11524/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0023-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . Juli 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 16. Mai 2012 unter der Nr. 11704/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A2 zwischen den Autobahnknoten Graz West und Graz Ost (Bezirk Graz-Umgebung) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 15:

Ø  Ist Ihnen der gegenständliche Sachverhalt bzw. das gegenständliche Verfahren bekannt?

Ø  Richtete die Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz in dieser Causa Schreiben an Sie persönlich?

Ø  Wenn ja, wie viele und wann?

Ø  Wann wurden die jeweiligen Schreiben beantwortet?

Ø  Was wurde dabei der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz konkret mitgeteilt?

Ø  Wann setzte sich das BMVIT mit der ASFINAG in diesem Zusammenhang in Verbindung?

Ø  Welche Stelle bzw. welcher Mitarbeiter ist seitens der ASFINAG für die gegenständliche Stellungnahme zuständig?

Ø  Wann ist mit der Stellungnahme zu rechnen?

Ø  Wurde seitens des BMVIT, aufgrund der offensichtlichen Untätigkeit der ASFINAG, urgiert?

Ø  Wenn ja, wann?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wann kann die Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz mit der Übermittlung der Stellungnahme der ASFINAG bzw. einer Stellungnahme des BMVIT rechnen?

Ø  Wie stehen Sie als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie zu der Bitte der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz, eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich zu erlassen?

Ø  Ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung entlang dieses Korridors aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Anrainerschutzes aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Ø  Wenn nein, weshalb nicht?

 

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Feldkirchen hat mich mit Schreiben vom 17. Juni 2011 ersucht, aus Lärmschutzgründen eine Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h auf der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen zu veranlassen.

 

In weiterer Folge hat die zuständige Fachabteilung meines Ressorts die ASFINAG kontaktiert, die Stellungnahme der ASFINAG liegt mittlerweile vor:

 

Der besagte Streckenabschnitt befindet sich im Bereich der Streckenbeeinflussungsanlage Großraum Graz, welche im Frühjahr 2012 in Betrieb genommen wurde. Es ist zu erwarten, dass durch diese Streckenbeeinflussungsanlage die Lärmemissionen bei dichtem Verkehr durch die vorgesehene Anpassung der Geschwindigkeit zurückgehen werden.

Darüber hinaus ist die Verkehrssituation auf der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen auch im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau des Knotens Graz Ost sowie mit der Errichtung der Anschlussstelle Hausmannstätten im Jahr 2013 zu sehen: Die Verkehrsprognosen weisen für den besagten Streckenabschnitt eine weitere wesentliche Entspannung nach Umsetzung dieser baulichen Maßnahmen aus.

 

Um eine endgültige Entscheidung über eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen treffen zu können, sind daher auf jeden Fall die Auswirkungen der oben angeführten Maßnahmen abzuwarten. Eine Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen ist nicht erforderlich, da eine Häufung von Verkehrsunfällen auf diesem Streckenabschnitt nicht vorliegt.

 

Diese Stellungnahme der ASFINAG wird auch der Marktgemeinde Feldkirchen zur Kenntnis gebracht.