11573/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am      Juli 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0148-I/4/2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11762/J vom 25. Mai 2012 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Veranlagungsjahr

Einkommensteuer

Körperschaftsteuer

2010

96.062.671,85 €

83.346.492,23 €

2011

96.817.879,51 €

74.193.830,92 €

 

Die Daten zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sind exklusive Personengesellschaften. Bundesweit sind auch 11.172 Personengesellschaften im Bereich Gastgewerbe und Hotellerie tätig. Die Einhebung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer erfolgt jedoch nicht bei der Personengesellschaft, sondern direkt bei den Gesellschaftern der Personengesellschaft. Die Ermittlung des auf den jeweiligen Anteil des Einkommens der Personengesellschaft entfallenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbetrages ist aus technischen Gründen nicht durchführbar.


Zu den folgenden Umsatzsteuerdaten (Frage 1. bis 3.) wird erläuternd angemerkt: Bei nicht veranlagten Fällen ist mangels vollständig vorhandener Informationen (Umsatzsteuer wird eingezahlt, jedoch keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht) die Ermittlung des
Umsatzsteuerbetrages ohne Vorsteuerabzug nicht möglich. Negative Beträge bedeuten, dass
höhere Vorsteuerbeträge geltend gemacht wurden als Umsatzsteuer angefallen ist.

Umsatzsteuer unter Berücksichtigung
Vorsteuerabzug

Veranlagungsjahr

Anzahl Abgabepfl.

Summe Umsatzsteuer

2010

60.687

323.845.775,27 €

2011

54.965

262.874.842,35 €

 

Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug
(bereits veranlagte Fälle)

Veranlagungs-jahr

Anzahl

Abgabepflichtige

Summe Umsatzsteuer

Summe

Vorsteuer

Umsatzsteuer abzügl. Vorsteuer

2010

57.228

2.004.742.797,52 €

1.688.749.115,63 €

315.993.681,89 €

2011

10.699

253.429.115,25 €

187.071.808,41 €

66.357.306,84 €

 

Zu 2.:

Veranlagungsjahr

Einkommensteuer

Körperschaftsteuer

2010

9.452.796,93 €

6.124.764,35 €

2011

9.592.262,77 €

5.656.658,12 €

 

Die Daten zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sind exklusive Personengesellschaften. Im Land Steiermark sind 1.543 Personengesellschaften im Bereich Gastgewerbe und Hotellerie tätig (Erläuterung zur Einhebung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer betreffend Personengesellschaften siehe Antwort zu Frage 1.).

 

Umsatzsteuer unter Berücksichtigung
Vorsteuerabzug

Veranlagungsjahr

Anzahl Abgabepfl.

Summe Umsatzsteuer

2010

8.478

-149.859.995,81 €

2011

7.797

-248.212.565,75 €

 


Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug
(bereits veranlagte Fälle)

Veranlagungs-jahr

Anzahl

Abgabepflichtige

Summe Umsatzsteuer

Summe

Vorsteuer

Umsatzsteuer abzügl. Vorsteuer

2010

7.971

224.914.087,30 €

378.117.197,88 €

-153.203.110,58 €

2011

1.735

35.522.568,08 €

27.279.286,07 €

8.243.282,01 €

 

Zu 3.:

 

Veranlagungsjahr

Einkommensteuer

Körperschaftsteuer

2010

1.484.561,06 €

3.205.410,43 €

2011

1.206.501,49 €

2.848.311,65 €

 

Die Daten zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sind exklusive Personengesellschaften. In der Stadt Graz sind 209 Personengesellschaften im Bereich Gastgewerbe und Hotellerie tätig (Erläuterung zur Einhebung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer betreffend Personengesellschaften siehe Antwort zu Frage 1.).

 

Umsatzsteuer unter Berücksichtigung
Vorsteuerabzug

Veranlagungsjahr

Anzahl Abgabepfl.

Summe Umsatzsteuer

2010

1.322

-195.332.584,18 €

2011

1.226

-292.987.205,06 €

 

 

Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug
(bereits veranlagte Fälle)

Veranlagungs-jahr

Anzahl

Abgabepflichtige

Summe Umsatzsteuer

Summe

Vorsteuer

Umsatzsteuer abzügl. Vorsteuer

2010

1.221

65.000.109,28 €

261.600.554,53 €

-196.600.445,25 €

2011

253

5.633.678,36 €

3.731.504,45 €

1.902.173,91 €

 


Zu 4.:

Der Österreichische Stabilitätspakt (ÖStP) setzt die unionsrechtlichen Regeln über die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten um und regelt die innerstaatliche Haushalts-koordinierung. Hintergrund für den Stabilitätspakt ist die Verpflichtung Österreichs, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden.

 

Für das Haushaltsjahr 2011 ist der ÖStP 2011 maßgeblich (BGBl. I Nr. 117/2011 vom 12. Dezember 2011). Die Gemeinden haben sich nach Artikel 4 des ÖStP 2011 verpflichtet, „jeweils landesweise durch ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis zum gesamtstaatlichen Konsolidierungspfad beizutragen (ordentlicher Stabilitätsbeitrag der Gemeinden).“ Vorübergehende Unterschreitungen des ordentlichen Stabilitätsbeitrages sind für die Gemeinden des Landes Steiermark im Ausmaß von 0,01826% des BIP zulässig, soweit dieser Höchstbetrag nicht schon für das Vorjahr ausgeschöpft wurde.

 

Das Maastricht-Ergebnis einzelner Gemeinden ist dann relevant, wenn die Gemeinden eines Bundeslandes in Summe die Vorgabe eines insgesamt ausgeglichenen Haushaltsergebnisses nicht erfüllt haben. Ob die Gemeinden des Landes Steiermark im Jahr 2011 ihren Stabilitätsbeitrag erfüllt haben, wird durch die Statistik Österreich im Rahmen ihrer Berichtserstellung im September 2012 geprüft. Im Falle von Verfehlungen kommt es zu einer automatischen Einleitung des im ÖStP vorgesehenen Sanktionsmechanismus.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.