11479/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

           

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0764-III/8/a/2012

Wien, am          . Juli 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Bgm. Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Mai 2012 unter der Zahl 11694/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kritik an den NGOs durch den Leiter des Österreichischen Integrationsfonds" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Eine Beantwortung dieser Frage kann in Anbetracht des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes erst ab Kalenderjahr 2005 erfolgen.

 

Es erfolgten folgende Zahlungen aus nationalen Mitteln an Caritas, Diakonie, Volkshilfe und den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF):

 

Der jeweilige Gesamterfolg setzt sich aus den Ausgaben für „Flüchtlingsbetreuung und Integration (VA-Ansatz 1/1150 Flüchtlingsbetreuung und Integration)“ zusammen und exkludiert Auszahlungen für Asylwerber (Grundversorgung und Betreuung) und Personalkosten. Bei genannten Beträgen handelt es sich um Auszahlungen des jeweiligen Budgetjahres.

 

Zu Frage 2

Es wird auf die Beantwortung der Frage 4 der parlamentarischen Anfrage 8151/J vom 30. Mai 2011 (8061/AB XXIV. GP) verwiesen.


Personalkosten des Österreichischen Integrationsfonds werden über den Beitrag des Bundesministeriums für Inneres zum Budget des Österreichischen Integrationsfonds abgedeckt.

 

Ergänzend dazu die Zahlen der Jahre 2010 und 2011:

 

Jahr

2010

2011

Löhne

€                    -

€                    -

Gehälter

€ 2.861.479,84

€ 3.179.251,50

Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

€     64.261,58

€      66.589,29

Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

€    999.018,08

€ 1.099.507,78

Sonstige Sozialaufwendungen

€    128.744,65

€    164.779,96

Personalkosten

€ 4.053.504,15

€ 4.510.128,53

Honorare Freie Dienstnehmer

€ 1.144.530,48

€ 1.309.488,06

 

Jahr

Aktive Dienstnehmer

gesamt

Angestellte

Arbeiter

Freie Dienstnehmer

2010

94

73

1

20

2011

113

89

0

24

 

 

Anders als bei den Zahlungen an den Österreichischen Integrationsfonds, die im Rahmen fix geregelter Tranchen auf Basis des Bundesvoranschlages des jeweiligen Budgetjahres erfolgen, resultieren Zahlungen an Diakonie, Caritas und Volkshilfe aus gewährten Projekt-
förderungen. Es werden hier keine Basisfinanzierungen zugesagt, Zahlungen ergeben sich aus vorgelegten und geprüften Abrechnungen und werden in Raten durchgeführt. Hier werden, unter vielen anderen Kosten, auch und nur diejenigen Personalkosten jener Personen gefördert, die zur Umsetzung des Projektinhaltes und zur Erfüllung des Projektzieles notwendig sind. Diese stellen jedoch keine direkten Refundierungen dar. Die Zahlungen für Projekte erfolgen über mehrere Kalenderjahre verteilt und es kann daher die Angabe der tatsächlichen Beteiligung an den Personalkosten pro Projektträger und Kalenderjahr nicht aussagekräftig erfolgen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Ebenso wenig fallen Meinungen und Einschätzungen unter das parlamentarische Interpellationsrecht.