11559/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0714-II/2012

 

Wien, am        . Juli 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen, haben am       23. Mai 2012 unter der Zahl 11756/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gefährliche Drohung bei Totengedenkfeier“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein.

 

Zu Frage 2 :

Der geschilderte Sachverhalt war den Sicherheitsbehörden nicht bekannt. Seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien wurden Ermittlungen eingeleitet. Nach Abschluss der Erhebungen wird ein Bericht an die zuständigen Stellen erstattet werden.

 

Zu den Fragen 3 und 4 :

Eine am 8. Mai 2012 am Heldenplatz abgehaltene bzw. angemeldete Veranstaltung der Plattform „jetztzeichensetzen“ ist den Sicherheitsbehörden nicht bekannt.


Zu den Fragen 5 und 8:

Nein.

 

Zu den Fragen 6, 7, 9 und 10:

Entfällt aufgrund der Beantwortung der Fragen 4 und 8.

 

Zu den Fragen 11 bis 15:

Entfällt aufgrund der Beantwortung der Frage 2.

 

Zu Frage 16:

Ja.

 

Zu Frage 17:

Strafbare Handlungen in den Jahren 2011 und 2012, gerichtet gegen Häuser von studentischen Verbindungen

Innsbruck

2

1 Anzeige gem. § 125 StGB – Sachbe-schädigung

1 Anzeige gem. § 126 StGB – schwere Sachbeschädigung

Salzburg-Stadt

5

2 Anzeigen gem. § 125 StGB  - Sachbe-schädigung

1 Anzeige gem. § 126 StGB – schwere Sachbeschädigung

1 Anzeige gem. § 127 StGB - Diebstahl

1 Anzeige gem. § 129 StGB – Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Wien

3

3 Anzeigen gem. § 126 StGB – schwere Sachbeschädigung

 

Zu den Fragen 18 und 19:

Strafbare Handlungen in den Jahren 2011 und 2012, gerichtet gegen Mitglieder studentischer Verbindungen

Innsbruck

1

1 Anzeige gem. § 83 StGB – Körper-verletzung

Wien

3

1 Anzeige gem. § 125 StGB  - Sachbe-schädigung

1 Anzeige gem. § 84 StGB – schwere Körperverletzung

1 Anzeige gem. § 142 StGB - Raub

 


Zu den Fragen 20 und  21:

Die Beobachtung, Vorbeugung und Verfolgung von Aktivitäten extremistischer Gruppen waren und sind zentrale Aufgaben der österreichischen Sicherheitsbehörden. Der Schutz von Einrichtungen studentischer Verbindungen wird im Rahmen der bisher angewandten Sicherungsmaßnahmen weitergeführt und bei Vorliegen von konkreten Hinweisen über eine erhöhte Gefährdungslage entsprechend angepasst.