11547/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12048/J der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde auf Grund des mir vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellten Zahlenmaterials entsprechend der von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft übermittelten Stellungnahme wie folgt:

Frage 1:

Die Umstellung der Berechnung des Verzugszinsensatzes wurde erst mit 1. Jänner 2011 wirksam. Unter der Annahme eines gegenüber 2010 unverändert gebliebenen zahlungspflichtigen Personenkreises hat die Umstellung zu einem Mehrertrag an Verzugszinsen in Höhe von € 9.865.641,03 geführt.

Frage 2:

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden die Einnahmen der Sozialversicherungsträger zur Erfüllung der im Gesetz vorgesehenen Aufgaben verwendet. Eine Zweckbindung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Frage 3:

Vorab halte ich fest, dass es sich nicht, wie angeführt, um 138,9 Mrd. handeln kann. Vielmehr handelt sich in der Projektion der Mehreinnahmen um 138,9 Mio. Euro.

Die Mehrerträge von Verzugszinsen und Beitragszuschlägen des Berichtsjahres 2011 betrugen gegenüber 2010 rd. 23,7 Mio. Euro. Somit liegen die Mehreinnahmen um rd. 9,5 Mio. Euro unter den prognostizierten Werten für das Berichtsjahr 2011.


Eine endgültige Aussage über die weitere Entwicklung kann nicht getroffen werden, da im Jahr 2011 auch Einnahmen zu einem günstigeren Zinssatz, deren Entstehung aus Vorperioden resultiert, enthalten sind.

Frage 4:

In den Jahren 2009 bis 2011 wurden folgender Zahl an Versicherten Verzugszinsen in folgendem Gesamtausmaß vorgeschrieben:

2009: 246.070 Versicherte; Verzugszinsen € 23.973.582,11;

2010: 250.923 Versicherte; Verzugszinsen € 21.857.313,55;

2011: 251.254 Versicherte; Verzugszinsen € 31.764.701,14.

Fragen 5 bis 8:

Eine umfassende Auswertung der betroffenen Unternehmen getrennt nach der Anzahl der beschäftigten Personen ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Frage 9:

Die entsprechenden Zahlen sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen. Eine Auswertung hinsichtlich der Branche ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Landesstelle

Jahr

Geschlecht

Anzahl der Versicherten

 

 Versicherten

Verzugszinsen in €

Wien

2009

m

4417

425.988,63

 

 

w

2093

117.290,27

 

2010

m

2816

275.777,55

 

 

w

1363

89.427,14

 

2011

m

2805

383.807,42

 

 

w

1652

119.585,55

Niederösterreich

2009

m

1978

157.179,16

 

 

w

1031

55.205,61

 

2010

m

1289

98.776,76

 

 

w

712

44.119,58

 

2011

m

1187

122.044,94

 

 

w

912

51.952,57

Burgenland

2009

m

336

18.538,24

 

 

w

145

6.183,58

 

2010

m

223

15.583,87

 

 

w

92

3.784,24

 

2011

m

249

21.195,47

 

 

w

107

5.749,06

Oberösterreich

2009

m

1630

116.096,85

 

 

w

699

29.539,00

 

2010

m

1043

88.981,68

 

 

w

463

18.643,62

 

2011

m

1038

124.398,57

 

 

w

664

35.731,46

Steiermark

2009

m

1752

167.678,20

 

 

w

736

47.070,80

 

2010

m

1080

118.003,57

 

 

w

488

32.371,41

 

2011

m

1094

129.844,99

 

 

w

587

38.026,17

Kärnten

2009

m

698

50.422,70

 

 

w

320

16.966,82

 

2010

m

488

38.667,28

 

 

w

240

10.860,54

 

2011

m

477

44.278,88

 

 

w

249

17.002,27

Salzburg

2009

m

886

74.476,36

 

 

w

391

20.921,49

 

2010

m

571

50.009,12

 

 

w

252

11.852,39

 

2011

m

558

62.955,61

 

 

w

277

15.181,65

Tirol

2009

m

1103

79.015,87

 

 

w

552

24.880,75

 

2010

m

718

62.150,32

 

 

w

351

17.295,72

 

2011

m

694

82.680,01

 

 

w

420

19.354,56

Vorarlberg

2009

m

518

30.794,69

 

 

w

284

11.725,26

 

2010

m

321

19.467,43

 

 

w

211

8.233,55

 

2011

m

298

24.163,54

 

 

w

262

9.918,84

Frage 10:

In den Jahren 2009 bis 2011 wurden bei folgender Anzahl an Neugründungen Exekutionsanträge gestellt:

2009: 8.134 NeugründerInnen;

2010: 5.136 NeugründerInnen;

2011: 4.779 NeugründerInnen.

Eine Auswertung, in wie vielen Fällen die beantragte Exekution auch tatsächlich durchgeführt werden musste, war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Fragen 11 bis 16, 19 und 20:

Hinsichtlich der Verzugszinsen bietet § 35 Abs. 5 GSVG bereits jetzt Herabsetzungs- und Nachsichtsmöglichkeiten.

Ungeachtet dessen ist mir bewusst, dass sich die Anforderungen an Unternehmer weiter entwickeln, sich die Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Realität geändert haben und Beitragsleistungsverpflichtungen in schwächeren Einkommensphasen schwer bewältigt werden können.


Um Lösungen zur Verbesserung der sozialen Lage zu finden, werden Gespräche mit VertreterInnen der Wirtschaftskammer Österreichs und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft geführt. Inhalt dieser sind auch Zahlungserleichterungen und Kulanzregelungen. Die Gespräche sind allerdings noch nicht abgeschlossen; es bleiben daher die Ergebnisse abzuwarten. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass eine Einigung über Maßnahmen zur Unterstützung gefunden werden kann.

Fragen 17 und 18:

Eine technisch auswertbare Unterscheidung zwischen teilweiser und gänzlicher Nachsicht der Verzugszinsen ist nicht vorhanden.

Weiters ist eine Auswertung der betroffenen Unternehmen getrennt nach der Anzahl der beschäftigten Personen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

In den Jahren 2009 bis 2011 wurden in folgender Anzahl an Fällen Verzugszinsen teilweise oder zur Gänze nachgesehen:

2009: 312 Fälle (14 NeugründerInnen, 298 sonstige);

2010: 303 Fälle (9 NeugründerInnen, 294 sonstige);

2011: 338 Fällen (14 NeugründerInnen, 324 sonstige).