11580/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.07.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0767-II/BK/7.1/2012

Wien, am        . Juli 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 30. Mai 2012 unter der Zahl 11768/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Euro-Fälschungen im Jahr 2011" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Es erfolgt in der Kriminalstatistik keine Unterscheidung nach Banknoten und Münzen. Weiters wird in der Kriminalstatistik nicht die Anzahl der betroffenen Banknoten bzw. Münzen erfasst. Die angeführten Zahlen betreffen daher sämtliche Strafanzeigen nach den §§ 232, 233 und 236 Strafgesetzbuch (StGB).

 

Strafanzeigen

§ 232 StGB

§ 233 StGB

§ 236 StGB

2010

2011

2010

2011

2010

2011

Burgenland

119

190

1

28

1

-

Kärnten

384

375

27

26

12

9

Niederösterreich

72

77

690

622

97

91

Oberösterreich

556

572

174

38

61

21

Salzburg

324

219

313

306

16

13

Steiermark

45

32

493

302

275

145

Tirol

15

11

156

87

676

633

Vorarlberg

242

230

9

9

6

1

Wien

2.042

1.791

66

75

18

16

gesamt

3.799

3.497

1.929

1.493

1.162

929

 

 

 

Zu Frage 3:

Es ist zu unterscheiden, ob die Euro-Banknoten aus dem Umlauf stammen oder vor dem Umlauf sichergestellt wurden.

 

 sichergestellte Euro-Banknoten aus dem Umlauf

Nominale

2010

2011

    5

21

30

  10

173

121

  20

2.768

1.377

  50

2.697

1.843

100

2.118

1.634

200

1.014

398

500

21

180

gesamt

8.812

5.583

sichergestellte Euro-Banknoten vor dem Umlauf

 

3.785

4.015

Gesamtzahl der gefälschten Euro-Banknoten

 

12.597

9.583

Wert der gefälschten Euro-Banknoten

 

617.145

454.050

 

Euro-Banknoten aus dem Umlauf

 

2010

2011

Burgenland

228

136

Kärnten

566

276

Niederösterreich

903

815

Oberösterreich

706

481

Salzburg

668

352

Steiermark

1.043

401

Tirol

870

795

Vorarlberg

248

172

Wien

3.580

2.155

gesamt

8.812

5.583

 

Es gab in den Jahren 2010 und 2011 keine Beschlagnahmen von Euro-Münzen vor dem Umlauf.

 


Aus dem Umlauf stammten 10.027 Stück Euro-Münzen im Gesamtwert von 16.873 EUR im Jahre 2010 und 8.393 Stück Euro-Münzen im Gesamtwert von 13.341,50 EUR im Jahre 2011.

 

Zu Frage 4:

Es liegen keine statistischen Auswertungen darüber vor, in welchen Zusammenhängen und in welchen Branchen die Beschlagnahmen durchgeführt wurden. Grundsätzlich erfolgen die Beschlagnahmen bei Vertrauens- und Scheinkäufen, in Geschäften und Lokalen, wenn der Täter damit Einkäufe tätigt, sowie bei Haus- und Personsdurchsuchungen in Verbindung mit anderen strafbaren Handlungen. Im Jahr 2011 fanden ein Vertrauenskauf und ein Schein-kauf statt, die beide im Burgenland durchgeführt wurden.

 

Zu Frage 5:

Es liegen zwar Hinweise auf einige Länder vor, in denen falsche Euro-Banknoten und Münzen hergestellt worden sind. Die diesbezüglichen Ermittlungen sind jedoch noch anhängig, so dass nicht mit hinreichender Sicherheit eine entsprechende Aussage getroffen werden kann.

 

Zu Frage 6:

Es wurden in Österreich in den Jahren 2010 und 2011 keine Fälscherwerkstätten ausgehoben und daher erfolgten in diesem Zusammenhang auch keine Beschlagnahmen.

 

Zu den Fragen 7, 10 bis 15:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Die Entscheidung über die Bekanntgabe von internationalen Euro Geldfälschungszahlen obliegt der EZB.

 

Zu Frage 8:

Bei der Qualifizierung als „Geldfälscherbande“ sind § 278 StGB (Kriminelle Vereinigung) bzw. § 278a StGB (Kriminelle Organisation) heranzuziehen. Die Geldfälschungskriminalität ist in vielen Fällen durch Arbeitsteiligkeit und Organisationsdichte gekennzeichnet, wobei jedoch keine Statistik über diese Qualifikation als „Geldfälscherbande“ besteht.

 

Zu Frage 9:

Vergleichszahlen über die Aushebung von „Geldfälscherbanden“ in anderen EU-Mit-gliedstaaten liegen nicht vor.

 


Zu den Fragen 16, 17 und 20:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechts.

 

Zu Frage 18:

Informationen und Präventionsarbeit erfolgen seitens des Bundesministeriums für Inneres in Schulen vor allem hinsichtlich der Bekämpfung der Jugendkriminalität und des Sucht-mittelkonsums. Für Informationen und Schulungen über das Erkennen von Euro-Fälschungen ist vor allem eine Zuständigkeit der Österreichischen Nationalbank gegeben. Diese wird bei diesbezüglichen Veranstaltungen durch die Polizei unterstützt.