11538/AB XXIV. GP
Eingelangt am
18.07.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0116-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. JULI 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen vom 22. Mai 2012, Nr. 11749/J, betreffend Weinkontrollen in
Österreich im Jahr 2011
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Mai 2012, Nr. 11749/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Für Tafeltrauben und Traubensaft ist die Bundeskellereiinspektion (BKI) nicht zuständig, da diese unter das Lebensmittelrecht fallen. Ansonsten ist die Ansicht des Herrn Bundesministers für Gesundheit zu teilen.
Zu Frage 2:
Die BKI führt Kontrollen in allen Handelsstufen durch, überprüft sämtliche Geschäftsunterlagen und entnimmt Weinproben. Bei Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben wird das jeweilige Produkt beschlagnahmt und die Anzeige bei den zuständigen Behörden erstattet.
Im Jahr 2011 wurde ein völlig neues Kontrollkonzept erstmals umgesetzt. Mit diesem Konzept entspricht die BKI allen nationalen und gemeinschaftlichen Richtlinien über Kontrollen. Die BKI wählt mit einer EDV gestützten Risikoanalyse Betriebe zur Kontrolle aus. Diese werden mit einer mehrköpfigen Kontrollkommission auf Basis einer Checkliste komplett überprüft.
Zu Frage 3:
Bei allen Kontrollen werden auch Proben von den (in der Frage sogenannten) Importweinen entnommen.
Zu Frage 4:
Auf Grund der kleinen Inlandsernte bestand die Gefahr, dass ausländische Weine mit österreichischer Herkunft versehen auf den Markt gelangen. Die BKI wirkte dem mit einer Schwerpunktaktion entgegen. In einem mehrstufigen Verfahren wurden ausländische Weinmengen vom Import bis zum POS begleitend überwacht. Mehrere Beanstandungen wegen falscher Herkunft (Österreich) mitsamt Beschlagnahme bis zur Richtigstellung waren die Folge.
Zu Frage 5:
Im österreichischen Lebensmittelhandel wurden 49 Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollen im Weinhandel werden nicht getrennt erfasst und sind in den Kontrollen der Produktion enthalten. Eine getrennte Auswertung müsste durch jede/n Bundeskellereiinspektor/-in händisch erfolgen, wobei der Verwaltungsaufwand in keiner Relation zum Informationsgehalt steht.
Zu Frage 6:
Im Lebensmittelhandel wurden 226 Proben entnommen. Den Weinhandel betreffend siehe Beantwortung zu Frage 5.
Zu Frage 7:
Davon betrafen 183 Proben inländische Weine, 43 ausländische Weine.
Zu Frage 8:
Es wurden 34 Proben beanstandet. Die Beanstandungen betrafen hauptsächlich Bezeichnungsfragen, falschen Alkoholgehalt, Mängel in der Herkunftsangabe, irreführende Angaben sowie keine Identität zur Prüfnummernanalyse.
Zu Frage 9:
Keine Probe wurde als verfälscht oder gesundheitsschädlich beurteilt.
Zu Frage 10:
Das Weingesetz schreibt die Untersuchung in den beiden Bundesanstalten - Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg und Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt - vor.
Zu Frage 11:
Alle unter Frage 8 angeführten 34 beanstandeten Proben wurden bei den zuständigen Verwaltungsbehörden angezeigt, Gerichtsanzeigen gab es nicht. Die Erledigungen verteilen sich auf noch offene Verfahren, eingestellte und rechtskräftig beendete. Aufschlüsselungen sind im automatischen Berichtswesen der BKI nicht vorgesehen.
Zu Frage 12:
Es wurden 9.352 Kontrollen durchgeführt. Diese Summe betrifft Produzenten bzw. Produzentinnen und Weinhändler bzw. Weinhändlerinnen. Die Anzahl der Kontrollen ergibt sich aus 84 Betriebskontrollen nach dem neuen Kontrollkonzept 2020 sowie punktuellen, anlassbezogenen Nachschauen und der Lesekontrolle inklusive Prädikatsweinüberwachung.
Die Ergebnisse spiegeln sich zum Teil in den angezeigten Delikten nach Probenziehungen wieder, darüber hinaus wurden Kellerbücher (aus unterschiedlichen Gründen) oder mangelhafte Ernte und Bestandsmeldungen angezeigt. Bei der Lesekontrolle wurden Abstufungen der Qualität vorgenommen, Prädikatsweinvorführungen mit Ausstellung einer Bestätigung über die jeweilige Gradation abgeschlossen.
Zu den Fragen 13 und 14:
Bei Produzenten bzw. Produzentinnen und Weinhändlern bzw. Weinhändlerinnen wurden 1.589 Proben entnommen. Davon wurden 440 Proben beanstandet, woraus sich 1.027 Verwaltungsdelikte und sechs Gerichtsdelikte ergaben.
Zu Frage 15:
Das Weingesetz schreibt die Untersuchung in den beiden Bundesanstalten - Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg und Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt - vor.
Zu Frage 16:
Es wurden keine gesundheitsschädlichen und verfälschten Proben gefunden.
Zu Frage 17:
Die unter 14 genannten Delikte wurden ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Die Erledigungen verteilen sich auf noch offene Verfahren, eingestellte und rechtskräftig beendete.
Zu Frage 18:
Bei diesen Produkten mussten keine Beschlagnahmen vorgenommen werden.
Zu den Fragen 19 und 20:
Bei sämtlichen Kontrollen wird die korrekte Angabe des einzigen derzeit kennzeichnungspflichtigen Allergens, Sulfit, überprüft. Eine Untersuchung auf das Vorhandensein wäre widersinnig, da jeder Wein oxydationshemmende Sulfite enthält.
Zu Frage 21:
Es wurden keine Proben als gesundheitsschädlich oder verfälscht beurteilt.
Zu Frage 22:
Es wurden 138 inländische und 28 ausländische Erzeugnisse auf Ochratoxin untersucht. Es gab keine Beanstandung.
Zu den Fragen 23 bis 27:
In einem Wein wurde ein geringfügig erhöhter Wert festgestellt. Dieser wurde jedoch als nicht gesundheitsschädlich erkannt, wodurch weitere Maßnahmen unterbleiben konnten. Die Untersuchung erfolgte in den unter Punkt 10 angeführten Anstalten.
Zu Frage 28:
Auf Pestizidrückstände wurden 793 inländische und 61 ausländische Erzeugnisse untersucht, es gab keine Beanstandungen.
Zu Frage 29:
Jene Pestizidrückstände, die bei den amtlich gezogenen Proben untersucht werden, sind Verbindungen, die mit der bestehenden GC-MS Geräteausstattung bestimmt werden können. In Abstimmung zwischen der HBLA Klosterneuburg und dem BAWB werden 6 verschiedene chemische Substanzen bestimmt, die in gängigen Spritzmitteln enthalten sind.
Es sind dies: Boscalid, Cyprodinil, Fludioxonil, Mepanipyrin, Procymidon, Pyrimethanil.
Im derzeit geltenden europäischen und nationalen Recht sind für Wein keine Pestizidrückstandshöchstgehalte vorgesehen.
Im Vergleich zu den gesetzlich festgelegten Höchstwerten bei Tafel- und Keltertrauben für die oben erwähnten Wirkstoffe (Boscalid, Cyprodinil, Procymidon und Pyrimethanil: 5 mg/kg; Mepanipyrim: 3 mg/kg und Fludioxonil: 2 mg/kg) liegen die Messergebnisse der vorliegenden Weinproben deutlich darunter.
Bis jetzt wurden keine erhöhten Werte nachgewiesen. Die Bestimmungsgrenze für alle 6 Rückstände liegt bei 0,01 mg/l.
Zu den Fragen 30 bis 32:
Es wurden keine Pestizide nachgewiesen.
Zu den Fragen 33 bis 37:
Es wurden zwei Proben Traubenmost auf Pestizidrückstände untersucht. Dabei gab es keine Beanstandung.
Zu den Fragen 38 bis 42:
Es wurden 37 Obstweinproben entnommen, wobei es zu keinen Beanstandungen wegen Pestizidrückständen gekommen ist. Obstwein fällt unter die Kompetenz der BKI.
Zu den Fragen 43 bis 48:
Tafeltrauben fallen als Lebensmittel nicht in die Kompetenz der BKI. Da Keltertrauben später als Most oder Wein kontrolliert werden, entnimmt die BKI keine Traubenproben zum Zwecke von Untersuchungen.
Zu Frage 49:
Zu allen Kontrollbehörden in wichtigen Weinländern bestehen gute Kontakte und es werden diese im Bedarfsfall genutzt. Mit der deutschen Weinkontrolle wird seit vielen Jahren aufs engste zusammen gearbeitet und erfolgt ein permanenter Informationsaustausch.
Zu Frage 50:
Die Informationen aus dem EU-weiten Frühwarnsystem gelangen im Wege der österreichischen Koordinationsstelle (AGES) ins Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und zur BKI.
Zu Frage 51:
Im Jahr 2011 gab es keine derartigen Beanstandungen.
Zu Frage 52:
Nein.
Zu Frage 53:
Es gab 1.027 angezeigte Verwaltungsdelikte.
Zu Frage 54:
6 Gerichtsdelikte wurden anhängig.
Zu Frage 55:
Die Organisationsstrukturen und Aufgabenstellungen von Kontrollbehörden sind in diversen Ländern äußerst unterschiedlich gestaltet, weshalb sinnvolle Vergleichswerte kaum zu ermitteln sind.
Zu Frage 56:
Im Zuge des Kontrollkonzepts 2020 wurden solche Pläne erarbeitet und werden seit 2011 auch umgesetzt.
Zu Frage 57:
Über die Ergebnisse aus dem Kontrollkonzept 2020 kann jederzeit berichtet werden.
Der Bundesminister: