11465/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0027-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am      . Juli 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 15. Mai 2012 unter der Nr. 11627/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Tätigkeit der Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Vorschriftenwesens gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Wann wurde in der Sektion IV des BMVIT die Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Vorschriftenwesens konstituiert?

Ø  Wie viele Personen gehören dieser Arbeitsgruppe an?

Ø  Wie viele Arbeitssitzungen wurden seit der Konstituierung absolviert?

Ø  Welchen Erfolg und welche Ergebnisse hat die Tätigkeit der Arbeitsgruppe gezeigt?

Ø  Welche Arten von „Vorschriften“ sind Gegenstand der Tätigkeit der Arbeitsgruppe?

 

Vorweg ist auf eine Besonderheit in der Struktur der Vorschriften im Eisenbahnbereich hinzuweisen. Während die Verhaltensvorschriften für den Eisenbahnsektor vor seiner Reform eher nur in den Grundzügen in Form von Rechtsvorschriften vorgegeben waren und im Detail in umfangreichen Dienstvorschriften der Unternehmen ausgeformt wurden, ging man seither zu unternehmensübergreifenden Rechtsvorschriften über. Die verbleibenden


Dienstvorschriften der Eisenbahnunternehmen müssen der Eisenbahnbehörde im bmvit insoweit zur Genehmigung vorgelegt werden, als sie das Verhalten im Interesse der Betriebssicherheit regeln. Alle anderen unternehmensinternen Vorschriften müssen der Behörde nicht mehr vorgelegt werden.

 

Angesichts dieser Entwicklung stellte sich beim Vollzug die Aufgabe der Abgrenzung im Detail.  Da dies innerhalb meines Ressorts mehrere Abteilungen berührte, wurde die Arbeitsgruppe unter der Führung der Sektionsleitung eingerichtet. Die Arbeitsgruppe wurde schlank und flexibel organisiert und gehandhabt. Es gab keine fixen Sitzungsintervalle, sondern auch etliche vorbereitende Besprechungen und solche zu Teilbereichen und speziellen Fragen. Je nach Themenstellung nahmen an den Besprechungen fünf bis 20 Personen teil.

 

Die Arbeitsgruppe hat bereits ihr Endergebnis vorlegt. Sie hat die Tatbestände der genehmigungspflichtigen Dienstvorschriften gegenüber den übrigen Vorschriften in den Eisenbahnunternehmen, die nur unternehmensinterne Handlungsanweisungen darstellen, exakt herausgearbeitet und aufgelistet. Das war nicht nur eine Aufgabe zur Klarstellung, sondern auch zur spürbaren Vereinfachung bei der Vollziehung. Da es um einen administrativen Ablauf zwischen dem bmvit und wenigen Adressaten geht, erübrigte sich eine allgemeine Publikation.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Wann werden in den anderen Gruppen der Sektion ebenfalls Arbeitsgruppen zur Vereinfachung des Vorschriftenwesens konstituiert?

Ø  Wie lauten Ihre Zielvorgaben an die zuständige Sektionsleiterin hinsichtlich der Vereinfachung des Vorschriftenwesens bezüglich

a)    der Verständlichkeit der verwendeten Sprache

b)    der Präzision des Inhalts

c)    der Übersichtlichkeit von Formularen und dergleichen

d)    der Anzahl der bearbeiteten „Vorschriften“?

Ø  Wann werden Sie die Ergebnisse/Zwischenergebnisse auf der Homepage des BMVIT publizieren?

 

Der angesprochenen Arbeitsgruppe wurde eine spezielle Aufgabe im Vollzug für den Eisenbahnbereich übertragen, wie sie sich für die übrigen Verkehrsbereiche nicht stellte und stellt. Die allgemeinen Zielvorgaben und die publizierten Richtlinien zur Gestaltung der Vorschriften im Bundesbereich gelten hingegen generell auch im bmvit und für alle Bereiche des Verkehrs.