11608/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.08.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Beschreibung: BMAnfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

BMWF-10.000/0180-III/4a/2012

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 2. August 2012

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11809/J-NR/2012 betreffend Beseitigung unausgewogener Geschlechterverhältnisse an Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Die Information über die Trainingsmaßnahme für Gremienmitglieder ist allen Universitäts-leitungen zugegangen. Die Trainings werden von der Firma Permion Consulting GmbH durchgeführt. Die Trainingsmaßnahme, an der insgesamt 60 Personen teilnehmen, begann im Juli 2012 und wird ein Jahr dauern.

 

Zu Fragen 3 und 4:

In Vorbereitung auf die neue Leistungsvereinbarungsperiode und zur besseren Beurteilung des Status quo hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eine Analyse durchgeführt. Zwei Wissensressourcen wurden herangezogen: Gendermonitoring (Gleichstellungsindikatoren) sowie qualitative Studien.


Aus den quantitativen und qualitativen Analysen wurden strategische Ziele für die neue Leistungsvereinbarungsperiode entwickelt. Die strategischen Dokumente der Universität sowie die in den Leistungsvereinbarungen genannten Gleichstellungsziele und Vorhaben werden dahingehend überprüft, ob sie zur Stärkung der strategischen Ziele beitragen.

 

Zu Frage 5:

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wurde die Analyse von der Stabstelle Gender und Diversitätsmanagement in Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Fachabteilung und „Task Force“ vorgenommen.

 

Zu Fragen 6 bis 9:

Die Gleichstellungspolitik der Universitäten in den Leistungsvereinbarungen wird seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung anhand von drei Fragen geprüft:

·         Welche Gleichstellungspolitik hat die Universität (Leitbild, Entwicklungsplan)?

·         Welche Instrumente wendet die Universität an, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen (Frauenförderungsplan, Gleichstellungsmonitoring, Gender-analysen usw.)?

·         Handelt die Universität informiert auf Basis von Analysen und Wissen um Diskriminierungstatbestände (Handlungsfelder und treffsichere Maßnahmen)?

 

Das Ergebnis ist eine Stellungnahme, die im Falle notwendiger Nachbesserungen der Universität übermittelt und in einem gesonderten Abstimmungsgespräch zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und der Universität im Detail behandelt wird. Bis zum Abschluss der Leistungsvereinbarungen wird die erwünschte Umsetzung in Form von gleichstellungsrelevanten Zielen, Vorhaben und geeigneten Indikatoren überprüft.

 

Zu Fragen 10 und 11:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat ein Gendermonitoring (uni:data) mit steuerungsrelevanten Indikatoren installiert. Darüber hinaus unterzieht das Bundes-ministerium für Wissenschaft und Forschung ganz generell die in den Leistungsvereinbarungen festgelegten Ziele und Vorhaben der 22 Universitäten einem regelmäßigen Monitoring, betreffend Umsetzung und Zielerreichung. Dieses „Umsetzungscontrolling“ erfolgt auf Basis der Berichtslegung der Universitäten in der Wissensbilanz (Teil II, „Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung“). Zudem werden in den zweimal jährlich stattfindenden „Begleitgesprächen zur Leistungsvereinbarung“ zwischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und Universitätsleitungen diese Themenbereiche ebenfalls angesprochen. Themenspezifische Informationen und Erkenntnisse aus diesem Monitoring der laufenden Leistungsvereinbarung fließen generell auch in die Vorbereitung der nächsten Leistungsvereinbarung ein.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.