11604/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.08.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 1. August 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0230-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11796/J betreffend „Alkoholmissbrauch - Jugendschutz - Sanktionen nach der Gewerbeordnung 2011“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juni 2012 an mich richteten, stelle ich, zu den Fragen 1 bis 11, 14 bis 17 und 24 unter Wiedergabe der meinem Haus auf Anfrage zugegangenen Rückmeldungen der zuständigen Ämter der Landesregierungen, fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
In Oberösterreich wurden im Jahr 2011 sieben Organmandate verhängt. In der Steiermark wurden im Jahr 2011 25 Organmandate verhängt. In Wien wurden im Jahr 2011 66 Organmandate verhängt. In Salzburg werden Organstrafmandate nicht nach Übertretungen statistisch erfasst; überdies erfolgen bei derartigen Übertretungen, ebenso wie in Kärnten und Vorarlberg, im Regelfall Anzeigen. In Niederösterreich werden Organstrafmandate nicht deliktsbezogen erfasst. In Tirol liegen keine Aufzeichnungen zu Organstrafmandaten vor. Aus dem Burgenland wurden keine Organmandate gemeldet.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Im Burgenland wurden im Jahr 2011 zehn Anzeigen erstattet. Kärnten kann diese Frage auf Basis der vorliegenden Aufzeichnungen nicht konkret be-antworten. In Niederösterreich wurden im Jahr 2011 20 Anzeigen erstattet. In Oberösterreich wurden im Jahr 2011 72 Anzeigen erstattet. In Salzburg wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2011 211 Anzeigen erstattet. In der Steiermark wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2011 60 Anzeigen erstattet. In Tirol wurden im Jahr 2011 145 Anzeigen erstattet. In Vorarlberg wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2011 sowohl im Gastgewerbe, als auch im Handel 26 Anzeigen erstattet. In Wien wurden im Jahr 2011 78 Anzeigen erstattet.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Im Burgenland wurden im Jahr 2011 zwei Verfahren eingeleitet. In Kärnten konnten die eingeleiteten Verfahren auf Basis der vorliegenden Aufzeichnungen nicht konkret ausgewiesen werden. In Niederösterreich wurden im Jahr 2011 16 Verfahren eingeleitet. In Oberösterreich wurden im Jahr 2011 60 Verfahren eingeleitet. In Salzburg wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2011 211 Verfahren eingeleitet. In der Steiermark wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2011 50 Verfahren eingeleitet. In Tirol wurden im Jahr 2011 128 Verfahren eingeleitet. In Vorarlberg wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2011 sowohl im Gastgewerbe, als auch im Handel 26 Verfahren eingeleitet. In Wien wurden im Jahr 2011 67 Verfahren eingeleitet.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Im Burgenland wurde im Jahr 2011 kein Verfahren eingestellt. In Kärnten konnten die eingestellten Verfahren auf Basis der vorliegenden Aufzeichnungen nicht konkret ausgewiesen werden. In Niederösterreich wurden im Jahr 2011 zwei Verfahren eingestellt. In Oberösterreich wurden im Jahr 2011 sieben Verfahren eingestellt. In Salzburg wurden im Jahr 2011 13 Verfahren eingestellt. In
der Steiermark wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2011 vier Verfahren eingestellt. In Tirol wurden im Jahr 2011 sieben Verfahren eingestellt. In Vorarlberg wurde in zwei Fällen gemäß § 21 VStG von der Verhängung einer Strafe abgesehen. In Wien wurden im Jahr 2011 neun Verfahren eingestellt.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Burgenland wurden im Jahr 2011 drei rechtskräftige Geldstrafen in Höhe von € 180 und eine in Höhe von € 300 verhängt. In Kärnten wurden im Jahr 2011 1.320 Geldstrafen verhängt - die hohe Anzahl erklärt das Amt der Landes-regierung mit der Durchführung einer "Aktion scharf"; davon wurden Jugendliche mit Unterweisung oder einer durchschnittlichen Geldstrafe von € 30 und Er-wachsene mit einer Geldstrafe von € 70 bis € 500 bestraft. In Niederösterreich wurden im Jahr 2011 vier Bestrafungen ausgesprochen. In Oberösterreich wurden im Jahr 2011 56 Geldstrafen in Höhe von insgesamt € 23.343 verhängt. In Salzburg wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2011 192 Geldstrafen verhängt, wobei sich die Strafhöhen zwischen € 100 bis € 3.500 bewegten. In der Steiermark wurden laut einer qualifizierten Schätzung im Jahr 2011 30 Strafen verhängt, wobei sich die Strafhöhen zwischen € 20 bis € 900 bewegten. In Tirol wurden im Jahr 2011 121 Strafen verhängt; die durch-schnittliche Strafhöhe betrug € 350. In Vorarlberg wurden im Jahr 2011 sowohl im Gastgewerbe, als auch im Handel 22 Geldstrafen zwischen € 300 und € 700 verhängt. In Wien wurden im Jahr 2011 52 Strafen verhängt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Im Burgenland erfolgten im Jahr 2011 sechs Entziehungen. In Kärnten erfolgten im Jahr 2011 15 Entziehungen. In Niederösterreich erfolgten im Jahr 2011 14 Entziehungen. In Oberösterreich erfolgten im Jahr 2011 19 Entziehungen. In Salzburg erfolgten im Jahr 2011 elf Entziehungen, wobei manche Bezirkshauptmannschaften zu dieser Frage keine Angaben übermitteln konnten, da eine Auswertung der entzogenen Gewerbeberechtigungen nach Berufsgruppen nicht möglich war. In der Steiermark erfolgten im Jahr 2011 elf Entziehungen. In Tirol erfolgten im Jahr 2011 zehn Entziehungen. In Vorarlberg erfolgten laut qualifizierter Schätzung im Jahr 2011 sechs Entziehungen. In Wien erfolgten im Jahr 2011 120 Entziehungen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
In Kärnten erfolgten im Jahr 2011 vier derartige Entziehungen. In Oberösterreich erfolgte im Jahr 2011 eine derartige Entziehung. In Salzburg ist eine Auswertung nach Entziehungsgründen nicht möglich. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine derartigen Entziehungen berichtet.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
In Niederösterreich erfolgte im Jahr 2011 eine derartige Entziehung. In Ober-österreich erfolgten im Jahr 2011 vier derartige Entziehungen. In der Steiermark erfolgte im Jahr 2011 eine derartige Entziehung. In Wien erfolgten im Jahr 2011 drei derartige Entziehungen. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine derartigen Entziehungen berichtet.
Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:
Aus den Bundesländern wurden keine derartigen Entziehungen berichtet.
Antwort zu den Punkten 12, 13 und 18 bis 23 der Anfrage:
Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8165/J ver-wiesen.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
In Oberösterreich wurden im Jahr 2011 fünf derartige Organmandate in Höhe von insgesamt € 75 verhängt. In Tirol liegen keine Aufzeichnungen zu Organmandaten vor. In Vorarlberg wird für diese Delikte keine Statistik geführt. Die Einhaltung der Bestimmung des § 112 Abs. 4 GewO 1994 wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen immer wieder überprüft; vereinzelt werden Über-tretungen festgestellt, die verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden. In Wien wurden im Jahr 2011 139 derartige Organmandate verhängt. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine derartigen Organmandate berichtet.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
In Kärnten kann diese Frage auf Basis der vorliegenden Unterlagen nicht konkret beantwortet werden. Aus Niederösterreich wurde nur von einer Bezirksver-waltungsbehörde berichtet, dass eine Anzeige erstattet wurde. In Oberösterreich wurden im Jahr 2011 14 derartige Anzeigen erstattet. In der Steiermark wurden im Jahr 2011 43 derartige Anzeigen erstattet. In Tirol wurden im Jahr 2011 10 derartige Anzeigen erstattet, wobei die Daten nicht von allen Bezirksver-waltungsbehörden geliefert wurden. In Vorarlberg wird für diese Delikte keine Statistik geführt. Die Einhaltung der Bestimmung des § 112 Abs. 4 GewO 1994 wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen immer wieder überprüft; vereinzelt werden Übertretungen festgestellt, die verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden. In Wien wurden im Jahr 2011 20 derartige Anzeigen erstattet. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine derartigen Anzeigen berichtet.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
In Kärnten kann diese Frage auf Basis vorliegenden Unterlagen nicht konkret beantwortet werden. In Oberösterreich und in Salzburg wurden im Jahr 2011 je drei Verfahren eingestellt. In Tirol liegen keine Aufzeichnungen dazu vor. In Vorarlberg wird für diese Delikte keine Statistik geführt. Die Einhaltung der Bestimmung des § 112 Abs. 4 GewO 1994 wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen immer wieder überprüft; vereinzelt werden Übertretungen festgestellt, die verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine eingestellten Verfahren berichtet.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
In Oberösterreich wurden im Jahr 2011 elf Geldstrafen in Höhe von insgesamt € 1.200 verhängt. In der Steiermark wurden im Jahr 2011 26 Geldstrafen verhängt, wobei 17 Verfahren noch anhängig sind. In Tirol wurden zehn Strafen verhängt, wobei nicht von allen Bezirksverwaltungsbehörden vollständige Daten geliefert wurden. In Wien wurden im Jahr 2011 20 Strafen verhängt. Aus den übrigen Bundesländern wurden keine derartigen Strafen berichtet.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:
Im Burgenland wurden im Jahr 2011 4.709 Personen kontrolliert. Dabei wurden 302 Ermahnungen vor Ort ausgesprochen und 62 Anzeigen erstattet.
In Kärnten wurden im Jahr 2011 259 Schwerpunktüberprüfungen durchgeführt; zusätzlich sind 170 Kontrollen insbesondere bei Veranstaltungen erfolgt. Weiters wurde auch von regelmäßigen Schwerpunktüberprüfungen bei Veranstaltungen berichtet. Es wurden nicht aus allen Bezirken Zahlen gemeldet.
In Niederösterreich wurden im Jahr 2011 2.739 Kontrollen durchgeführt. Da nur ein Teil der Bezirksverwaltungsbehörden präzise Zahlen nannte, liegt der tat-sächliche Wert höher. Während Kontrollschwerpunktaktionen nicht zahlenmäßig erfasst werden, gibt es regelmäßige Schwerpunktaktionen, die auch Veran-staltungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 25 GewO 1994 (Clubbings u. dgl.) umfassen.
Aus Oberösterreich wird von 134 Kontrollen sowie Schwerpunktkontrollen berichtet, wobei nur aus einem Teil der Bezirke Zahlen gemeldet wurden.
Aus Salzburg wird von sieben Schwerpunktkontrollen sowie mehreren Routinekontrollen und Schwerpunktaktionen berichtet, wobei nur aus einem Teil der Bezirke Zahlen gemeldet wurden.
In der Steiermark werden Kontrollschwerpunktaktionen zahlenmäßig nicht erfasst, jedoch wurden im Jahr 2011 4.100 Kontrollen bei Gewerbetreibenden und eine verstärkte Kontrolle von Veranstaltungen (z.B. Zeltfeste, Bälle, Fußballspiele, Adventmärkte) sowie Kontrollen von Märkten und Handelsbetrieben durchgeführt.
In Tirol wurden im Jahr 2011 1.184 Kontrollen und teilweise regelmäßige nicht zahlenmäßig erfasste Kontrollen im Streifendienst in den Bezirken sowie laufende Kontrollen durch mobile Einsatzkräfte in Innsbruck-Stadt durchgeführt.
In Vorarlberg kann derzeit die Anzahl der überprüften Betriebe aufgrund ent-sprechender Änderungen der sogenannten elektronischen Dienstdokumentation nicht eruiert werden. Jedoch wurde berichtet, dass im Jahr 2011 zumindest 47
Betriebe (Gastronomie-, Handelsbetriebe sowie diverse Veranstaltungen, Weihnachtsmärkte) einerseits im Rahmen schwerpunktmäßiger Kontrollen der Bezirksverwaltungsbehörden unter Mitwirkung der Polizei sowie andererseits gezielter Einzelkontrollen der Polizei überprüft wurden.
Die BPD Wien, in Zusammenarbeit mit diversen magistratischen Dienststellen, führt bereits seit dem Frühjahr 2007 in allen 14 Stadtpolizeikommanden zweimal monatlich Schwerpunktstreifen mit dem Fokus auf das Thema „Jugendliche und Alkohol“ durch; dabei erfolgt eine Kontrolle von Gastgewerbebetrieben und Handelsbetrieben bzw. Tankstellen. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 2.000 Betriebe überprüft. Parallel dazu führt die MA 59 – Marktamt im Rahmen des Rayonsdienstes laufend Überprüfungen im Zusammenhang mit der Einhaltung gewerberechtlicher Bestimmungen durch.
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
Im Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (zur Zeit der Verabschiedung des Erlasses noch Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) vom 14. März 2008, Zl. BMWA-30.599/0079-I/7/2008, sowie dem er-gänzenden Erlass vom 15.07.2008, Zl. BMWA-30.599/0255-I/7/2008, die sich an die Landeshauptleute richten, wurde festgehalten, dass es in Vollzug des § 114 GewO 1994 unverzichtbar ist, dass die Gewerbebehörden mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Mitteln die Einhaltung der Bestimmung des § 114 GewO 1994 kontrollieren.
Die zitierte Entschließung Nr. 206/A (E) XXIII. GP war an die damalige Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend gerichtet hat. Dazu findet regelmäßig ein Arbeitskreis "Wirtschaft und Alkohol" im Gesundheitsressort statt.
Unbeschadet dessen, dass die Zuständigkeit für Fragen der Alkoholprävention beim Bundesministerium für Gesundheit liegt, das derzeit auch eine ent-sprechende Österreichische Suchtpräventionsstrategie entwickelt, stellt, abge-sehen von dezidierten Aktivitäten zur Alkoholprävention, insbesondere die außerschulische Jugendarbeit ein wichtiges Handlungsfeld dar, in dem Jugendliche informelle Kompetenzen erwerben sowie ihre sozialen Fähigkeiten erweitern und
üben können. In diesem Sinne ist die außerschulische Jugendarbeit per se ein präventiver Faktor. Trotz anderweitiger Sparmaßnahmen wurden die ent-sprechenden Förderungen für die Jugendarbeit auch im Jahr 2011 nicht gekürzt, die, gemeinsam mit der Unterstützung der vom Ressort zusätzlich geförderten Bundesnetzwerke für offene Jugendarbeit und Jugendinformation sowie der Bundesjugendvertretung, einen wichtigen Beitrag zu einem gesundheits-fördernden Freizeitverhalten leisten.