1149/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.04.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0105-III/4a/2009 |
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Wien, 22. April 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1405/J-NR/2009 betreffend „Rathausfrau“, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 17. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das Wiener Rathaus einschließlich des Rathausmannes steht als Eigentum der Stadt Wien seit 1923 gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz kraft gesetzlicher Vermutung vorläufig unter Denkmalschutz. Es ist geplant, das Rathaus in die Verordnung gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz betreffend unbewegliche Denkmale in Wien 1. aufzunehmen. Die Ankündigung der Verordnung datiert vom 19. September 2008. Die Erlassung der Verordnung ist demnächst vorgesehen.
Zu Fragen 2 bis 4:
Für einen Austausch des Rathausmannes gegen eine Rathausfrau wäre eine Bewilligung der Veränderung gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz erforderlich. Das Bundesdenkmalamt wurde bislang nicht mit einem solchen Antrag befasst.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.