11515/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-12.500/0003-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . Juli 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Mai 2012  unter der Nr. 11661/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Made in Austria“ im Weltraum gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche Einrichtung/Stabstelle/Abteilung ist mit der administrativen Tätigkeit rund um den Vollzug des Weltraumgesetzes betraut?

 

In meinem Ressort ist die Sektion Innovation und Telekommunikation des bmvit mit der administrativen Tätigkeit rund um den Vollzug des Weltraumgesetzes betraut.

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Wie hoch waren die Kosten im Rumpfjahr 2011?

Ø  Wie hoch sind die voraussichtlich anfallenden Kosten für das Jahr 2012 bzw. in welcher Höhe wurde hier für das Jahr 2012 budgetiert?


Im Jahr 2011 fielen keine zusätzlichen Kosten an und auch im Jahr 2012 werden keine zusätzlichen Kosten anfallen. Die administrativen Tätigkeiten wurden und werden im Rahmen der operativen Tätigkeiten der MitarbeiterInnen des bmvit  durchgeführt.

Siehe dazu auch das Weltraumgesetz / Materialien, Seite 1:

„Für die Vollziehung des Genehmigungsverfahrens werden ... auf absehbare Zeit aufgrund der geringen Anzahl der zu erwartenden Anträge keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Die für die Genehmigung erforderliche Arbeitszeit wird mit maximal einer Woche pro Antrag geschätzt. Die Kosten für die Führung eines Registers sowie die Kosten für die Notifizierung bei den Vereinten Nationen sind zu gering, um sie erfassen zu können.“

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie viele nicht-staatliche Weltraumaktivitäten wurden bisher gemeldet, genehmigt oder überwacht und welche sind das konkret?

 

Bisher wurden folgende nicht-staatliche Weltraumaktivitäten gemeldet:

Nanosatelliten „TUGSAT-1/BRITE Austria“ und „UniBRITE“ (= BRITE Austria Constellation).

Ich darf dazu auch auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5674/J-NR/2010 vom 9. Juni 2010 verweisen.

Es wurden bisher noch keine nicht-staatlichen Weltraumaktivitäten genehmigt oder überwacht.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Gab es Probleme oder Unklarheiten, wenn ja, welche und bei welchem Objekt?

 

Bis dato gab es diesbezüglich keine Probleme bzw. Unklarheiten.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Wie viele und welche Eintragungen über Weltraumobjekte hat das Register bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage insgesamt?

 

Die Eintragung in das Register muss erst erfolgen, wenn ein Weltraumobjekt, das unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, sich im vorgesehenen Orbit befindet und die exakten Daten vorliegen.

Da noch kein Start eines Weltraumgegenstandes, der unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, erfolgt ist, gibt es bisher noch keine Eintragungen. Derzeit laufen jedoch Vorbereitungen zur Einrichtung eines Registers.