11552/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung
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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0123-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 19. Juli 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen
und Kollegen vom 13. Juni 2012, Nr. 11845/J, betreffend
betriebliche Zusatzversicherungen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Juni 2012, Nr. 11845/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Dienstgeber werden Beiträge zur Bundespensionskasse für Beamte und Vertragsbedienstete bezahlt.
Gem. der Bestimmung § 22a Gehaltsgesetz sind generell verpflichtende Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ab dem Geburtsjahrgang 1955 vorgesehen. Für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata v und h gilt diesbezüglich § 78a VBG.
Zu Frage 5:
Die Kosten aus der Pensionsvorsorge in den Jahren 2009 bis 2011 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
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2009 |
1,344.464,01 Euro |
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2010 |
853.812,76 Euro |
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2011 |
877.615,84 Euro |
Zu den Fragen 6 bis 9:
Generell werden Beiträge des Dienstgebers zur Pensionskasse nur für Bundesbedienstete und Landeslehrerinnen und Landeslehrer gezahlt.
Der Bundesminister: