11521/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0162-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11696/J-NR/2012

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen im Fall der Barbara Y.“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

zu 1 bis 11:

Grundsätzlich muss ich darauf verweisen, dass die der Anfrage zu Grunde liegenden Annahmen und Fragestellungen Gegenstand eines auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens gerichteten Antrags waren, dem das unabhängige Gericht mit ausführlicher Begründung nicht stattgegeben hat. Diese Entscheidung eines unabhängigen Gerichts zu kommentieren oder gar zu kritisieren, steht mir nicht zu.


Festzuhalten ist, dass im gegenständlichen Ermittlungsverfahren alle von den Fragen erfassten Personen vernommen wurden. Im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des inzwischen rechtskräftig eingestellten Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO), und meine Verpflichtung zur Wahrung des Datenschutzes und des Schutzes des Privat- und Familienlebens betroffener Verfahrensbeteiligter ersuche ich um Verständnis, dass ich keine Details zum Inhalt der jeweiligen Aussagen bekannt geben kann.

 

Wien,      . Juli 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl