11544/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11870 /J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Frage 1:

Angelegenheiten der Definiton und Anerkennung von Berufskrankheiten fallen in die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit.

In den Berichten über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion werden zu den Berufskrankheiten die Daten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) veröffentlicht. Nach der AUVA-Statistik für das Jahr 2010 verteilten sich die 837 Berufserkrankungen wegen der Einwirkung von Lärm im Wesentlichen auf folgende Berufsgruppen:

·      Landmaschinen- oder Industriemaschinenmechaniker/innen und –schlosser/innen,

·      Mauerer/innen und verwandte Berufe,

·      Möbeltischler/innen und verwandte Berufe,

·      Zimmerleute und Bautischler/innen,

·      Schweißer/innen und Brennschneider/innen,

·      Bauspengler/innen und Sanitär- und Heizungsinstallateure/-installateurinnen,

·      Baukonstruktions- und verwandte Berufe,

·      Bediener/innen von Anlagen in der Metallerzeugung und –umformung,

·      Hilsarbeiter/innen im Hochbau

·      Fahrer/innen schwerer Lastkraftwagen, Kranführer/innen, Aufzugsmaschinisten/-maschinistinnen und Bediener/innen.

Frage 2:

Der Grund für die hohe Anzahl an Berufskrankheiten wegen Lärmeinwirkung liegt aus arbeitsmedizinischer Sicht darin, dass sich ein Gehörschaden wegen Lärmein­wirkung in der Regel langsam und schleichend erst nach jahrelanger Lärmeinwirkung entwickelt. Daher sind die jetzt anerkannten Berufskrankheiten im Regelfall nicht durch aktuelle Lärmeinwirkungen verursacht, sondern durch Einwirkungen, die mit­unter schon viele Jahre oder sogar Jahrzehnte zurückliegen. Zur Definition und An­erkennung von Berufskrankheiten verweise ich nochmals auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit.

Frage 3:

Anzeigen und Beschwerden an die Arbeitsinspektorate wegen der Nichteinhaltung von Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer/innen, denen ausnahmslos und un­verzüglich nachgegangen wird, werden nicht nach ihrem Gegenstand, sondern als Auslöser für die dadurch veranlasste Kontrolle des Arbeitsinspektorates protokolliert. Daher liegt meinem Ministerium die Zahl der Anzeigen an die Arbeitsinspektion we­gen Übertretung von Vorschriften zum Schutz gegen Lärm im Jahr 2010 nicht vor.

Im Jahr 2010 wurden in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen von der Arbeitsinspektion insgesamt 333 Übertretungen von Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer/innen gegen die Einwirkung von Lärm und Vibrationen festgestellt. In der Tätigkeitsstatistik der Arbeitsinspektion werden Übertretungen von Schutz vor Lärm und Vibrationen nicht getrennt erfasst.

Frage 4:

Entsprechende Daten über den wirtschaftlichen Schaden auf Grund der 2010 aner­kannten Berufskrankheiten wegen Lärmeinwirkung liegen meinem Ressort nicht vor. Auch hierzu verweise an den für Berufskrankheiten zuständigen Bundesminister für Gesundheit.

Frage 5:

Die Arbeitsinspektion als die zur Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der Ar­beitnehmer/innen berufene Behörde überwacht auch die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer/innen in Bezug auf die Einwirkung von Lärm. Spezielle Bestimmungen zur Verringerung der Lärmeinwirkung enthält die Verord­nung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV), BGBl. II Nr. 22/2006, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 302/2009. In dieser Verordnung ist genauestens dargelegt, welche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung von Lärm zu treffen sind, wobei technischen Maßnahmen - wie der Gefahrenbekämpfung an der Quelle (Einhausung von lärmemittierenden Maschinen) und lärmdämmenden Maß­nahmen - nach den Bestimmungen der VOLV der Vorzug zu geben ist.

Diverse Arbeitsschwerpunkte der Arbeitsinspektion, wie beispielsweise die gegen­wärtig laufende mehrjährige österreichweite Schwerpunktaktion „Arbeitnehmer/innen­schutz in Möbeltischlereien“, konzentrieren sich u.a. auch auf die Verringerung der Lärmeinwirkung auf die Beschäftigten. Für nähere Informationen zu den Aktivitäten, Informationen und Erfahrungen der Arbeitsinspektion darf ich ergänzend auf die Website www.arbeitsinspektion.gv.at verweisen.