmarktes als Schlichtungsstelle tätig. Postdiensteanbieter, Nutzer und Interessensvertretungen können hier Streit- oder Beschwerdefälle, die mit einem Anbieter eines Postdienstes nicht befriedigend gelöst worden sind, vorlegen.
Im Bereich der TK-Streitschlichtung sind rund 12 Mitarbeiter, im Bereich der Poststreitschlichtung rund 0,25 Mitarbeiter tätig.
Ø Welche Kosten fallen für jede einzelne Stelle pro Jahr insgesamt an?