11576/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0158-I/A/15/2012

Wien, am        25. Juli 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11841/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Eine betriebliche Zusatzversicherung wird nicht angeboten, jedoch wird jenen Bediensteten, welche eine Funktion nach dem Bundes-Bedienstetenschutzgesetz wahrnehmen, ein Aufwandsersatz nach § 20 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956 im Ausmaß von jährlich maximal € 52,30 erstattet, wenn im Rahmen der ausgeübten Funktion ein privater Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.


Frage 3:

Es werden Beiträge zur Bundespensionskasse bezahlt.

 

Der entsprechende Kollektivvertrag sieht generell verpflichtende Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für pragmatische Landeslehrerinnen und -lehrer und für Vertragsbedienstete und Landesvertragslehrerinnen und -lehrer ab dem Geburtsjahrgang 1955 vor. Für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata v und h, Professorinnen und Professoren, Assistentinnen und Assistenten, Staff Scientists gem. §§ 49f bis 49v VBG, wissenschaftliche (künstlerische) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten gilt keine Altersbeschränkung (Details siehe § 22a Gehaltsgesetz 1956 und § 78a Vertragsbedienstetengesetz 1948).

 

Frage 4:

Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge der Bundespensionskasse AG haben grundsätzlich alle Vertragsbediensteten und alle Beamtinnen und Beamten ab dem Geburtsjahrgang 1955.

 

Frage 5:

Die Höhe der Kosten der Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse bzw. für die geleisteten Aufwandsersätze in den Jahren 2009 bis 2011 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Bundespensionskasse

Private Zusatzversicherung

(Aufwandsersatz)

2009

€ 110.823,51

€ 65,38

2010

€ 122.835,11

€ 51,23

2011

€ 128.609,16

€ 51,23

 

Fragen 6 bis 9:

Die genannten Leistungen des Dienstgebers sind ressortfremden Personen nicht zugänglich.