11606/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0726-II/10/2012
Wien, am . August 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 5. Juni 2012 unter der Zahl 11797/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Onlineeinkauf bei Thor Steinar II“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Frage 2:
Eine Auflistung von möglichen Taten und Handlungen, die das Ansehen des öffentlichen Amtes gefährden, ist aufgrund der Notwendigkeit der individuellen Prüfung eines jeden Anlassfalls durch die zuständige Dienstbehörde nicht möglich.
Zu Frage 3:
Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage ist eine Auswertung der Internetzugriffe bzw. des Mailverkehrs der einzelnen Bediensteten ohne das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente nicht erlaubt. Es kann eine generelle Zuordnung von Bestellungen zu einzelnen Be-diensteten nicht vorgenommen werden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Nein. Die Sperre von – allenfalls nur einzelnen - e-commerce Internetseiten sowohl für einzelne Beamte als auch für alle Bediensteten würde einen unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwand bedeuten. Im Übrigen werden die bestehenden Vorschriften für die private Nutzung der IKT-Infrastruktur als ausreichend erachtet.