11470/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-9.000/0028-I/PR3/2012 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juli 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 15. Mai 2012 unter der Nr. 11651/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3 bis 10:
Ø Wie hoch waren die Gesamtausgaben für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen Ihres Ressorts insgesamt im Jahr 2011?
Ø Wie hoch waren die Ausgaben für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen im Jahr 2011, aufgeschlüsselt nach ausgelagerten Behörden und Agenturen, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen?
Ø Wie hoch waren die Kosten Ihres Ressorts für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen in Printmedien im Jahr 2011?
Ø In welche Medien wurden welche Beträge investiert?
Ø Wie hoch waren die Kosten Ihres Ressorts für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen im TV-Rundfunk im Jahr 2011?
Ø In welchen Medien wurden welche Beträge investiert?
Ø Wie hoch waren die Kosten Ihres Ressorts für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen im Hörfunk im Jahr 2011?
Ø In welchen Medien wurden welche Beträge investiert?
Ø Wie hoch waren die Kosten Ihres Ressorts für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen im Internet im Jahr 2011?
Ich verweise auf meine Anfragebeantwortungen zu den schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 9079/J vom 8. Juli 2011 sowie Nr. 10380/J vom 19. Jänner 2012.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2011 seitens des bmvit samt nachgeordneter Dienststellen zum Themenbereich Verkehr € 498.609,96 (zzgl. € 99.721,99 USt) ausgegeben, die auch aus den dafür zweckgebundenen Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds bedeckt wurden.
Weiters verweise ich in diesem Zusammenhang darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinne der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3.Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständliche Frage betrifft ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegt somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie ist daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu Frage 2:
Ø Wie hoch waren die Ausgaben für die Homepage Ihres Ressorts im Jahr 2011?
Für die Homepage des bmvit samt nachgeordneter Dienststellen sind im Jahr 2011 Kosten in der Höhe von € 15.351,67 (zzgl. € 3.070,33 USt) angefallen.
Zu den Fragen 11 und 12:
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Betrauung von Agenturen im Jahr 2011?
Ø Welche Agenturen wurden namentlich mit Aufträgen in welcher Höhe bedacht?
Die Gesamtkosten für die Betrauung von Agenturen im Jahr 2011 belaufen sich auf € 386.998,91 (zzgl. € 77.399,78 USt). Für die Abwicklung von Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit waren u.a. die Agentur motm, ALPHAAFFAIRS Kommunikationsberatung GmbH sowie Media Consult befasst.