1154/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 

S91143/44-PMVD/2009                                                                                             29. April 2009

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 2. März 2009 unter der Nr. 1114/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Standort Arsenal 2" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 11 bis 13:

Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, die militärische Nutzung der „Kaserne Arsenal“ im Jahr 2010 einzustellen und diese Liegenschaft samt den darauf befindlichen Objekten zu veräußern. Unabhängig davon ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Räumung dieser Liegenschaft von der weiteren Entwicklung der künftigen Raumordnung abhängig ist. Darüber hinausgehende Detaillierungen liegen derzeit noch nicht vor.


Zu 2 und 6 bis 10:

Es wurde eine Projektgruppe eingesetzt, die sich mit der Absiedelung des Heereslogistik­zentrums Wien und der künftigen Dislozierung der einzelnen Dienststellen befasst. Erste Ergebnisse sind im Laufe des Jahres 2009 zu erwarten. Im Hinblick darauf, dass die Detail­bearbeitungen noch nicht abgeschlossen sind, ersuche ich um Verständnis, dass eine konkretere Beantwortung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich ist.

Zu 3:

Im Hinblick darauf, dass die Liegenschaft noch nicht zum Verkauf freigegeben wurde, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.

Zu 4 und 5:

Wie ich bereits im Rahmen meiner Anfragebeantwortung vom 15. Jänner 2009 (Nr. 221/AB zu Nr. 173/J) ausgeführt habe, besteht der "Standort Arsenal" aus drei getrennten Liegen­schaften – Heeresgeschichtliches Museum, Kaserne Arsenal und Objekt 13 – mit einer Gesamtfläche von 249.575 m². In Ermangelung einer eindeutigen begrifflichen Zuordnung, was mit der in der Fragestellung „abzutretende Liegenschaft“ gemeint sein könnte, wird davon ausgegangen, dass hiermit die für die Errichtung der Franz-Grill-Straße erforderlichen Straßenflächen gemeint sind. Hiezu ist anzumerken, dass weder der Straßenverlauf noch die Straßenbreite im Detail festgelegt und auch eine Detailvermessung noch nicht durchgeführt wurde.

Zu 14:

Nein.