11569/AB XXIV. GP

 
Eingelangt am 25.07.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0128 -I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 23. JULI 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 14. Juni 2012, Nr. 11887/J, betreffend „Heimische

Trinkjoghurts mit 0,1 %-Fett zum Abspecken?“

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Juni 2012, Nr. 11887/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Hinsichtlich der Kennzeichnung und Kontrolle von Lebensmitteln, einschließlich Fragen des Gesundheitsschutzes, verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Im Rahmen der EU-Marktordnung für Agrarerzeugnisse gibt es bereits einige Initiativen, um qualitativ hochwertige agrarische Produkte zu fördern:

 

So wurde beispielsweise bei der EU-Beihilfenregelung für Schulmilch für fermentierte Milcherzeugnisse wie Trinkjoghurt ein Zuckerzusatz von höchstens 7% festgelegt und damit der Zuckergehalt beschränkt. Auch das Schulobstprogramm leistet einen Beitrag zu einer ausgewogenen Ernährung.


Durch die Kooperation zwischen Landwirtschaft, Molkereien und Handel ist es gelungen, dass die österreichische Milch zur Gänze in gentechnikfreier Qualität erzeugt wird.

 

Die Gentechnikfreiheit von Milchprodukten wird durch akkreditierte Kontrollstellen sowohl bei den LandwirtInnen als auch bei den milchverarbeitenden Unternehmen kontrolliert.

 

Der Bundesminister: