11519/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.07.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0160-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 11681/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Alkoholgelage in der Gerichtskantine“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 2 und 6:
Der Konsum von Alkohol löst im Regelfall erst Berichte an die Dienstaufsicht aus, wenn damit ein weiteres Fehlverhalten verknüpft ist. Diese Fälle, die – wie in jeder anderen Organisation – punktuell auftreten können, werden mit den jeweils geeigneten Instrumenten der Dienstaufsicht aufgearbeitet. Was den konkret in der Anfrage genannten Fall anbelangt, so sind vorerst die Ergebnisse des – noch laufenden – Gerichtsverfahrens abzuwarten.
Im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte regelmäßig Veranstaltungen zum Thema „Alkohol am Arbeitsplatz“ und „Sucht“ angeboten, die zu Bewusstseinsbildung und Prävention beitragen sollen. So gibt es für das Jahr 2012 folgende Veranstaltungen, die das Wissen über Sucht vertiefen und aktualisieren und dabei helfen sollen, Alkohol- oder Suchtgefährdung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rechtzeitig zu erkennen und zielorientiert darauf reagieren zu können:
· „Umgang mit dem Thema Sucht am Arbeitsplatz“, 25. Jänner 2012
· „Sucht“, 14. bis 16. März 2012
· „Führen von Mitarbeiter/innengesprächen / Umgang mit Mitarbeiter/innen in schwierigen Situationen“, 24. bis 26. April 2012
· „Umgang mit suchtkranken und suchtgefährdeten Menschen im gerichtlichen Alltag“, 14. November 2012
Zu 3 bis 5:
Der Umstand, dass Gerichtsbedienstete im Ruhestand durch einen Besuch ihrer ehemaligen Dienststelle ihre Verbundenheit mit früheren Arbeitskollegen zum Ausdruck bringen, ist per se kein berichtspflichtiger Umstand, solange dadurch der ordentliche Dienstbetrieb nicht gestört wird. Es liegen mir auch keine Berichte von dadurch hervorgerufenen Störungen vor.
Wien, . Juli 2012
Dr. Beatrix Karl