11575/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.07.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0157-I/A/15/2012

Wien, am     25. Juli 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11828/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter/innen zum Stichtag 1. Mai 2012 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:


 

Abfertigung neu

Abfertigung alt

Ressort - gesamt

131

108

davon Ministerbüro

11

1

 

Frage 3:

Für Bundesbedienstete ist die Möglichkeit des freiwilligen Übertritts vom System der Abfertigung alt in jenes der Betrieblichen Vorsorgekasse gemäß § 35 Abs. 1 Z 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948 ausgeschlossen.

 

Fragen 4 und 5:

Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen sehen keine finanziellen Rücklagen für Abfertigungszahlungen vor.

Die zu leistenden Abfertigungen werden aus dem jeweils laufenden Budget bedeckt.

 

Frage 6:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt basieren die in den nächsten 5 Jahren zu erwartenden Abfertigungsansprüche, insbesondere die auf die Kalenderjahre bezogene Zuordnung, auf errechneten Durchschnittswerten. Es ist zu erwarten, dass in diesem Zeitraum 19 Bedienstete Abfertigungsansprüche haben werden, wodurch jährlich durchschnittlich € 110.000,-- an Abfertigungszahlungen zu erwarten sein werden.