1148/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|
||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0104-III/4a/2009 |
||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
||||
Wien, 22. April 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1398/J-NR/2009 betreffend Kunstwerk in der Domkrypta in Salzburg, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 17. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Allgemein wird festgehalten, dass für den im Eigentum der Stadt Salzburg stehenden Residenzplatz ein rechtskräftiger Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes vom 30. Oktober 2006 vorliegt. Die „Überreste der Vorgängerbauten des Salzburger Doms“ wurden darin entsprechend erfasst. Die Konradinische Krypta liegt ausschließlich unter dem Residenzplatz.
Zu Frage 1:
Es gibt diesbezüglich zwei anhängige, noch nicht entschiedene Verfahren: ein Veränderungsverfahren nach § 5 Denkmalschutzgesetz (DMSG) sowie ein Förderungsverfahren nach § 32 DMSG.
Mit Eingangsdatum 17. März 2009 wurden dem Bundesdenkmalamt/Landeskonservatorat für Salzburg von Architekt Andreas Knittel Einreichunterlagen für das Projekt „Domkrypta unter dem Residenzplatz“ vorgelegt.
Mit Datum vom 23. Februar 2009 hat der Erzbischöfliche Domkirchenfonds zu Salzburg ein Förderungsansuchen betreffend das Sonderprojekt Konradinische Krypta an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übermittelt.
Zu Frage 2:
Derzeit ist der Umbaubescheid im Bundesdenkmalamt in Ausarbeitung. Die Ausfertigung des Bescheides ist noch im April dieses Jahres zu erwarten.
Zu Frage 3:
Das Projekt wurde vom Erzbischöflichen Domkirchenfonds zu Salzburg, vertreten durch Domkustos Prälat Balthasar Sieberer, als Bauwerber in Abstimmung mit dem Magistrat der Stadt Salzburg, dem Land Salzburg und dem Betreiber des in der Krypta vorgesehenen Kunstprojektes, der Salzburg Foundation, initiiert. Die denkmalschutzrechtliche Grundlage ist wie oben erwähnt § 5 DMSG.
Zu Fragen 4 und 5:
Vorgeschlagen ist eine Aufteilung der Kosten für die bauliche Sanierung der Krypta zu gleichen Teilen auf Bund, Land Salzburg, Stadt Salzburg und Erzdiözese Salzburg. Laut einer Baukostenschätzung vom 12. Juni 2008 betragen die reinen Baukosten EUR 410.300 (netto) und die Kosten für „von Behörden und Bundesdenkmalamt angeordnete Vorarbeiten“ EUR 19.869,05 (netto).
Die Kosten für die künstlerische Ausgestaltung der Krypta übernimmt zur Gänze die Salzburg Foundation.
Zu Frage 6:
Die Kosten für die bisherige Planung sind nicht bekannt.
Zu Fragen 7 und 8:
Es gibt noch keine Förderungszusage des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Für die Planung und die künstlerische Ausformung werden grundsätzlich keine Bundesmittel des Denkmalschutzes zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 9:
Betreffend den Bund wird auf die Beantwortung der Fragen 7 und 8 verwiesen. Hinsichtlich der allfälligen Kostenbeteiligung anderer Gebietskörperschaften kann keine Auskunft erteilt werden.
Zu Frage 10:
Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5 verwiesen.
Zu Frage 11:
Die Kosten für das Kunstwerk mit dem Titel „KryptART“, eine vom französischen Künstler Christian Boltanski geschaffene Installation eines „Totentanzes“, werden ausschließlich von der Salzburg Foundation getragen. Es wird dies in einem Zeitraum von zehn Jahren das achte Kunstwerk in Salzburg sein, das über Finanzierung der Salzburg Foundation realisiert wird.
Zu Frage 12:
Die Salzburg Foundation ist eine private Stiftung, die über eigene Mittel verfügt und daher noch nie beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur um Förderung angesucht hat.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.