11492/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                            Wien, am      Juli 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0147-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11723/J vom 16. Mai 2012 der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 9.:

In dieses Projekt sind vom Bundesministerium für Finanzen bzw. aus dem Katastrophenfonds keine Mittel geflossen. Derzeit wird vom Land Oberösterreich ein diesbezüglicher Antrag der Gemeinde über einen Schaden in Höhe von insgesamt 52.272 Euro geprüft. Es gilt insbesondere zu klären, ob ein Schaden als Folge einer Naturkatastrophe im Sinne des Katastrophenfondsgesetzes eingetreten ist.


Zu 10.:

Die Mittel des Katastrophenfonds werden gemäß den Bestimmungen des Katastrophenfondsgesetzes verwaltet. In Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen werden nähere Details festgelegt. Bei Schäden von Gemeinden sind Anträge auf Fondsmittel bei den Ländern einzubringen und werden von diesen nach Überprüfung beim

 

Bundesministerium für Finanzen geltend gemacht. Bei dieser Gelegenheit werden die Anträge nochmals im Bundesministerium für Finanzen auf deren Plausibilität überprüft. Einmal jährlich erfolgt die Abrechnung von den Ländern hinsichtlich der ausbezahlten Mittel aus dem Katastrophenfonds unter Angabe der durchgeführten Projekte an das Bundesministerium für Finanzen.

 

Zudem werden in regelmäßigen Abständen vom Bundesministerium für Finanzen in den Ländern Kontrollen vor Ort durchgeführt. Dabei wird eine systemische Prüfung vorgenommen sowie eine stichprobenweise Überprüfung einzelner Fälle, wobei eine Überprüfung sämtlicher Unterlagen und eine konkrete Nachschau hinsichtlich der tatsächlich vorgenommenen Maßnahmen durchgeführt wird.

 

Zu 11.:

Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine Informationen über widmungswidrige Verwendungen von Mitteln aus dem Katastrophenfonds vor.

 

Zu 12.:

Das Land Oberösterreich wurde angehalten, über den Ausgang des Verfahrens betreffend Schäden im Vermögen der Gemeinde Windischgarsten zu berichten. Zudem wird bei der nächsten Prüfung des Landes vorrangig dieser Fall vor Ort überprüft werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.