11572/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.07.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juli 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. Mai 2012 unter der Nr. 11761/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Flop bei der Umsetzung der Rettungsgasse gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Ø Wie beurteilen Sie nach dem anfänglichen Fehlstart und fast täglichen Presseberichten „die Rettungsgasse funktionierte nicht“ die Umsetzung der Rettungsgasse?
Ø Wie beurteilen Sie das Ergebnis dieser Umfrage, wonach über 83 Prozent der Befragten meinen, dass die Rettungsgasse nicht funktioniert?
Ø Wie beurteilen Sie das Ergebnis dieser Umfrage, wonach nur jeder Zweite ausreichend gut informiert ist?
Ø Wann und wie werden Sie dem Fehlverhalten bei der Bildung von Rettungsgassen, das die Verkehrssicherheit auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gefährdet, wirksam entgegentreten?
Ø Welche Schritte haben Sie gesetzt, um den gesetzlichen Auftrag für die Umsetzung der Rettungsgasse zu gewährleisten?
Ø Halten Sie die derzeitige Kampagne für ausreichend, um die Umsetzung der Rettungsgasse sicherzustellen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Ø Können Sie sich erklären, warum die Informationskampagne zur Rettungsgasse bei der Befragung nicht zufrieden stellend beurteilt wurde?
Ø Treten Sie dafür ein, dass die derzeitige Kampagne wegen des schlechten Umfrageergebnisses geändert wird?
Die Rückmeldungen aus den Einsatzorganisationen – die sich besonders für die Einführung der Rettungsgasse eingesetzt haben – sind durchwegs positiv. Die Einführung der Rettungsgasse hat nach Auskunft dieser nicht zu Verschlechterungen, sehr oft aber zu einer deutlichen Verbesserung der Situation gegenüber der Lage vor Einführung der Rettungsgasse geführt. Insbesondere wurde es als positiv hervorgehoben, dass klare Verhaltensanweisungen für die VerkehrsteilnehmerInnen geschaffen wurden.
Zu den Fragen 9 bis 12:
Ø Ist bzw. war die Kampagne bzw. Informationsoffensive über die Rettungsgasse mit Ihnen bzw. Ihrem Ministerium im Detail abgesprochen?
Ø Waren bei der Vorbereitung der Kampagne bzw. Informationsoffensive auch fachkundige Rettungsorganisationen bzw. Verkehrssicherheitsexperten herangezogen? Wenn ja, welche?
Ø Sind bei der Kampagne bzw. Informationsoffensive Verkehrssicherheitsexperten eingebunden? Wenn ja, welche?
Ø Wurden Sie vor der gesetzlichen Einführung der Rettungsgasse bei den intensiven Beratungen in den Arbeitsgruppen auf die Problematik hingewiesen, dass die Rettungsgasse eine gewisse Zeit nicht gleich funktioniert?
Zur Vorbereitung der gesetzlichen Verankerung der Rettungsgasse wurde ein eigener Lenkungsausschuss eingerichtet, in dem neben der ASFINAG und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auch das Bundesministerium für Inneres, die Einsatzorganisationen (Feuerwehr und Rettungsorganisationen), die Autofahrerklubs, das KfV sowie WKO und BAK vertreten waren. Unter der Aufsicht dieses Lenkungsausschusses wurden in mehreren Arbeitsgruppen (zu den Bereichen „Legistik“, „Kommunikation“, „Einsatzorganisationen“ sowie „Betrieb und bauliche Maßnahmen“) alle die Einführung der Rettungsgasse betreffenden Aspekte umfassend aufbereitet.
Die Informationskampagne wurde nach Auftragserteilung im Rahmen dieses Lenkungsausschusses präsentiert.
Zu den Fragen 13 bis 38:
Ø Hat es für diese Kampagne ein klar definiertes Ziel gegeben? Wenn ja, welches?
Ø Wie lange soll die derzeitige Kampagne zur Rettungsgasse durchgeführt werden?
Ø Konnten Sie bereits positive Auswirkungen bzw. Ergebnisse aufgrund der Kampagne feststellen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Ø Warum wurde die Kampagne nicht vom BMVIT finanziert? Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend?
Ø Sind Sie der Meinung, dass mit der durchgeführten Kampagne die Einnahmen der Asfinag aus Vignette und Lkw-Maut sparsam und zweckmäßig ausgegeben wurden?
Ø Wie hoch sind, waren bzw. werden die Gesamtkosten dieser Kampagne sein?
Ø Wer trägt die Kosten für die Kampagne und deren Durchführung?
Ø Welche Kosten sind bei dieser Informationsoffensive der Asfinag und welche dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie entstanden?
Ø Wann wurde mit dieser Kampagne gestartet und wann soll sie beendet werden?
Ø Welche finanziellen bzw. vertraglichen Verpflichtungen sind Sie bzw. das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die Kampagne eingegangen?
Ø Mit wem sind Sie bzw. Ihr Ministerium welche exakte Vereinbarung für diese Kampagne bzw. Informationsoffensive eingegangen?
Ø Hat es über diese Kampagne bzw. Informationsoffensive Gespräche mit Ihrem Ministerium gegeben und wer hat daran teilgenommen und wann haben diese mit welchem Ergebnis stattgefunden?
Ø In welchen Medien und an welchen Tagen wurde die Kampagne bzw. Informationsoffensive über die Rettungsgasse bisher geschaltet und auf welchen Zeitraum ist bzw. wurde sie angelegt?
Ø Wie hoch sind die jeweiligen Kosten im Zusammenhang mit der Kampagne bzw. Inseratenschaltung in den einzelnen Printmedien?
Ø Wer hat diese Inserate geschaltet bzw. welche Werbeagentur wurde mit dieser Kampagne beauftragt? Welche Kosten verursachte die beauftragte Agentur?
Ø Gab es inhaltliche Vorgaben des BMVIT für diese Kampagne bzw. Informationsoffensive und wenn ja, welcher Art?
Ø Gab es eine Ausschreibung für die Erstellung dieser Kampagne? Wenn ja, wo wurde sie bekannt gemacht und wer hat sich an der Ausschreibung beteiligt?
Ø Wer hat den Auftrag für die Ausschreibung vergeben und welche Kriterien waren dafür ausschlaggebend?
Ø Wann und von wem (natürliche und juristische Person) wurde der Auftrag für die graphische und inhaltliche Gestaltung dieser Kampagne erteilt? An wen wurde der Auftrag für die graphische und inhaltliche Gestaltung dieser Kampagne erteilt und wurde sie mit dem Ministerium abgesprochen?
Ø Wurden mehrere Angebote für den Auftrag der graphischen und inhaltlichen Gestaltung der Kampagne eingeholt?
Ø Wenn ja, nach welchem Prinzip wurde die Auftragserteilung getätigt? Wurde der billigste Anbieter ausgewählt?
Ø Wie lautet die exakte Beauftragung (Vertrag) für die graphische und inhaltliche Gestaltung der Kampagne?
Ø Wurden die graphische Gestaltung und die inhaltliche Textierung getrennt in Auftrag gegeben?
Ø Wurden für die Kampagne unterschiedliche Aufträge an mehrere Auftragnehmer erteilt?
Ø Wie hoch sind die exakten Gesamtkosten für die graphische und inhaltliche Gestaltung der Kampagne?
Ø Wurden bzw. werden für die Kampagne „Rettungsgasse“ Budgetmittel des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zur Verfügung gestellt? Wenn ja, um welche Ansätze handelt es sich?
Die Durchführung der Informationskampagne zur Rettungsgasse einschließlich der Finanzierung sowie der Beauftragung mit der Konzeption gehört zum operativen Geschäftsbereich der ASFINAG, das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist nicht daran beteiligt.
Da die Rettungsgasse nur auf Autobahnen und Schnellstraßen – mithin also ausschließlich auf Straßen, deren Erhalter die ASFINAG ist – zu bilden ist, wurde bereits im Ministerratsvortrag zur 24. StVO-Novelle davon ausgegangen, dass es „Aufgabe des Straßenerhalters sein [wird], mit einer breitflächigen, aber maßvollen, effizienten und informativ gestalteten Informationskampagne in Kooperation mit den Autofahrerclubs, den Fahrschulen sowie den Feuerwehr- und Rettungsorganisationen für ausreichende Informationen über das richtige Verhalten der Verkehrsteilnehmer
zur Bildung der Rettungsgasse zu sorgen.“ Dementsprechend wurde die Informationskampagne auch von der ASFINAG durchgeführt.
Zu Frage 39:
Ø Warum haben Sie dem Parlament bzw. den Mitgliedern des Nationalrates nur den Ergebnisbericht „Rettungsgasse“ in der Kurzfassung und nicht auch in der Langfassung übermittelt? Werden Sie dies nun nachholen?
Das Konzept zur Rettungsgasse wurde dem Verkehrsausschuss vorgelegt.