11522/AB XXIV. GP
Eingelangt am
16.07.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0163-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 11702/J-NR/2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „U-Haft nach Missbrauch an der 17jährigen Barbara Y.“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2, 5 bis 18:
Ich verweise auf meine Beantwortung der Anfrage zu Zl. 11696/J-NR/2012; mit dem dort erwähnten Beschluss des unabhängigen Gerichts wurde bestätigt, dass trotz umfangreichster Ermittlungen und intensiver Nachforschungen weder weitere Verdächtige ausgeforscht noch Bilder, Videos oder sonstiges Beweismaterial vorgefunden werden konnten, welche die Angaben von Barbara Y. hätten untermauern können.
Auch die Fragen nach der Zulässigkeit weiterer Beweisaufnahmen (Fragepunkte 16 bis 18) sind durch die Entscheidung des unabhängigen Gerichts abschließend beantwortet worden.
Zu 3:
Grundlage für den Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft waren die schriftliche Anzeige des Ludwig-Boltzmann-Instituts Graz, die schriftlichen Aufzeichnungen von Barbara Y. sowie die Aussagen jener Personen, die Barbara Y. medizinisch und therapeutisch betreut hatten. Nach Durchführung der vorgesehenen Vernehmungen der Beschuldigten hat das unabhängige Gericht auf Grund des Antrags der Staatsanwaltschaft sodann die Untersuchungshaft auch tatsächlich verhängt.
Zu 4:
Der Grund für die Aufhebung der Untersuchungshaften war ein Sachverständigengutachten, nach dessen Ergebnis keine ausreichenden Belege für die Annahme der Erlebnisfundiertheit der Angaben von Barbara Y. vorliegen.
Wien, . Juli 2012
Dr. Beatrix Karl