11603/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.08.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12353/J der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Frage 1 bis 8:

Es wird um Verständnis dafür ersucht, dass eine detaillierte Beantwortung der Anfrage aus datentechnischen Gründen mit einem erheblichen Aufwand verbunden und daher leider nicht möglich ist:

Das AMS ordnet in seiner EDV-Erfassung Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bestimmten Fachbereichen zu. Der Struktur eines anforderungsgerechten Kursangebots entsprechend können dabei einer Qualifizierungsmaßname auch mehrere Fachbereiche zugeordnet werden. Im Rahmen des bestehenden EDV-Systems ist jedenfalls eine Zuordnung von bestimmten Berufen zu einzelnen Aus- und Weiterbildungsangeboten zumindest in automatisierter Form technisch nicht möglich.

Eine manuelle Zuordnung von Berufen zu einzelnen Maßnahmen auf der Grundlage einer in jedem Fall durchzuführenden Analyse der jeweiligen Ausbildungsinhalte und –ziele wäre angesichts des beträchtlichen Umfangs der jährlich vom AMS abgewickelten Qualifizierungsmaßnahmen wiederum mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden und erscheint daher auch nicht gerechtfertigt.

Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass sich das AMS bei der Planung und Gestaltung von Qualifizierungsmaßnahmen am konkreten und oft auch regional unterschiedlichen Arbeitsmarktbedarf orientiert. So erfolgt etwa im Rahmen so genannter Implacementstiftungen oder des Modells der arbeitsplatznahen Qualifizierung, das bereits in einzelnen Bundesländern erprobt wurde und nun auf Basis einer bundesweiten Regelung weiter forciert werden soll, eine auf einen konkret vorhandenen Personalbedarf ausgerichtete Form der Aus- und Weiterbildung von geeigneten Arbeitslosen. Es kann in diesem Zusammenhang unter anderem auch auf das AMS-Programm „Standing Committee on New Skills“ verwiesen werden. Im  Rahmen diese Programmes wurden gemeinsam mit Branchenfachleuten innovativer Leitbetriebe und Arbeitsmarkt- und BildungsexpertInnen  Mustercurricula in ausgewählten Berufsbereichen entwickelt, die eine praxis- und bedarfsgerechte Qualifizierung von arbeitslosen Personen gewährleisten sollen. Im Jahr 2012 ist geplant, allein in diesen Maßnahmen rund 9.300 Personen zukunftsorientiert aus- und weiterzubilden.