11601/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.08.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

           

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/0770-II/10/a/2012

Wien, am       . August 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. Juni 2012 unter der Zahl 11786/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Tätigkeit der Polizei im Zusammenhang mit dem Universitätsviertel Graz" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In der Zeit von 1. Jänner 2009 bis dato versahen in der Zeit zwischen 00:00 und 06:30 Uhr vier Exekutivbedienstete ständig ihren Dienst bei der Polizeiinspektion (PI) Riesplatz. In der Zeit von 06:30 – 08:00 Uhr (Tagdienst) versahen in diesem Zeitraum ständig vier bis zehn Exekutivbedienstete ihren Dienst an der dortigen Dienststelle. 

 

Auf Grund des exorbitanten Verwaltungsaufwandes, insbesondere im Hinblick auf die unter-schiedlichen Dienstplanungen der PI-Kommandoführung sowie der Personalfluktuation, wird von einer anfragebezogenen weiteren Aufschlüsselung, die eine retrospektive manuelle Durchsicht und Auswertung der Dienstpläne erfordern würde, Abstand  genommen.


Zu Frage 2:

Mit 1. Juli 2012 erfolgt die Versetzung eines Exekutivbediensteten zur PI Riesplatz; darüber hinaus ist in absehbarer Zeit die Versetzung eines weiteren Beamten zur PI Riesplatz vorgesehen.

 

Zu Frage 3:

Der Bericht wurde aufgrund einer Anfrage der für das Sperrstundenverfahren zuständigen Behörde (Magistrat Graz) erstellt.

 

Zu Frage 4:

Es ist nicht üblich, dass Polizeibeamte in Kenntnis des Inhaltes einer von einer anderen Behörde noch zu erlassenden Entscheidung sind. 

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Derartige anfragespezifische statistische Aufzeichnungen werden nicht geführt.

 

Im Hinblick auf den exorbitanten Verwaltungsaufwand, der durch eine anfragebezogene, retrospektive manuelle Durchsicht und Auswertung der Unterlagen hervorgerufen werden würde, muss von der Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.

 

Zu Frage 7:

 

Oktober-fest im Schwarzl

Freizeit-zentrum

Spiele von Sturm Graz und GAK im Umfeld der UPC Arena

Stadtfest der Kronen-zeitung

Auf-steirern

Faschings-umzug im Bereich der Grazer Innenstadt

Frühjahrs-messe und Herbst-messe

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

5

28

-

-

-

2

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

-

1

-

-

-

-

Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit

1

-

-

-

-

-

Strafbare Handlungen gegen die Ehre

1

9

-

-

-

-

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

6

15

-

1

-

10

Strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen

1

-

-

-

-

-

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

-

9

-

-

-

-

Verwaltungsüber-tretungen

3

107

2

-

-

-

Zu Frage 8:

 

Spiele von Rapid Wien

GTI Treffen am Wörthersee

Nova Rock Festival in Nickelsdorf

Northern Lights Festival in Reichenthal

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

25

20

9

-

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

-

-

1

-

Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit

-

-

1

-

Strafbare Handlungen gegen die Ehre

4

-

-

-

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

19

42

111

-

Gemeingefährliche strafbare Handlungen

1

-

1

1

Strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen

2

3

3

-

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

37

2

-

-

Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden

1

-

-

-

Strafbare Handlungen gegen das Suchtmittelgesetz

2

-

70

-

Strafbare Handlungen gegen das Waffengesetz

1

-

-

-

Verwaltungsüber-tretungen

221

6.580

8

-

 

Im Hinblick auf die in der Anfrage angeführten Veranstaltungen im Estate Club in Wiener Neustadt wird mitgeteilt, dass derartige anfragespezifische, respektive auf einzelne Lokale in Verbindung mit dortigen Veranstaltungen bezogene statistische Aufzeichnungen nicht geführt werden.

 

Im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand wird von einer anfragebezogenen, retrospektiven manuellen Durchsicht und Auswertung der Daten aus dem  Protokollierungs-system (PAD) Abstand genommen.