11500/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0159-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 16. Juli 2012

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11679/J-NR/2012 betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien, die die Abg. Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 16. Mai 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 3:

Die im Wege der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit-Bildungsmedien des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Jahr 2011 getätigten Ausgaben betrugen EUR 3.093.181,57 und beinhalten diese Ausgaben Inseratenschaltungen, Druckkostenbeiträge, Herstellung und Vertrieb von Publikationen, Leistungen von Agenturen und Einzelpersonen (zB. Druckereien, Grafiker, Übersetzer, Layouter), Nutzung verschiedener APA-Dienste sowie Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements zur Herstellung des hausinternen Pressespiegels. Bezogen auf die Zahlen von Schülern, Eltern und Lehrkräften sind das EUR 1,34 pro Adressat.

Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit der nachgeordneten Dienststellen könnten nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand erhoben werden. Zudem hat die Zentralstelle auch keinen Einfluss auf die diesbezüglichen Ausgaben der Dienststellen. Hinsichtlich „ausgelagerter Behörden und Agenturen“ ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 52 B-VG ein Interpellationsrecht nur insoweit besteht, als Ingerenzmöglichkeiten des jeweils befragten Organs bestehen. Insoweit betreffen die Fragen daher keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.


Zu Frage 2:

Die für die Website www.bmukk.gv.at im Jahr 2011 getätigten Ausgaben betrugen insgesamt EUR 1.007,88.

 

Zu Fragen 4 bis 10:

Hinsichtlich der im Wege der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit-Bildungsmedien des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Zeitraum 1. Jänner 2011 bis zum 1. Juli 2011 getätigten Schaltungen in Printmedien, Hörfunk, TV oder Internet wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 9078/J-NR/2011 und hinsichtlich der im Zeitraum 2. Juli 2011 bis zum 31. Dezember 2011 getätigten Schaltungen in Printmedien wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 10062/J-NR/2011 verwiesen. Ergänzend dazu werden – aufgrund verspäteter Rechnungslegung – folgende in den vorstehenden Beantwortungen nicht berücksichtigte Beträge (inkl. Abgaben und Steuern) für Schaltungen in Printmedien bekannt gegeben: Für das Medium „Österreich“ EUR 2.628,00, für das Medium „David“ EUR 940,00, für das Medium „Die Gemeinde“ EUR 872,03 und für das Medium „Elternmagazin“ EUR 1.575,00. Im Zeitraum 2. Juli 2011 bis zum 31. Dezember 2011 wurden keine Schaltungen im Hörfunk und TV getätigt. In diesem Zeitraum wurde im Medium „Die Zeit – online“ eine Schaltung in Höhe von EUR 355,98 (inkl. Abgaben und Steuern) getätigt.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Für die Betrauung der Agentur „Ecker & Partner“ im Wege der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit-Bildungsmedien des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurden im Jahr 2011 insgesamt EUR 82.080,00 (inkl. Steuern) an Agenturhonoraren aufgewendet.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.