11543/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11746/J des Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Die Entwicklung der Personalstände in den Arbeitsinspektoraten im Jahr 2011 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Personalstand der Arbeitsinspektorate
|
|
1.1.2011 |
1.10.2011 |
31.12.2011 |
|
AI 1 – Wien |
26 |
27 |
27 |
|
AI 2 – Wien |
15 |
14 |
12 |
|
AI 3 – Wien |
15 |
16 |
17 |
|
AI 4 – Wien |
15 |
15 |
16 |
|
AI 5 – Wien |
18 |
19 |
19 |
|
AI 6 – Wien |
17 |
18 |
18 |
|
AI 7 – Wr. Neustadt |
15 |
16 |
16 |
|
AI 8 – St. Pölten |
17 |
17 |
16 |
|
AI 9 – Linz |
27 |
29 |
28 |
|
AI 10 – Salzburg |
22 |
22 |
21 |
|
AI 11 – Graz |
32 |
33 |
32 |
|
AI 12 – Leoben |
20 |
20 |
20 |
|
AI 13 – Klagenfurt |
28 |
29 |
28 |
|
AI 14 – Innsbruck |
24 |
25 |
25 |
|
AI 15 – Bregenz |
18 |
19 |
20 |
|
AI 16 – Eisenstadt |
16 |
16 |
16 |
|
AI 17 – Krems |
14 |
14 |
15 |
|
AI 18 – Vöcklabruck |
19 |
20 |
17 |
|
AI 19 – Wels |
16 |
16 |
17 |
|
AI Bauarbeiten - Wien |
24 |
22 |
22 |
|
AI – insgesamt |
398 |
407 |
402 |
Laut Personalplan 2011 standen der Arbeitsinspektion 411 Planstellen zur Verfügung, laut geltendem Ministerratsbeschluss durften am 31. Dezember 2011 380 Vollbeschäftigungsäquivalente (entspricht der Zahl der Voll-Entlohnungen ohne Karenzierungen etc.) nicht überschritten sein.
Eine fixe Aufschlüsselung der vorhandenen Planstellen bzw. verfügbaren Vollbeschäftigungsäquivalente nach Bundesländern erfolgt nicht, da ein flexibler Personalwechsel zwischen den Arbeitsinspektoraten aller Bundesländer möglich sein muss.
Zusätzlich zum oben angeführten Personal waren 2011 noch vier Mitarbeiter der Telekom in der Arbeitsinspektion auf Basis von Dienstzuteilungen in Verwendung und zwar in den Arbeitsinspektoraten 1 – Wien, 10 – Salzburg, 11 – Graz und 14 – Innsbruck. Ergänzend darf angemerkt werden, dass gemäß Punkt 4 Abs. 5 der Anlage IV (Personalplan) des Bundesfinanzgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 110/2011, ab 1.1.2012 bis zu 17 PT-Planstellen zur Versetzung von Beamtinnen und Beamten der Ämter gemäß Poststrukturgesetz für den Bereich Arbeitsinspektorate gebunden werden können.
Frage 2:
Die Aufschlüsselung der besetzten Planstellen (Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ)) nach Bundesländern zum 31. Dezember 2011 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Besetzte Planstellen (VBÄ*)) der Arbeitsinspektorate
|
Burgenland |
15,00 |
|
Kärnten |
24,45 |
|
Niederösterreich**) |
44,05 |
|
Oberösterreich |
57,05 |
|
Salzburg |
17,75 |
|
Steiermark |
49,10 |
|
Tirol |
23,00 |
|
Vorarlberg |
18,77 |
|
Wien |
127,15 |
|
insgesamt |
376,32 |
*) Planstellen, deren InhaberInnen karenziert sind, sind in obiger Liste nicht enthalten.
**) Die Verwaltungsbezirke Bruck/Leitha, Mödling, Tulln, Wien-Umgebung, Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg und Mistelbach werden von Arbeitsinspektoraten in Wien betreut.
Frage 3:
In der österreichische Arbeitsschutzstrategie arbeiten national und regional VertreterInnen von Bundesministerien, Landesregierungen, Sozialpartnern, Interessenvertretungen, Universitäten, Betrieben, Vereinen und anderen mit dem Thema ArbeitnehmerInnenschutz beschäftigten Institutionen zusammen, um kontinuierliche Verbesserungen auf dem Gebiete der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu erreichen.
Basis für die Zusammenarbeit und Zielsetzungen sind Beschlüsse des Arbeitnehmerschutzbeirates im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und Zielsetzungen im Rahmen einer gemeinsamen Resolution von zwölf Institutionen (zwei Ministerien, alle vier Unfallversicherungsträger und sechs Interessenvertretungen). Die Basis für die inhaltliche Tätigkeit wird vom Fachausschuss „Arbeitsschutzstrategie“, der vom Arbeitnehmerschutzbeirat eingesetzt wurde, vorbereitet und begleitet.
Die inhaltliche Tätigkeit wird von fünf Arbeitsgruppen, die ebenfalls vom Arbeitnehmerschutzbeirat eingesetzt sind, durchgeführt. Jeder Arbeitsgruppe ist ein vorgegebener Themenbereich zugeordnet, der zur jeweiligen Zielerreichung bearbeitet wird.
Durch diese Zusammenarbeit wurden durch eine optimale Nutzung vorhandener Ressourcen viele gemeinsame Projekte verwirklicht. 2011 waren insgesamt mehr als 50 Projekte entweder als abgeschlossen oder laufend aufgelistet. Die Vernetzungsdichte wurde erhöht, indem die nationale Arbeitsschutzstrategie durch regionale Vernetzung der Arbeitsinspektorate mit regionalen Institutionen ergänzt wurde.
Durch die regionalen Aktivitäten sollen einerseits die Inhalte der nationalen Arbeitsschutzstrategie noch besser zu den Nutzern transferiert werden, anderseits sollen regionale Projekte nationale Initiativen stimulieren. Damit ist gesichert, dass die Weiterentwicklung des ArbeitnehmerInnenschutzes durch die zwei wesentlichen Prozessrichtungen „top-down“ und „bottom-up“ dauerhaft gespeist wird.
Die Projekte der Arbeitsschutzstrategie decken einen breiten Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes ab. Die Auswahl der durchzuführenden Projekte erfolgt nach Prioritäten und erkannten Notwendigkeiten durch Spezialist/inn/en, die in fünf eingerichteten Arbeitsgruppen tätig sind. Die Themenbereiche der Arbeitsgruppen umfassen wesentliche Teile des ArbeitnehmerInnenschutzes. Auch wird auf die Bewusstseinsbildung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz im Rahmen der allgemeinen Bildung, der Aus- und Weiterbildung von Fachleuten der Prävention sowie der Betriebe mit gut etabliertem ArbeitnehmerInnenschutz als Best Practice Beispiele für alle Betriebe großes Augenmerk gelegt.
Weiters plant die Arbeitsinspektion jährliche Schwerpunkte einerseits im Rahmen der Arbeitsschutzstrategie, andererseits auf Grund erkannter Notwendigkeiten der Experten und Expertinnen der Arbeitsinspektion. Siehe dazu insbesondere die Beantwortung der Frage 4.
Darüber hinaus wurde 2011 vorbereitet und ab 2012 mit den Arbeitsinspektoraten in einer Rahmenvereinbarung die Quantität und Qualität von Kontrollen (Besichtigungen) als Mindeststandard vereinbart. Unter anderem wird dabei - stärker als bisher – auf die Auswahl der Betriebe für eine Kontrolle abgestellt, indem dafür das Unfallrisiko, die Arbeitsorganisation und psychische Belastungen als Kriterien für einen bestimmten Prozentsatz der Kontrollen berücksichtigt werden.
Die auf sehr niedrigem Niveau liegende Zahl der Arbeitsunfälle (ohne Wegunfälle, inklusive Bagatellunfälle) unselbständig Erwerbstätiger sank laut der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) von 2010 auf 2011 geringfügig, nämlich um 0,7% (von 92.954 Unfällen auf 92.311 Unfälle). Erfreulicher Weise ist auch die Unfallquote (=Zahl der Unfälle bezogen auf 10.000 Beschäftigte) gegenüber dem Vorjahr von 334 auf 325, also um 2,7%, gesunken.
Die genannten Initiativen werden sicherlich mittel- bis langfristig zur weiteren Reduktion der Arbeitsunfälle beitragen können, hier vor allem durch Verbesserung der Gefahrenevaluierung und ein stärkeres Bewusstsein für die Wichtigkeit effizienter Prävention.
Frage 4:
Im Jahr 2012 setzen die Arbeitsinspektorate vor allem folgende Schwerpunkte:
Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe (Hotel, Restaurant, Catering) – Prävention von psychosozialen und ergonomischen Belastungen:
Im Mittelpunkt dieser Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion steht die Prävention von physischen Belastungen (insbesondere der Haut- und Muskel-Skelett–Belastungen), aber auch der psychischen Fehlbelastungen. Ziel dieser zweijährigen Kampagne ist es, durch eine vereinheitlichte Beratungs- und Kontrollinitiative in dieser Branche eine Optimierung der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen und der Umsetzung der Maßnahmen zu bewirken und damit langfristig eine Reduktion der arbeitsbedingten Fehlbelastungen, Beschwerden und Erkrankungen in dieser Branche zu erreichen. Bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmensetzung werden geschlechtsspezifische und kulturelle Aspekte berücksichtigt.
Im Zuge der Vorarbeiten zu dieser Schwerpunktaktion wurde vom Institut für empirische Sozialforschung (IFES) eine aktuelle Sonderauswertung des österreichweiten Arbeitsklimaindex und Gesundheitsmonitors der OÖ Arbeiterkammer durchgeführt, die die spezifischen Belastungen in dieser Branche aufzeigt.
Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bäckereien:
Bäckerasthma ist die häufigste Berufserkrankung in dieser Branche. Im Zuge eines Folgeprojektes zur Bäckereikampagne der Arbeitsinspektion 2000-2005 wird in den Jahren 2011 und 2012 neuerlich ein Kontrollschwerpunkt hinsichtlich anhaltender Veränderungen und nachhaltiger Verbesserungen in Bäckereien durchgeführt. Insbesondere wird kontrolliert, ob das Ziel, nämlich die Verringerung der Mehlstaubbelastung in Bäckereien zur Reduktion der Berufskrankheit „Bäckerasthma“, nachhaltig erreicht werden konnte. Die Unterlagen, die bereits in der Kampagne 2000 – 2005 erarbeitet wurden, wurden aktualisiert und bilden die Grundlage für die neuerliche Schwerpunktaktion.
Arbeiten auf Dächern und erhöhten Standplätzen –Schwerpunktaktion 2012:
Viele berufliche Tätigkeiten finden auf auswärtigen Arbeitsstellen statt. Aufgrund der dort herrschenden höheren Unfallgefahren und gesundheitlichen Belastungen, geringeren Betreuung durch Präventivdienste etc. soll diesen Tätigkeiten auf diesen „nicht ortsfesten Arbeitsplätzen“ in der Tätigkeit der Arbeitsinspektion vermehrt Bedeutung beigemessen werden. Auf erhöhten Standplätzen würde das folgende Tätigkeiten umfassen:
Auf Arbeitsstellen:
Ø Kaminsanierungen, Antennenmontage,
Ø Montage von Solaranlagen,
Ø Montage von Jalousien, Wartung von Lüftungs- und Blitzschutzanlagen,
Ø alle Instandhaltungsarbeiten auf Dächern,
Ø alle Art von Wartungsarbeiten auf Dächern (Schneeräumung, Dachrinnen reinigen, Rauchfangkehrerarbeiten.),
Ø Reinigen von Fenstern und Belichtungsflächen.
Auf Baustellen (Hoch- Tiefbau):
Ø kleine Dachreparaturen, Dachsanierungen (keine Neubauten).
Dieser Schwerpunkt umfasst auch die Kontrolle von kollektiven Schutzmaßnahmen bei Dacharbeiten.
Schwerpunktaktion „ArbeitnehmerInnenschutz in Möbeltischlereien“:
In einer gezielten Schwerpunktaktion sollen bis 2015 alle Möbeltischlereien mit bis zu 50 Beschäftigten besucht, überprüft und beraten werden. Die Unfallquote der Branche ist hoch und die Unfälle in der Regel schwer.
Als Themen sind neben der Unfallprävention vor allem die legistischen Neuerungen der letzten Jahre (Arbeitsstättenverordnung, Grenzwerteverordnung, Arbeitsmittelverordnung, Verordnung Lärm und Vibrationen, Verordnung Gesundheitsüberwachung) und die Beschäftigung von Jugendlichen vorgesehen. Auch die Prävention von Berufskrankheiten ist Ziel dieser Aktion.
Wirkungsorientierte Schwerpunktaktion 2012 – 2013 im Bergbau:
Geplant ist die Überprüfung obertägiger Bergbaue hinsichtlich der Umsetzung der wesentlichsten Bestimmungen der Tagbauarbeitenverordnung (TAV):
· die Ermittlung und Beurteilung geogener Gefahren gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 TAV,
· die Festlegung von tagbauspezifischen Gefahrenbereichen gemäß § 10 TAV und
· das vorgegebene Aufliegen bestimmter, für den Tagbau relevanter, Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentes vor Ort im Tagbau gemäß § 8 Abs. 6 TAV.
Mit der Erstkontrolle im Frühjahr 2012 soll der österreichweite Ist-Zustand, basierend auf einer geschichteten Stichprobe von ca. 400 Betrieben (dies entspricht ca. 20 % der Grundgesamtheit), erhoben werden. In weiterer Folge sollen die genannten Schwerpunkte in allen Tagbauen im Rahmen von Besichtigungen bis Ende 2013 kontrolliert werden. Eine abermalige statistisch erfasste Stichprobenerhebung (im Umfang von ca. 200 Betrieben im zweiten Halbjahr 2014) soll Aufschluss darüber geben, inwieweit die von der Arbeitsinspektion getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der genannten Bestimmungen führen.
Frage 5
Die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger (ohne Wegunfälle) sank im Zeitraum 2010 bis 2011 um etwa 2,3% von 56.802 auf 55.769 Unfälle. Bedauerlicher Weise wurden die entsprechenden Daten für die einzelnen Bundesländer von der AUVA meinem Ressort noch nicht übermittelt.
Frage 6
Im Jahr 2011 wurden von der Arbeitsinspektion insgesamt 4.427 Unfallerhebungen durchgeführt, deren Aufschlüsselung nach Bundesländern in der folgenden Tabelle wiedergegeben wird:
Unfallerhebungen nach Bundesländern
|
Burgenland |
137 |
|
Kärnten |
328 |
|
Niederösterreich |
852 |
|
Oberösterreich |
861 |
|
Salzburg |
191 |
|
Steiermark |
728 |
|
Tirol |
296 |
|
Vorarlberg |
189 |
|
Wien |
845 |
|
Summe |
4.427 |
Frage 7:
Statistische Daten über grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Vorgesetzten werden in der Arbeitsinspektion nicht erhoben.
Frage 8:
Mein Ressort verfügt über keine Daten zu Kosten von Arbeitsunfällen. Dazu verweise ich an den für Angelegenheiten der Unfallversicherung zuständigen Bundesminister für Gesundheit.