11567/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.07.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0155-I/A/15/2012
Wien, am 24. Juli 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 11800/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass eine exakte und direkte Vergleichbarkeit der Zahlen von Jahr zu Jahr nur bedingt gegeben ist, da sehr viele unterschiedliche Parameter zu berücksichtigen sind. Dazu zählen vor allem unterschiedliche Schwerpunktsetzungen von durchgeführten Aktionen oder auch das von Risikowahrnehmungen beeinflusste Untersuchungsgeschehen in Österreich selbst aber auch in anderen Staaten, das über RAPEX auf Österreich rückwirken kann; die nachstehenden Ausführungen können jedoch einen Überblick bieten.
Frage 1:
Zu den grundlegenden Pflichten der Unternehmer/innen gehört gemäß § 38 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) als eine mögliche Maßnahme auch ein Rückruf nicht sicherer Ware.
Unternehmer/innen können generell und in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich reagieren, wenn sie z.B. aufgefordert werden, ein Produkt vom Markt zu nehmen: Meist geschieht dies freiwillig und sofort, manchmal muss - bei derselben Ware - bei anderen Unternehmer/inne/n die Maßnahme angeordnet werden, somit können zum gleichen Produkt unterschiedliche Meldungen einlangen.
Produkt: Gefahr:
Pfeil
und Bogenset gesundheitsschädlich
Spielzelt Verletzungsgefahr
Indianerkostüm,
9 - 11 Jahre Azofarbstoffe
Schnullerkette My Baby (Bino) Erstickungsgefahr
„Flash Set“ Verletzungsgefahr
Police Force Set äußere
Verletzungen/Erstickungsgefahr
Pumprakete mit Schaumstoffpfeilen Benzolgehalt
Schnecke Nachziehspielzeug (Eichhorn) Erstickungsgefahr
Ente Nachziehspielzeug Erstickungsgefahr
Handy 22267 Van Manen Gehörschaden
Wild West Ranger-Set Verletzungsgefahr
Frage 2:
Dazu ist festzuhalten, dass die Unternehmer/innen im Wesentlichen bei Kenntnis des Mangels ihrer Verantwortung nach dem LMSVG sofort und freiwillig nachgekommen sind, angeordnete Rückrufe sind daher seltener.
Produkt: Gefahr:
Pfeil und Bogen Set Verletzungsgefahr wegen zu hoher kinetischer Energie und Metallspitze
Armbrust Verletzungsgefahr wegen zu hoher kinetischer Energie, fehlender Warnhinweis
Wild West Ranger-Set Verletzungsgefahr
Police Set gesundheitsschädlich
Nachziehspielzeug aus Holz gesundheitsschädlich
Frage 3:
Die behördlichen Maßnahmen gemäß § 39 Abs. 2 LMSVG können zunächst auch ohne schriftlichen Bescheid angeordnet werden. Solche Sofortmaßnahmen sind nicht zwangsläufig nur Rückholungen, sondern auch andere mögliche Bedingungen gemäß LMSVG.
Bei Beprobungen wurde nach Einlangen der Gutachten, die eine Gesundheitsschädlichkeit der Ware aufzeigten, eine RAPEX-Meldung (in Verbindung mit einer Meldung nach § 42 LMSVG) erstattet und die Ware bei den Unternehmer/inne/n aus dem Verkehr genommen. Oftmals wurden ähnliche dort vorrätige Produkte ebenfalls beprobt.
Darüber hinaus wurden die Hersteller/innen bzw. Unternehmer/innen in mehreren Fällen angewiesen, eine Information der Öffentlichkeit vorzunehmen („Warnung“). Die Durchführung der Veröffentlichung wird grundsätzlich überwacht.
Was Verordnungsverstöße anlangt, wurden gemäß § 42 LMSVG alle betroffenen Bundesländer informiert, das Produkt wurde von den Unternehmer/inne/n meist freiwillig aus dem Verkehr gezogen. Insgesamt wurden zumindest 23 Sofortmaßnahmen gesetzt.
Produkt: Mangel:
Funny Farm Spielzeug-Kennzeichnungs-VO
Knetspaß Spielzeug-Kennzeichnungs-VO
Cool Orange Magnet Schmuck entsprach nicht den Sicherheitsanforderungen
Mobile 3D Bienen und Käfer entsprach nicht den Sicherheitsanforderungen
Mini Trapez Meerjungfrau entsprach nicht den Sicherheitsanforderungen
Magnetic Halma Kennzeichnung/Hinweis
Weiters:
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Produkt |
Mangel |
AGES Beurteilung |
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Puzzlematte |
Erstickungsgefahr |
gesundheitsschädlich |
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Pfeil und Bogenset |
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gesundheitsschädlich |
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Indianerkostüm |
Azofarbstoffe |
gesundheitsschädlich |
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Schnullerkette |
Erstickungsgefahr |
gesundheitsschädlich |
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Holzauto in Plastiktasche |
Phtalate (Tasche) |
Verstoß WeichmacherVO |
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Schnecke, Nachziehspiel |
Kleinteile/Erstickungsgefahr |
gesundheitsschädlich |
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Ente, Nachziehspiel |
Kleinteile/Erstickungsgefahr |
gesundheitsschädlich |
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Würfelzelt |
Verletzungsgefahr |
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Airsoft Gun G.1 |
zu hohe kinetische Energie |
gesundheitsschädlich |
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Airsoft Gun G.2 |
zu hohe kinetische Energie |
gesundheitsschädlich |
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Airsoft Gun G.3 |
zu hohe kinetische Energie |
gesundheitsschädlich |
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Gun 932 Super Pistol |
zu hohe kinetische Energie |
gesundheitsschädlich |
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Metal Air Soft Gun K 12 |
zu hohe kinetische Energie |
gesundheitsschädlich |
|
Rays Bowman |
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gesundheitsschädlich |
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Esche Sportbogen |
Verletzungsgefahr |
gesundheitsschädlich |
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Air Zone Scorpion Bow |
Verletzungsgefahr |
gesundheitsschädlich |
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Puffer Ball gelb |
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gesundheitsschädlich |
Frage 4:
In § 38 LMSVG sind grundlegende Unternehmerpflichten geregelt, wie sie für die diesem Gesetz unterliegenden Warengruppen aus dem Europäischen Lebensmittelrecht (v.a. der VO (EG) Nr. 178/2002 über das Allgemeine Lebensmittelrecht) sowie auch aus dem Europäischen Produktsicherheitsrecht (und
seiner österreichischen Umsetzung durch das Produktsicherheitsgesetz 2004) heraus anzuwenden sind. Durch diese Verpflichtungen und den Umstand, dass viele
Handelsketten und Vertriebsorganisationen ihren Firmensitz nicht in Österreich haben, werden Rückrufe fehlerhafter Waren des LMSVG überwiegend von Seiten der Firmen veranlasst. Die Anzahl ist nicht lückenlos zu erheben; insbesondere sind keine Daten zu Rückholungen über Versicherungen bekannt.
Produkt: Gefahr:
Pfeil
und Bogenset gesundheitsschädlich
Spielzelt Verletzungsgefahr
Indianerkostüm,
9 - 11 Jahre Azofarbstoffe
Schnullerkette My Baby (Bino) Erstickungsgefahr
„Flash Set“ Verletzungsgefahr
Police
Force Set äußere
Verletzungen/Erstickungsgefahr
Pumprakete mit Schaumstoff-
pfeilen Benzolgehalt
Schnecke Nachziehspielzeug
(Eichhorn) Erstickungsgefahr
Ente Nachziehspielzeug Erstickungsgefahr
Handy 22267 Van Manen Gehörschaden
Pfeil und Bogenset Verletzungsgefahr wegen zu hoher kinetischer Energie und Metallspitze
Armbrust Verletzungsgefahr wegen zu hoher kinetischer Energie und Metallspitze, fehlender Warnhinweis
Wild West Ranger-Set Verletzungsgefahr
Police Set gesundheitsschädlich
Nachziehspielzeug aus Holz gesundheitsschädlich
Frage 5:
Von insgesamt 14 Meldungen aus Österreich entfielen laut AGES-Kontaktstelle im Jahr 2011 acht Meldungen an RAPEX auf Spielzeug.
Dies betraf folgende Produkte:
· Laufender Hund
· Stoffente „Devil Duckie“
· Schokoladeneier mit Spielzeug
· Spielzeughandy
· Drucklampe „One touch light“
· Esche Sportbogen
· Pfeil und Bogen
· Polizeiset
Frage 6:
Das RAPEX System und die damit verbundenen Abläufe sind in Österreich seit Jahren erprobt und haben sich bewährt. Nach Erstinformation durch die EU-Kommission erfolgt eine Kurzbewertung des Gefahrenpotentials durch die AGES. Davon abhängig erfolgen umgehend Kontrollen durch die Lebensmittel-Aufsichtsdienststellen der Länder. Die Datenqualität von RAPEX-Meldungen aus dem EU-Raum entsprach in
manchen Fällen nicht dem nötigen Standard, was ein professionelles Vorgehen erschwert. Häufig befanden sich die via RAPEX gesuchten Waren gar nicht auf dem österreichischen Markt.
RAPEX 1971/10 Spielzeug Puzzlematte - Erstickungsgefahr
RAPEX 1/11 Pfeil und Bogen - Erstickungsgefahr
RAPEX 5/11 Luftballons, Party Time
RAPEX 6/11 Wasserballons, Party Time
RAPEX 25/11 Schreibtafel
RAPEX 22/11 Rennauto "RACING EXCEED"
RAPEX 23/11 Kinderpiano, Funny Piano
RAPEX 41/11 Magnet-Angel-Spiel, Verletzungen
RAPEX 42/11 Schnullerkette
RAPEX 46/11 Rassel
RAPEX 47/11 Filzstifte - chemische Kontamination
RAPEX 48/11 Filzstifte - Ethylenglycol
RAPEX A110002/11 vibrierende Magneten
RAPEX 56/11 Horrormaske
RAPEX 62/11 Elch
RAPEX 63/11 Elch mit Saxophon
RAPEX 65/11 Faschingskostüm, Andrea Moden
RAPEX 68/11 Holzpuzzle
RAPEX 77/11 Holzrennbahnset
RAPEX 114/11 Hubschrauber "Two Speed Model of Helicopter” - Luxury
RAPEX 129/11 Babypuppe
RAPEX 178/11 Augen-Make-Up-Produkt, Hashmi Surmi Special Kohl
RAPEX 180/11 Laserkanone, "Really Electronic Gun Series"
RAPEX 182/11 Laser Airzooka
RAPEX 208/11 Quellspielzeug - a) "Badespaß Bauernhof", b) "Badespaß Insekten"
RAPEX 210/11 Lutscher mit Schlüsselanhänger
RAPEX 215/11 Lasergewehr, Combat Force
RAPEX 239/11 Maschinengewehr, Set Air Sport Gun
RAPEX 253/11 Plüschhase
RAPEX 267/11 Indianerkostüm, 9 - 11 Jahre
RAPEX 278/11 Magnetauto
RAPEX 295/11 Barbie-Puppe, Cool Girl
RAPEX 296/11 Doktorspielset
RAPEX 297/11 Fallschirmspringer, Airman
RAPEX 304/11 Hund, FANTASY TOYS
RAPEX Anfrage EK Spielzeuglaster und Babyschnuller
RAPEX Anfrage CPSC Recalls (Dreiradler, Tretroller)
RAPEX 376/11 Seifenblasen (multifunktional, Stift,...) - mikrobiologisch
RAPEX 373/11 Seifenblasen, mikrobiologisch
RAPEX 434/011 Spielzeug Holz-Autos in Plastik-Tasche, chemisch - Phtalate
RAPEX 547/11 Polizeiset, POWER POLICE WINS
RAPEX 549/11 Dartspiel
RAPEX 555/11 Plastikpistole
RAPEX 545/11 Mutter-Kind Halskette (Dushi)
RAPEX 581/11 Blasrohr
RAPEX 588/11 LASER Game Set
RAPEX 602/11 Electronic Keyboard
RAPEX 610/11 Trompete
RAPEX 778/11 Ringpuzzle - Erstickung
RAPEX 780/11 Babyrassel - Gehörschäden, Erstickung
RAPEX 909/11 Pumprakete
RAPEX 946/11 Schnecke Nachziehspielzeug Holz (Eichhorn)
RAPEX 954/11 Schmink-Farben
RAPEX 955/11 Schmink-Farben
RAPEX 956/11 Schmink-Farben
RAPEX 1010/11 Ente Nachziehspielzeug
RAPEX 1209/11 Puppen
RAPEX 1217/11 Babyrasseln
RAPEX 1219/11 Puppen
RAPEX 35 A11 Schaukel
RAPEX 1347/11 Sandschaufel
RAPEX 1548/11 Spielzeug: Puzzlematte (Erstickung)
RAPEX 1377/11 Waffenset "Police Force“
RAPEX 1961/10 Spielzeug Walkie Talkie - Hörschaden
Übliche Maßnahmen waren: Nachschau in den Betrieben aufgrund der RAPEX-Meldungen, gegebenenfalls Anzeige gemäß LMSVG; Auftrag zur unschädlichen Beseitigung und Rückholung vom Markt; Aufforderung zur Anpassung der Kennzeichnung sowie gemäß § 42 LMSVG Information an die zuständige Behörde; gegebenenfalls Überprüfung der ordnungsgemäßen Rücknahme vom Markt.
Abgesehen vom Generalauftrag an die Lebensmittelaufsicht, in ihrem Wirkungsbereich EU-Meldungen nachzugehen, hat mein Ressort auch Prüfschwerpunkte in dieser sehr vielgestaltigen Warengruppe gesetzt. Billige “No-Name”-Produkte waren öfter mangelhaft als Markenware.
Die vom BMG im Jahr 2011 angeordneten Schwerpunktaktionen unterschiedlicher Laufzeiten waren:
A-015-11
Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren
A-017-11
Geschoßpielzeug
A-035-11 Aufblasbares Wasserspielzeug
A-045-11 Magnetspielzeug
Damit wurde auch dem risikobasierten Ansatz des österreichischen MIK (Mehrjähriger integrierter Kontrollplan) Rechnung getragen.
Frage 7:
Kontrollen von Spielwaren erfolgten im Großhandel und im Spielzeug-Facheinzelhandel; in anderen Betriebsarten, die ebenfalls Spielzeug führen, kann die Kontrolltätigkeit nicht separat auf Spielzeug bezogen ausgewiesen werden (z.B. Drogeriemärkte, Lebensmittelhandel, etc.). Oft sind auch mehrmalige Kontrollen - besonders nach Beanstandungen im einschlägigen Handel - erfolgt.
Insgesamt sind im Jahr 2011 im Bundesgebiet 367 Probenziehungen mit
anschließender Begutachtung erfolgt. Auch Handelskontrollen und
Recherchen zu etwa 300 RAPEX-Meldungen wurden durchgeführt. Weiters haben
zahlreiche Ermittlungen im Handel und im Rahmen von Betriebsrevisionen
stattgefunden. Sofern angegeben, sind nachstehende Zahlen orientierend zu
werten.
Burgenland: 289 RAPEX-Meldungen bearbeitet; 16 Probenziehungen
Niederösterreich: Ermittlungen im Handel, 57 Probennahmen
Oberösterreich: Ermittlungen im Handel, 81 Probenziehungen
Steiermark: Ermittlungen/Kontrollen im Handel
Salzburg: Ermittlungen im Handel, 29 Probenahmen
Tirol: Ermittlungen/Kontrollen im Handel (58 im Fach-Einzelhandel)
Vorarlberg: Ermittlungen/Kontrollen im Handel
Kärnten: Ermittlungen/Kontrollen im Handel
Wien: Ermittlungen/Kontrollen im Handel (604 Kontrollen, 81 Probenahmen, 308 RAPEX)
Frage 8:
Dieser Bereich wird im Zuge der Kontroll- bzw. Ermittlungstätigkeit überwiegend von allen Organen der Lebensmittelaufsicht (LMI; Lebensmittel-inspektor/inn/en -) wahrgenommen. In Vorarlberg, Kärnten und Wien werden Spielzeugkontrollen tendenziell von einigen spezialisierten Inspektor/inn/en durchgeführt.
Burgenland: 7 LMI*
Niederösterreich: 26 LMI*
Oberösterreich:3 2 LMI*
Steiermark: 17 LMI*
Salzburg: 13,1 LMI*
Tirol: 20 LMI*
Vorarlberg: 3 LMI
Kärnten: 2 LMI von 9* (stärker gewichtet)
Wien: 7 VZÄ* zu je 15% der Gesamttätigkeit
*) zum Teil, da im Rahmen der üblichen Kontrolltätigkeit mit wahrgenommen.
Frage 9:
Am 20.7.2011 trat die Spielzeug-Verordnung 2011 in Kraft (BGBl. II Nr. 203/2011 bzw. Richtlinie 2009/48/EG). Wie ich bereits im Vorjahr in meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 8303/J (= 8193/AB) ausgeführt habe, hatte die Arbeitsgruppe „Sub-group on chemicals“ einen Vorschlag für die Änderung der
Grenzwerte für Blei, Cadmium und Arsen (siehe Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, Anhang II) erarbeitet. Dieser bezweckt eine Nachjustierung innerhalb der Grenzen des Richtlinientextes.
Der neue Grenzwert für Cadmium wurde mittlerweile angenommen (Committee Meeting 11.10.2011, Brüssel) und ist durch die Richtlinie 2012/7/EU zur Änderung von Anhang II Abschnitt III der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft.
Der Grenzwert für Arsen bleibt vorläufig wie in der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug festgelegt. Bezüglich des Grenzwertes für Blei wird noch diskutiert (hier gibt es massiven Widerstand der Schreibwarenindustrie wegen des natürlichen Gehaltes an Blei z.B. in Kaolin; die EK führt derzeit ein „impact assessment“ durch).
Ein wichtiges Ziel der Arbeitsgruppe ist die Erstellung einer Liste an Substanzen, die in Anhang C der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug aufgenommen werden sollen (Anhang C: „Gemäß Artikel 46 Abs. 2 festgelegte Grenzwerte für chemische Stoffe, die in Spielzeug verwendet werden, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, bzw. in anderem Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden“). Verschiedene Substanzen sind derzeit in Diskussion, z.B. Formamid, Barium, Bisphenol A , Quecksilber, Kathon.
Außerdem soll prinzipiell festgelegt werden, wie mit CMR-Stoffen, die derzeit indirekt über die „Einstufungs-Werte“ der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 geregelt sind, verfahren werden soll. Es zeichnet sich ab, dass hier die EK nur einer Aufnahme von Einzelsubstanzen in Anhang C zustimmen wird; es müssen daher hunderte von CMR-Stoffen bewertet und - wo nötig - entsprechende Grenzwerte festgelegt werden.
Ein
weiterer Punkt, der derzeit in der Gruppe bearbeitet wird, ist die Anwendung
der Rechtsmaterien für Food Contact Materials (FCM). Gemäß der
Richtlinie 2009/48/EG gelten Materialien, die den Anforderungen der Verordnung
(EG) Nr. 1935/2004 entsprechen, als sicher für Spielzeug. Diese
vorläufige Regelung endet jedoch am 20.7.2017. Es muss daher eine
Entscheidung getroffen werden, ob bzw. wie künftig die FCM-Anforderungen
auf Spielzeug übertragbar sind.
Derzeit besteht Einigkeit darüber, dass bei Spielzeug andere Expositionsbedingungen vorliegen als bei FCM, die Anforderungen also oft nicht „eins zu eins“ übernommen werden können. Auch hier wäre davon auszugehen, dass die EK nur einer Aufnahme von einzeln bewerteten Substanzen in Anhang C zustimmen wird.