11481/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/0740-I/1/f/2012

Wien, am        . Juli 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Strutz und weitere Abgeordnete haben am  16. Mai 2012 unter der Zahl 11698/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „pädophile Beamte“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

21.

 

Zu Frage 2:

13.

 

Zu Frage 3:

9.

 

Zu Frage 4:

In 8 Fällen wurde die Disziplinarstrafe der Entlassung ausgesprochen, in einem Fall wurde eine Geldstrafe verhängt.


Zu Frage 5:

6.

 

Zu Frage 6:

Gründe für die Berufungen waren behauptete Formmängel im Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission, behauptete teilweise unrichtige Tatsachenfeststellung aufgrund unrichtiger Beweiswürdigung, unrichtige rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes sowie im Fall der Berufung gegen die Höhe des Strafausmaßes die zwischenzeitliche Inanspruchnahme psychologischer Behandlungen samt vorliegender Besserungsfähigkeit.

 

Zu Frage 7:

2.

 

Zu Frage 8:

4.

 

Zu Frage 9:

Gründe für die Aufhebung waren die fehlende Notwendigkeit spezialpräventiver Maßnahmen oder das Fehlen eines gänzlichen Vertrauensverlustes, da zwischenzeitlich psychotherapeutische Behandlungen in Anspruch genommen wurden. Überdies wurde die am oberen Rand angesiedelte Geldstrafe als ausreichend angesehen bzw. Besserungsfähigkeit im Zusammenhang mit psychologischer Behandlung erkannt. Weitere Gründe stellten die bisherige strafrechtliche und disziplinäre Unbescholtenheit, das einwandfreie Vorleben bzw. lange tadellose und unbeanstandete Dienstverrichtung sowie das längere Zurückliegen der Verfehlung sowie das Ablegen von (Teil-) Geständnissen dar.

 

Zu Frage 10:

2.

 

Zu Frage 11:

7.