11536/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.07.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0114-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. JULI 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 18. Mai 2012, Nr. 11731/J, betreffend Vollziehung

Weingesetz – Zahlen und Fakten 2011

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Mai 2012, Nr. 11731/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

2011 gab es 18.232 Betriebe, davon

 

         4 Betriebe größer als 200 ha (=Genossenschaften),

     838 Betriebe zwischen 20 und 10 ha,

  3.213 Betriebe zwischen 10 und 3 ha und

13.891 Betriebe kleiner als 3 ha.

 


Zu Frage 2:

 

Seitens der Statistik Austria wurden bis 1995 nur die ertragsfähigen Flächen ausgewertet. Es wurden daher auch in den Folgejahren immer die ertragsfähigen Flächen für Vergleichszwecke herangezogen.

Sie betrugen im Jahr 2011 43.838 ha; das entspricht einer Steigerung von 0,4 %.

 

Zu Frage 3:

 

Weinbaubetriebe gesamt  2010:  19.209

Weinbaubetriebe gesamt  2011:  18.232

 

Dies bedeutet einen Rückgang der Gesamtzahl der Betriebe von insg. 6 %, bedingt durch den landwirtschaftlichen Strukturwandel. Viele der sog. Kleinstbetriebe, die auch zum großen Teil im Nebenerwerb geführt werden, geben die Weinproduktion auf. Diese Flächen wurden im überwiegenden Teil von Betrieben mit mehr als 20 ha Fläche übernommen und werden  daher im Haupterwerb weiter bewirtschaftet.

 

Vergleich 2010 – 2011:

                                                                      2010                          2011

Betriebe zwischen 20 und 3 ha                     3.322                          3.213

Betriebe kleiner als 3 ha                             14.755                        13.891

 

Zu Frage 4:

 

Im EU-Haushaltsjahr 2010/2011 wurden im Bereich der Umstellungsförderung an 844 Betriebe insgesamt 3,254 Mio. € an Umstellungsbeihilfe ausbezahlt.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Die Umstellungsförderung bewirkt eine beschleunigte und nachhaltige Anpassung der österreichischen Weinproduktion an die gegebene Nachfragesituation und dadurch ein gesichertes Absatzpotential für die heimische Weinproduktion. Dies geschieht durch folgende konkrete Maßnahmen:

-          Weingartenumstellung,

-          Anlage von Böschungs- und Mauerterrasse,

-          Bewässerung,

-          Schutz vor Wildverbiss,

-          Schutz vor Vogelfraß und Hagel.


Die wirtschaftliche Effizienz der Fördergelder wurde bereits im Vorhinein bei der Erstellung eines ausgefeilten und genau auf die österreichischen (kleinstrukturierten) Bedürfnisse zugeschnittenen Programms gesichert. Jede mögliche Einzelmaßnahme wurde auf der Basis von Expertisen durchkalkuliert und in Übereinstimmung mit den Vorgaben der GMO Wein (Beihilfesatz max. 50% der Maßnahmenkosten) sowie unter zusätzlicher Abwägung grundsätzlicher weinbaupolitischer Überlegungen wie z.B. der Akzeptanzerhöhung für anspruchsvolle Maßnahmen (Kommassierung, Terrassenanlage) der Fördersatz festgelegt. Im Rahmen mehrerer Überprüfungen der österr. Umstellungsaktion sowohl durch den europäischen Rechnungshof (Oktober 2003 und März 2004) als auch heimischer Revisionsdienste (BMLFUW, AMA) wurde diese Vorgangsweise vollinhaltlich akzeptiert.

 

Der/die Konsument/in kann somit aus einem ausgeweiteten Angebot qualitativ hoch stehender und – da im Rahmen der Umstellung grundsätzlich auch vermehrt herkunftstypische Sorten ausgepflanzt werden – regionaltypischer heimischer Weine wählen. Das verstärkte Auspflanzen von Rotweinsorten ermöglicht insbesondere die Befriedigung der vermehrten Nachfrage nach heimischen Rotweinen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Wie bereits auch unter den vorangegangenen Fragen teilweise dargestellt, sichern eine Reihe von Maßnahmen die Steigerung der Qualität der heimischen Weinproduktion:

 

-          Die Umstellungsaktion ist ausschließlich auf Qualitätsweinrebsorten beschränkt.

-          In vielen Fällen kommt es zu einer Erhöhung der Stockzahl pro ha (verringerte Belastung des einzelnen Stockes und somit erhöhte Qualität des Traubenmaterials) sowie zu einer Erhöhung der Laubwand (bessere Ausnutzung der Sonneneinstrahlung).

-          Durch die in der Hanglage erhöhte Förderintensität sowie durch die zusätzlichen Förderungen für Terrassen werden vermehrt Weingärten in qualitativ hochwertigen Lagen ausgepflanzt.

-          Die Errichtung von Bewässerungsanlagen verhindert qualitätsmindernde Trockenschäden an den Trauben.

-          Die Maßnahmen zum Schutz vor Wildverbiss sowie zum Schutz vor Vogelfraß und Hagel sichern die Weingärten und die Qualität des Lesegutes vor allem auch in den ersten Jahren nach dem Auspflanzen des Weingartens.

 

Die ebenfalls in der Beantwortung der Fragen 5 bis 7 dargestellte Sicherung der wirtschaftlichen Effizienz bewirkt in Verbindung mit den qualitätssteigernden Auswirkungen (siehe oben) ein Höchstmaß an qualitativer Effizienz dieser Fördermaßnahme.


Zu den Fragen 10 und 11:

 

Im Jahr 2011 wurden in Österreich 281,8 ha Weißweinsorten und 51,4 ha Rotweinsorten ausgepflanzt. Bei den weißen Sorten entfiel der Hauptanteil auf Grüner Veltliner (160,6 ha), gefolgt von Sauvignon Blanc (22,2 ha), Welschriesling (15,4 ha), Chardonnay (12,3 ha) und Weißer Burgunder (10,9 ha). Bei den Rotweinsorten ist der Zweigelt führend (16,8 ha), danach kommen Blaufränkisch (10,8 ha), Rösler (3,7 ha) und Blauer Wildbacher (3,1 ha).

 

Während in den Anfangsjahren der Umstellungsförderung starke Zuwächse bei Rotwein zu verzeichnen war, hat sich der Trend in den letzten 2-3 Jahren umgekehrt und es werden wieder verstärkt Weißweinsorten (vor allem Grüner Veltliner) ausgepflanzt.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

 

 


Aus den von der Europäischen Kommission erstellten langfristigen Graphiken über die Preisentwicklung von Rotwein und Weißwein in den mit Abstand bedeutendsten Herstellerländern Frankreich, Italien und Spanien ist der Preisverlauf sichtbar: Durch die mit der Reform der europäischen Weinmarktordnung 2008 stark zurück gefahrenen Destillationsaktionen zeigten vor allem die Länder Italien und Spanien (welche in der Vergangenheit sehr stark von den EU-Destillationsaktionen Gebrauch machten) 2009 noch eine rückläufige Preisentwicklung, die sich 2010 jedoch stabilisiert hat und 2011 einen deutlichen Anstieg zeigt. Frankreich, das weniger von Destillationsaktionen Gebrauch gemacht hat, zeigt seit der Reform eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung der Preise bis 2010 und konnten 2011 den erreichten Level halten.

Derartige Preisentwicklungen üben auf den österreichischen Markt nur sehr geringen Einfluss aus, da Österreich kaum bis gar nicht am internationalen Fassweinmarkt teilnimmt.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

 

Es wird angemerkt, dass durchschnittliche Preisangaben in Österreich nur sehr undeutlich die Situation des einzelnen Winzerbetriebes widerspiegeln, da die Variabilität des Sortiments (vom Fasswein in Tafelweinqualität bis hin zum in Flasche vermarkteten Qualitäts- und Prädikatswein) bereits auf Ebene des Einzelbetriebes sehr groß ist. Die Preissituation 2011 war nach wie vor gekennzeichnet durch die mengenmäßig unterdurchschnittlichen Ernten 2009 und 2010. So stieg der Fassweinpreis im Verlauf des Jahres 2010 von anfangs 40 – 50 Cent/Liter auf über einen Euro/Liter nach der Lese und hielt dieses Preisniveau im Wesentlichen das gesamte Jahr 2011 bei. Der Traubenpreis betrug zur Lese 2011 rund 80 – 100 Cent/kg.

 

Regionale Unterschiede am freien Markt (keine Traubenübernahmeverträge, keine schlagkräftige genossenschaftliche Struktur) sind in Österreich zu vernachlässigen.

 

Zu Frage 16:

 

Es reichten  4.957 Betriebe zur staatlichen Prüfnummer beim Bundesamt für Weinbau im Jahr 2011 ein.

 

Zu Frage 17:

 

Es wurden insgesamt 153,766.740 Liter (1,537.667 Hektoliter) Wein geprüft.

 


Zu Frage 18:

 

Es wurden 33.094 Anträge mit insgesamt 1.436.244,47 hl positiv und 4.480 Anträge mit 101.422,03 hl negativ beschieden.

 

Zu Frage 19:

 

Die Kosten für die staatliche Prüfnummer belaufen sich jährlich auf ca. € 1.030.000,--.

 

Zu Frage 20:

 

Dem/Der Konsumenten/in steht sowohl sensorisch als auch analytisch geprüfter einwandfreier  Qualitätswein zur Verfügung.

 

Zu Frage 21:

 

Die Kosten für die Bundeskellereiinspektion betragen im Jahr 2011 € 1.825.128,17.

 

Zu Frage 22:

 

Für den/die Konsumenten/in ist die Sicherstellung einer dauerhaft hohen Qualität, der Fehlerfreiheit und die Einhaltung der analytischen Voraussetzungen bei österreichischen Weinen gewährleistet.

 

Zu Frage 23:

 

Biowein als Produkt wird gemäß dem Weingesetz nicht als eigene Kategorie erfasst. Die Angaben beim Verkauf beziehen sich jeweils auf die Wirtschaftsweise bei der Traubenproduktion im Weingarten, die entsprechenden Flächen sind in den verschiedenen Bioverbänden erfasst. Die Summe dieser Flächen beträgt mit rund 2.800 Hektar etwa 6,4%  der Gesamtfläche Österreichs.

 

Zu Frage 24:

 

Es erfolgten 3.233 Absichtsmeldungen.

 


Zu Frage 25:

 

Es wurden 6.927.441 kg Prädikatsweintrauben vorgeführt. Dies entspricht einer potenziellen Prädikatsweinmenge von 5,2 Mio Liter (52.000 hl).

 

Zu den Fragen 26 bis 28:

 

Es wurden 9.352 Kontrollen bei Produzenten bzw. Produzentinnen und Weinhändlern bzw. Weinhändlerinnen durchgeführt.

Im Zuge dieser Kontrollen wurden 1.589 Proben gezogen.

Diese  Proben wurden im Bundesamt für Weinbau bzw. in der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg untersucht.

 

Zu Frage 29:

 

Von den genannten 1.589 Proben wurden 440 beanstandet, woraus sich 1.027 Verwaltungsdelikte und sechs Gerichtsdelikte ergaben.

 

Zu den Fragen 30 und 31:

 

Die Delikte wurden ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Die Erledigungen verteilen sich auf noch offene, eingestellte und rechtskräftig bestrafte Verfahren.

 

Zu Frage 32:

 

618 Verfahren zu Delikten wurden im Jahr 2011 rechtskräftig abgeschlossen.

 

Zu Frage 33:

 

Es wurden insgesamt € 68.811,-- an Einnahmen erzielt.

 


Zu Frage 34:

 

Export

 

D

CH

USA

CZ

NL

I

SK

PL

HU

JP

CAN

Menge 2011 in hl

311.448

22.231

17.321

24.932

12.202

4.406

7.096

2.008

2.723

1.229

1.491

Wert 2011 100 €

686.669

140.878

80.719

25.123

48.140

19.443

11.643

9.542

13.094

8.279

6.370

Menge 2010 in hl

450.495

29.336

17.543

39.135

11.008

3.523

15.647

7.050

2.321

1.071

1.136

Wert 2010 100 €

720.202

132.837

73.473

30.856

41.072

11.103

18.035

12.578

9.453

7.368

6.976

 

Zu Frage 35:

 

Import

 

Italien

Frankreich

Spanien

Australien

USA

Chile

Griech.

Süd-Afrika

Ungarn

Menge 2011 in hl

603.517

45.843

58.276

24.857

18.711

11.567

4.733

6.548

12.674

Wert 2011 100 €

828.688

175.725

136.897

48.658

42.255

27.984

10.327

23.014

15.671

Menge 2010 in hl

484.016

42.098

4.403

22.469

7.331

8.613

2.621

6.185

8.175

Wert 2010 100 €

719.720

207.062

122.147

50.131

22.656

22.543

5.483

22.620

8.919

 

Zu Frage 36:

 

Anteil des Flaschenweinverkaufs (mengenmäßig, in %):

 


Wie aus oben stehender Graphik ersichtlich ist, zeigt der Flaschenweinabsatz Ab-Hof in den Jahren 2007 bis 2009 sowohl mengen- als auch wertmäßig eine sehr stabile Tendenz. Die Jahre 2010 und 2011 sind natürlich gekennzeichnet durch die geringen Lesen der Jahre 2009 und 2010, die einen leichten Rückgang des Ab-Hof-Verkaufs bedingen (der fehlende heimische Wein wird durch Importe ausgeglichen; diese Importe werden im LEH vermarktet). Nimmt man Ab-Hof-Absatz und Absatz im Lebensmittelhandel zusammen, so ist der Anteil der österreichischen Weine am heimischen Gesamtabsatz bis 2010 kontinuierlich gestiegen; 2011 zeigt sich ein durch die geringe Lese 2010 bedingter Rückgang. 

 

Das jährlich von der ÖWM in Auftrag gegebene GfK-Haushaltspanel weist für 2010 einen Anteil der Gastronomie von 57% am Gesamtkonsum aus (2009: 54 %), für 2011 wird eine stabile Situation erwartet.

 

Zu Frage 37:

 

 

Bundesanstalt

Anzahl der Privatproben 2011

 

HBLA Klosterneuburg

6.983

 

BAWB Eisenstadt

14.400 

 

 

Zu Frage 38:

 

Privatproben werden nicht beanstandet, es sei denn es liegt eine potentielle Gefährdung von Konsumenten bzw. Kosumentinnen vor.

 

Eine Aufschlüsselung nach Ländern, Gebieten und Sorten ist nicht möglich, da es sich bei jeder Privatprobe jeweils um eine einzelne Auftragsarbeit für einen privaten Probeneinreicher handelt, deren Ergebnisse Eigentum des Einreichers sind und die Daten daher nicht nach den o.g. Kriterien gespeichert werden.

 

Zu Frage 39:

 

Bundesamt für Weinbau:

Durch private Probenuntersuchungen wurden im Jahr 2011 im Bundesamt für Weinbau Einnahmen von € 435.939,50 erzielt.

 

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:

Gesamteinnahmen: € 102.350,40.

 


Zu Frage 40:

 

Bundesamt für Weinbau: 81 Planstellen.

 

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg: 157 Planstellen.

 

Zu Frage 41:

 

Bundesamt für Weinbau: € 3.348.974,73.

 

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg: 

€ 4.572.211,37.

 

Zu den Fragen 42 und 43:

 

Bundesamt für Weinbau:

Im Jahr 2011 wurden zwei Planstellen nicht nachbesetzt.

 

Bundeskellereiinspektion:

Es wurde 1 Planstelle nicht nachbesetzt.

 

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:

Es wurden 6 Planstellen nicht nachbesetzt.

 

Es wird darauf verwiesen, dass zukünftige Personalentscheidungen nach Anlass zu treffen sind.

 

Zu Frage 44:

 

Bundesamt für Weinbau:

Es liegen noch keine Betriebsabrechnungen für das Jahr 2011 vor.

 

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:

(Gesamtkosten pro bearbeiteter Probe)

Prüfnummer/Verfahrensabwicklung:

Probenzahl:  2.117

 

Personalkosten:  € 52.293,71

 

Sachkosten:  € 1.000,-- 

 

Summe:  € 53.293,71

 

Kosten pro Probe: €  25,17


amtliche BKI-Proben (inklusive Weinbehandlungsmittel und Gutachten):

 

Probenzahl:  502

 

Personalkosten:  € 88.199,64

 

Sachkosten:  € 10.000,--

 

Summe:  € 98.199,64

 

Kosten pro Probe:  € 195,62

 

Private Proben

Probenzahl:  6.983

 

Personalkosten:  € 90.726,64 

 

Sachkosten:  € 10.000,-- 

 

Summe:  € 100.726,64

 

Kosten pro Probe: € 14,42

 

Einnahmen wurden nur für Privatproben lukriert:

 

Einnahmen für Privatproben 2011:

€ 102.350,40

Ausgaben für Privatproben 2011:

€ 100.726,64

 

 

Zu Frage 45:

 

2011 waren 15 Bundeskellereiinspektoren tätig.

 

Zu Frage 46:

 

Im September 2010 war der albanische LW-Minister in Österreich zu Besuch und hat dabei u.a. Interesse an einer Zusammenarbeit im Weinbereich bekundet. Das BMLFUW hat daher gemeinsam mit der AMA ein Projekt  auf Basis der CEI (Central European Initiative - Know-how Exchange Programme) erstellt. Dieses Projekt wurde im 2. HJ 2011 durch Vorträge österreichische Experten in Albanien, aber auch Studienbesuche von Mitarbeitern des albanischen LW-Ministeriums in Österreich umgesetzt. Schwerpunkte waren die Anpassung des albanischen Weinrechts an die EU Erfordernisse, insbesondere was die Einrichtung und den Schutz von Herkunftsbezeichnungen betrifft.

 

Der Bundesminister: