11575/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.07.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0157-I/A/15/2012
Wien, am 25. Juli 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 11828/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter/innen zum Stichtag 1. Mai 2012 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
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Abfertigung neu |
Abfertigung alt |
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Ressort - gesamt |
131 |
108 |
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davon Ministerbüro |
11 |
1 |
Frage 3:
Für Bundesbedienstete ist die Möglichkeit des freiwilligen Übertritts vom System der Abfertigung alt in jenes der Betrieblichen Vorsorgekasse gemäß § 35 Abs. 1 Z 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948 ausgeschlossen.
Fragen 4 und 5:
Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen sehen keine finanziellen Rücklagen für Abfertigungszahlungen vor.
Die zu leistenden Abfertigungen werden aus dem jeweils laufenden Budget bedeckt.
Frage 6:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt basieren die in den nächsten 5 Jahren zu erwartenden Abfertigungsansprüche, insbesondere die auf die Kalenderjahre bezogene Zuordnung, auf errechneten Durchschnittswerten. Es ist zu erwarten, dass in diesem Zeitraum 19 Bedienstete Abfertigungsansprüche haben werden, wodurch jährlich durchschnittlich € 110.000,-- an Abfertigungszahlungen zu erwarten sein werden.