1149/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0105-III/4a/2009

 

 

Wien, 22. April 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1405/J-NR/2009 betreffend „Rathausfrau“, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 17. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Das Wiener Rathaus einschließlich des Rathausmannes steht als Eigentum der Stadt Wien seit 1923 gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz kraft gesetzlicher Vermutung vorläufig unter Denkmalschutz. Es ist geplant, das Rathaus in die Verordnung gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz betreffend unbewegliche Denkmale in Wien 1. aufzunehmen. Die Ankündigung der Verordnung datiert vom 19. September 2008. Die Erlassung der Verordnung ist demnächst vorgesehen.

 

Zu Fragen 2 bis 4:

Für einen Austausch des Rathausmannes gegen eine Rathausfrau wäre eine Bewilligung der Veränderung gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz erforderlich. Das Bundesdenkmalamt wurde bislang nicht mit einem solchen Antrag befasst.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.