Zu 11512/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.07.2012
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BM für Justiz

Berichtigung einer Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0226-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

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Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

BERICHTIGUNG

zur Zahl 11656/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Strafrechtliches Entschädigungsgesetz - Zahlen 2011“ gerichtet.

Ich habe diese Anfrage am 16. Juli 2012 zur Zahl 11512/AB-NR/2012 beantwortet. Dabei ist bei der Auswertung der Zahlen zu Frage 19 ein Fehler unterlaufen.

Frage 19 lautete:

Welche finanziellen Einsparungen im Budget haben die einschränkenden Regelungen von § 5 Abs. 2 StEG im Jahr 2011 gebracht?“

Ich berichtige meine Antwort wie folgt:

Zu 19:

Mit dem BBG 2011, BGBl. I 2010/111, wurde der immaterielle Schaden von mindestens 20 Euro bis höchstens 50 Euro pro Hafttag begrenzt. Im Jahr 2011 wurde ein Betrag von rund 1,05 Millionen Euro an Entschädigungen im Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 StEG geleistet; im Jahr 2010 waren es rund 1,14 Millionen Euro; der Einsparungseffekt liegt daher bei rund 100.000 Euro.

 

Wien,       . Juli 2012

 

Dr. Beatrix Karl