11475/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0712-II/2012

 

Wien, am    . Juli 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Franz Riepl, Genossinnen und Genossen haben am      16. Mai 2012 unter der Zahl 11688/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die steigende Einbruchsrate in Privatwohnungen bzw. -häuser“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dem Bundesministerium für Inneres liegen keine schriftlichen Eingaben von Exekutivbeamtinnen und –beamten vor, in denen explizit über Einstellungen der Verfahren gegenüber überführter und geständiger Täter nach Einbruchsdiebstählen Klagen bzw. Beschwerden geführt werden.

 

Zu Frage 2:

Im Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Inneres wurden und werden für Zwecke einer effektiven und effizienten Verfolgung von Straftätern alle im Einzelfall rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft.


Zu Frage 3:

Im Zuge von Evaluierungen hinsichtlich der den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehenden Befugnisse für eine intensive Bekämpfung von Straftätern finden auch Gespräche mit dem legistisch für Änderungen der Strafprozessordnung zuständigen Bundesministerium für Justiz statt.

 

Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für Inneres pflegt ausgezeichnete Kontakte zu den Sicherheitsbehörden anderer Staaten, insbesondere auch mit den östlichen Nachbarstaaten. Darüber hinaus bestehen mit vielen Staaten eigene Staatsverträge über die Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit. Einen wichtigen Bestandteil bei grenzüberschreitenden Ermittlungen stellen Interpol und Europol dar.

 

Zu Frage 5:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 6:

Die persönliche Ausrüstung der Exekutivbediensteten entspricht den jeweiligen Anforderungen.

 

Zu Frage 7:

Die im Bereich der Bundespolizei in Verwendung stehenden ballistischen Überzieh-schutzwesten stellen einen Kompromiss zwischen einer möglichst hohen Schutzfunktion einerseits und einer möglichst geringen Einschränkung der Bewegungsfreiheit andererseits dar. Das Lenken von Dienstkraftfahrzeugen mit angelegter Schutzweste ist möglich, wobei ein gewisses Ausmaß an Einschränkung der Bewegungsfreiheit zu Gunsten der erforderlichen Schutzfunktion in Kauf genommen wird. Bei zukünftigen Beschaffungen von ballistischen Überziehschutzwesten wird diesem Umstand ein besonderer Stellenwert eingeräumt, wodurch mit einer Verbesserung des Tragekomforts bei gleichzeitiger Beibehaltung der hohen Schutzfunktion zu rechnen ist.

 

Zu Frage 8:

Die technische Ausstattung von Polizeiinspektionen entspricht grundsätzlich den Anforderungen des Exekutivdienstes. Seitens des Bundesministeriums für Inneres werden zur Aufrechterhaltung des bestehenden hohen Standards sowie im Sinne einer ständigen Weiterentwicklung laufend Anpassungen vorgenommen.