11562/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

BMJ-Pr7000/0170-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11755/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Elmar Podgorschek und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gefährliche Drohung bei Totengedenken“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 15:

Nach dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft (StA) Wien war die in der Anfrage zitierte Drohung bislang nicht Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Anlässlich der gegenständlichen Anfrage wurde bei der StA Wien unverzüglich ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter eingeleitet und das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung am 5. Juni 2012 mit Ermittlungen beauftragt. Ergebnisse liegen der StA Wien noch nicht vor.


Zu 16 bis 19:

Eine Zuordnung, ob strafbare Handlungen gegen Häuser bzw. gegen Mitglieder von studentischen Verbindungen gerichtet waren, ist anhand der im – den Justizbehörden zur Verfügung stehenden – elektronischen Register erfassten Daten nicht möglich. Ich ersuche daher um Verständnis, dass eine Auswertung der bei den Staatsanwaltschaften im anfragerelevanten Zeitraum angefallenen Anzeigen nur so weit möglich war, als dies ohne unvertretbaren Aufwand (etwa anhand der Erinnerung der befassten Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte) durchführbar war. Nach den mir vorliegenden Berichten der vier Oberstaatsanwaltschaften Wien, Graz, Linz und Innsbruck konnte demgemäß ein bei der StA Wien gegen unbekannte Täter geführtes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem Brandanschlag gegen das Vereinslokal der Burschenschaft „B.S.“ ermittelt werden. Das Verfahren ist seit 27. Jänner 2012 anhängig. Bislang konnte noch kein Verdächtiger ausgeforscht werden.

 

Wien,       . Juli 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl