11597/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.07.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 


An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0134 -I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 27. JULI 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Vilimsky, Kolleginnen

und Kollegen vom 15. Juni 2012, Nr. 12036/J, betreffend

finanzielle Unterstützung von NGO‘s

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Juni 2012, Nr. 12036/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Folgende Vereine werden im Jahr 2012 finanziell unterstützt:

 

Name

Zahlung

AEE - Institut für Nachhaltige Technologien

10.000,00

Bio AUSTRIA - Verein zur Förderung des biologischen Landbaus

726.100,00

Holstein Austria

24.600,00

Initiative Weltethos Österreich

1.200,00

Jugend Umwelt Plattform

85.000,00

Klimabündnis Forschungsinstitut

7.138,00

ÖKL - Österreichisches Kuratorium für Landtechnik u. Landentwicklung

16.000,00

Ökobüro

67.083,80

OÖ Energiesparverband

5.000,00

Österr. Wasser- und Abfallwirtschaftsverband

500,00

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz

18.000,00

Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik

5.000,00

Österreichische Jungzüchtervereinigung

15.000,00

Österreichische Nationalvereinigung für Genreserven

22.500,00

Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung

211.200,00

Österreichischer Alpenschutzverband

12.000,00

Österreichischer Biomasseverband

134.000,00

Österreichischer Bundesverband für Schafe und Ziegen

76.900,00

Österreichisches Institut für Baubiologie u Ökologie

7.000,00

Österreichisches Ökologie Institut

8.000,00

Pferdezentrum Stadl-Paura

37.500,00

respACT austria

23.000,00

Sportunion Österreich

13.500,00

Umweltdachverband

361.500,00

Verband der Chemielehrer

13.000,00

Verband österreichischer Forellenzüchter

3.600,00

Verband österreichischer Schweineerzeuger (VÖS)

72.300,00

WWF Österreich

15.000,00

ZAG - Zentrale Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Geflügelwirtschaft

36.000,00

ZAR - Zentrale Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter

324.900,00

Zentrale Arbeitsgemeinschaft österreichischer Pferdezüchter

62.400,00

 

Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass im laufenden Jahr Förderungen an Vereine auch im Rahmen des Österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2007 bis 2013 ausbezahlt wurden.

 

Förderungen werden nur aufgrund eines konkreten Förderungsansuchens gewährt. Derzeit liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zwar einige Förderungsansuchen vor, eine Entscheidung über diese Ansuchen wurde jedoch noch nicht getroffen.


Zu Frage 3:

 

Im BMLFUW werden NGO‘s im Sinne des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen, BGBl. Nr. 404/1992, als selbständige Rechtsträger verstanden, die nach ihren Statuten gemeinnützige Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinn gerichtet sind.

 

Zu Frage 4:

 

Der Zweck, für den um Förderung angesucht wird, muss in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fallen. Die Kosten von Projekten, die gefördert werden sollen, müssen angemessen und nachvollziehbar sein. Im Übrigen müssen neben der budgetären Bedeckung der beantragten Förderung im BMLFUW die Voraussetzungen der Sonderrichtlinien bzw. der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 51/2004, in der Fassung BGBl. II Nr. 317/2009 (ARR 2004) erfüllt werden.

 

Der Bundesminister: