11494/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 10. Juli 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0216-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11674/J betreffend „Heizöl und Treibstoffe (Benzin und Diesel) - Betrug an Tankstellen und bei Heizöllieferungen im Jahr 2011?“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 16. Mai 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Es ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4502/J zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die 22.580 (2011) durch ermächtigte Eichstellen geeichten Messanlagen bei Tankstellen für Kraftstoffe und Heizöl – eine Unterscheidung zwischen Kraftstoff und Heizöl ist aufgrund der derzeitigen Auswertung nicht möglich – sind aufgrund des Maß- und Eichgesetzes jedes zweite Jahr zur Nacheichung zu stellen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Im Jahre 2011 wurden 4.503 Messgeräte von den Eichämtern revidiert. Bei 493 Messgeräten war die Nacheichfrist abgelaufen.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 7 der Anfrage:

 

Im Zuge der Überprüfung der Tätigkeit der ermächtigten Eichstellen, welche die Nacheichung dieser Messgeräte vornehmen, überprüft das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in repräsentativen Stichproben die kurz zuvor geeichten Messgeräte. Im Jahr 2011 lagen zwei dieser Messgeräte außerhalb der Verkehrsfehlergrenze. Beide beanstandeten Geräte befanden sich in Salzburg.

 

Im Zuge der Revision der Messgeräte wurden von den Eichbehörden 220 Messanlagen an Tankstellen messtechnisch geprüft. Zwei davon lagen außerhalb der Verkehrsfehlergrenze. Es handelte sich dabei um die gleichen Messgeräte, die bereits im Rahmen der Eichstellenüberwachung beanstandet wurden.

 

Es wurde in beiden Fällen eine Verwendungssperre verhängt.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die 845 (2011) durch ermächtigte Eichstellen geeichten Messanlagen bei Tankwagen für Kraftstoffe und Heizöl – eine Unterscheidung zwischen Kraftstoff und Heizöl ist aufgrund der derzeitigen Auswertung nicht möglich – sind aufgrund des Maß- und Eichgesetzes jedes zweite Jahr zur Nacheichung zu stellen.


Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

Die Datenauswertung einer im Jahr 2011 vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) durchgeführten repräsentativen Untersuchung von Messanlagen an Tankwagen zeigt, dass nur bei 4 % der Messgeräte eine Eichgültigkeit nicht vorlag.

 

Es konnte eine im Mittel hohe Genauigkeit von -0,08 % bei der Abgabe (höchste Durchflussstärke) festgestellt werden.

 

In einem Fall wurde bei der kleinsten Durchflussstärke die Eichfehlergrenze überschritten, nicht jedoch die Verkehrsfehlergrenze. Keine der überprüften Messanlagen lag außerhalb der Verkehrsfehlergrenze.

 

 

Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:

 

Folgende Beschwerden, ausschließlich über vermutete Fehlmessungen bei Tankstellen, sind eingelangt:

 

Jahr

Anzahl

Eingelangt bei

2011

2

EA Eisenstadt

5

EA Innsbruck/Bregenz

4

EA Linz

6

EA Wien

 

Allen gemeldeten Fällen wurde und wird unverzüglich nachgegangen. Nur in einem Fall in Wien wurde eine Fehlfunktion nachgewiesen. Eine Anzeige wurde erstattet, das Strafverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

 

Im Jahr 2011 sind keine Beschwerden hinsichtlich der Fehlmessungen bei Tankwagen eingelangt.