11553/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2012

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
|
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
|
An die Zl. LE.4.2.4/0122-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 19. Juli 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen
und Kollegen vom 13. Juni 2012, Nr. 11858/J, betreffend
gesundheitsfördernde Maßnahmen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Juni 2012, Nr. 11858/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern vielfältige gesundheitsfördernde Maßnahmen angeboten. Dazu gehören beispielsweise:
· Gesundheitstage gemeinsam mit dem betriebsärztlichen Dienst (Vorsorge-untersuchungen, Schlaganfallfrüherkennung, Haut- und Augenuntersuchungen, ua.)
· Ergonomie am Arbeitsplatz
· Ernährungsberatung - 5 Elemente Ernährung
· Stressbewältigung
· Turnkurse
· Sportaktivitäten des Sportvereins Lebensministerium
Darüber hinaus werden jährlich FSME- und Grippeimpfungen angeboten, die von den MitarbeiterInnen kostenlos in Anspruch genommen werden können.
Zugang zu diesen gesundheitsfördernden Maßnahmen haben alle Personengruppen des Ressorts.
Zu Frage 3:
Es wird festgestellt, dass die Anzahl der Krankentage keinen Rückschluss auf erfolgreiche gesundheitsfördernde Maßnahmen zulässt. Alle in diesem Sinne angebotenen Maßnahmen verfolgen den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Die Anzahl der Krankenstandstage kann jedoch von anderen Einflüssen abhängen und ist daher nur bedingt als Messgröße verwendbar.
Zu Frage 4:
Die budgetäre Bedeckung ist im Gesamtbudget sichergestellt. Sie ist jedoch, da viele Bereiche berührt sind, nicht abgrenzbar.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Ressortfremden Personen sind die genannten gesundheitsfördernden Maßnahmen nicht zugänglich.
Der Bundesminister: