11522/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0163-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11702/J-NR/2012

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „U-Haft nach Missbrauch an der 17jährigen Barbara Y.“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2, 5 bis 18:

Ich verweise auf meine Beantwortung der Anfrage zu Zl. 11696/J-NR/2012; mit dem dort erwähnten Beschluss des unabhängigen Gerichts wurde bestätigt, dass trotz umfangreichster Ermittlungen und intensiver Nachforschungen weder weitere Verdächtige ausgeforscht noch Bilder, Videos oder sonstiges Beweismaterial vorgefunden werden konnten, welche die Angaben von Barbara Y. hätten untermauern können.

Auch die Fragen nach der Zulässigkeit weiterer Beweisaufnahmen (Fragepunkte 16 bis 18) sind durch die Entscheidung des unabhängigen Gerichts abschließend beantwortet worden.


Zu 3:

Grundlage für den Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft waren die schriftliche Anzeige des Ludwig-Boltzmann-Instituts Graz, die schriftlichen Aufzeichnungen von Barbara Y. sowie die Aussagen jener Personen, die Barbara Y. medizinisch und therapeutisch betreut hatten. Nach Durchführung der vorgesehenen Vernehmungen der Beschuldigten hat das unabhängige Gericht auf Grund des Antrags der Staatsanwaltschaft sodann die Untersuchungshaft auch tatsächlich verhängt.

Zu 4:

Der Grund für die Aufhebung der Untersuchungshaften war ein Sachverständigengutachten, nach dessen Ergebnis keine ausreichenden Belege für die Annahme der Erlebnisfundiertheit der Angaben von Barbara Y. vorliegen.

 

Wien,       . Juli 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl