11552/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0123-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19. Juli 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen

und Kollegen vom 13. Juni 2012, Nr. 11845/J, betreffend

betriebliche Zusatzversicherungen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Juni 2012, Nr. 11845/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Dienstgeber werden Beiträge zur Bundespensionskasse für Beamte und Vertragsbedienstete bezahlt.

 

Gem. der Bestimmung § 22a Gehaltsgesetz sind generell verpflichtende Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ab dem Geburtsjahrgang 1955 vorgesehen. Für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata v und h gilt diesbezüglich § 78a VBG.

 


Zu Frage 5:

 

Die Kosten aus der Pensionsvorsorge in den Jahren 2009 bis 2011 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

2009

 1,344.464,01 Euro

2010

    853.812,76 Euro

2011

    877.615,84 Euro

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

 

Generell werden Beiträge des Dienstgebers zur Pensionskasse nur für Bundesbedienstete und Landeslehrerinnen und Landeslehrer gezahlt.

 

Der Bundesminister: