1154/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.04.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/44-PMVD/2009 29. April 2009
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 2. März 2009 unter der Nr. 1114/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Standort Arsenal 2" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 11 bis 13:
Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, die militärische Nutzung der „Kaserne Arsenal“ im Jahr 2010 einzustellen und diese Liegenschaft samt den darauf befindlichen Objekten zu veräußern. Unabhängig davon ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Räumung dieser Liegenschaft von der weiteren Entwicklung der künftigen Raumordnung abhängig ist. Darüber hinausgehende Detaillierungen liegen derzeit noch nicht vor.
Zu 2 und 6 bis 10:
Es wurde eine Projektgruppe eingesetzt, die sich mit der Absiedelung des Heereslogistikzentrums Wien und der künftigen Dislozierung der einzelnen Dienststellen befasst. Erste Ergebnisse sind im Laufe des Jahres 2009 zu erwarten. Im Hinblick darauf, dass die Detailbearbeitungen noch nicht abgeschlossen sind, ersuche ich um Verständnis, dass eine konkretere Beantwortung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich ist.
Zu 3:
Im Hinblick darauf, dass die Liegenschaft noch nicht zum Verkauf freigegeben wurde, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.
Zu 4 und 5:
Wie ich bereits im Rahmen meiner Anfragebeantwortung vom 15. Jänner 2009 (Nr. 221/AB zu Nr. 173/J) ausgeführt habe, besteht der "Standort Arsenal" aus drei getrennten Liegenschaften – Heeresgeschichtliches Museum, Kaserne Arsenal und Objekt 13 – mit einer Gesamtfläche von 249.575 m². In Ermangelung einer eindeutigen begrifflichen Zuordnung, was mit der in der Fragestellung „abzutretende Liegenschaft“ gemeint sein könnte, wird davon ausgegangen, dass hiermit die für die Errichtung der Franz-Grill-Straße erforderlichen Straßenflächen gemeint sind. Hiezu ist anzumerken, dass weder der Straßenverlauf noch die Straßenbreite im Detail festgelegt und auch eine Detailvermessung noch nicht durchgeführt wurde.
Zu 14:
Nein.