11467/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0018-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . Juli 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 15. Mai 2012 unter der Nr. 11639/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Flugunfälle von Fluginspektoren gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wie viele Flugunfälle hat es in Österreich in den letzten 10 Jahren gegeben?

Ø  Wie viele davon waren Unfälle mit Hubschraubern?

 

In den letzten zehn Jahren ereigneten sich 950 Flugunfälle, davon 217 mit Hubschraubern.

 

 

Zu den Fragen 3, 4, 5 und 10: 

Ø  An wie vielen Flugunfällen der letzten 10 Jahre waren Fluginspektoren beteiligt, wie oft davon als Piloten?

Ø  Bei wie vielen Flugunfällen der letzten 10 Jahre, an denen Fluginspektoren als Piloten beteiligt waren, waren die Fluginspektoren zum Zeitpunkt des Unfalls „dienstlich“ für ein Flugunternehmen unterwegs?

Ø  Bei wie vielen Flugunfällen der letzten 10 Jahre, an denen Fluginspektoren als Piloten beteiligt waren, waren die Fluginspektoren zum Zeitpunkt des Unfalls privat, d.h. in ihrer Freizeit, unterwegs?

Ø  Welche Vorteile haben Flugunternehmen, die hauptberufliche Fluginspektoren der ACG beschäftigen?

 

Laut Auskunft meines Ressorts sind Ausnahme des Unfalles vom 29. April 2012 keine Unfälle mit einer Beteiligung von Flugbetriebsinspektoren der Austro Control GmbH bekannt.

Die Durchführung von Flügen für Luftfahrtunternehmen hat nach international festgelegten Standards und Vorgaben zu erfolgen.

 

 

Zu den Fragen 6, 7, 8 und 9:

Ø  Wer hat jeweils in den letzten 10 Jahren jene Flugunfälle untersucht, an denen Fluginspektoren beteiligt waren?

Ø  Werden Sie es auch in Zukunft zulassen, dass Fluginspektoren nebenberuflich als Piloten bei diversen Unternehmen tätig sind?

Ø  Wenn ja, finden Sie es sinnvoll, wenn die ACG Unfälle, an denen Fluginspektoren beteiligt sind, selbst untersucht, d.h. dass Kollegen des Verunfallten den Unfallhergang untersuchen?

Ø  Wenn nein, wann werden Sie eine nebenberufliche Tätigkeit von Fluginspektoren verbieten bzw. sicherstellen, dass wirklich unabhängige Stellen in den betreffenden Fällen die Unfalluntersuchung durchführen?

 

Die Richtlinie 94/56/EG des Rates vom 21.11.1994 fordert unabhängig von allfälligen strafrechtlichen Ermittlungen eine ausschließlich der Verbesserung der Verkehrssicherheit verpflichtete Untersuchung von Unfällen und Störungen im Bereich der Zivilluftfahrt durch eine unabhängige, ständig eingerichtete Untersuchungsstelle. Diese Richtlinie wurde in Österreich mit dem Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 105/1999, umgesetzt. Die erwähnte Richtlinie wurde durch die VO (EU) 996/2010 ersetzt und das österreichische Unfalluntersuchungsgesetz zuletzt mit BGBl. I Nr. 40/2012 novelliert. Die unabhängigen Unfalluntersuchungen im Bereich der Zivilluftfahrt werden in Österreich gemäß der dargestellten Rechtslage seit dem Jahr 1999 von einer unabhängigen Stelle, der (nunmehr) Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes durchgeführt.

 

Ich darf auf meine Beantwortungen der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 1689/J-NR/2009 vom 10. Juni 2009, Nr. 3305/J-NR/2009 vom 18. Dezember 2009 sowie Nr. 11222/J-NR/2012 vom 23. Mai 2012 verweisen.