11609/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.08.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                             Wien, am    Juli 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0155-I/4/2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11787/J vom 5. Juni 2012 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2605/J vom 2. Juli 2009 (insbesondere Frage 1.) wird verwiesen.

 

Zu 2.:

Die Übersiedlung in das Finanzzentrum Wien Mitte wird in mehreren Tranchen erfolgen, beginnend mit Dezember 2012.

 

Zu 3. und 4.:

Eigentümerin und Vermieterin der zu Frage 1. genannten Liegenschaften ist die Bundes-immobiliengesellschaft mbH.


Zu 5.:

Die monatlichen Mietaufwendungen, bestehend aus Miet- und Betriebskosten, betragen zum Zeitpunkt der Anfrage:

 

Standort

Miete/Monat in EUR pro Dienststelle

Betriebskostenakonto in EUR pro Dienststelle

Gesamt EUR

FA Wien 1/23

 

83.507,73

40.465,99

123.973,72

FA Wien 3/11/

Schwechat/Gerasdorf

159.691,45

29.689,23

189.380,68

FA Wien 4/5/10

 

37.494,54

4.104,32

41.598,86

FA Wien 6/7/15

 

22.605,68

3.039,96

25.645,64

FA Wien 8/16/17

 

34.687,94

3.722,94

38.410,88

FA Wien 9/19/19/ Klosterneuburg

52.533,46

16.411,89

68.945,35

FA Wien 12/13/14/

Purkersdorf

23.594,40

4.475,76

28.070,16

FA für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel

42.218,57

14.052,09

56.270,66

Großbetriebsprüfung

 

96.229,02

24.727,98

120.957,00

 

GESAMT

 

552.562,79

 

140.690,16

 

693.252,95

 

Zu 6.:

Standort

Miete in EUR pro m²/ Monat je Dienststelle

Betriebskostenakonto in EUR pro m²/Monat je Dienststelle

Gesamt EUR pro m²/ Monat

FA Wien 1/23

 

10,05

4,87

14,92

FA Wien 3/11/

Schwechat/Gerasdorf

6,67

1,24

7,91

FA Wien 4/5/10

 

8,04

0,88

8,92

FA Wien 6/7/15

 

6,45

0,87

7,32

FA Wien 8/16/17

 

8,01

0,86

8,87

FA Wien 9/19/19/ Klosterneuburg

 

6,57

2,05

8,62

FA Wien 12/13/14/

Purkersdorf

 

4,17

0,79

4,96

FA für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel

6,73

2,24

8,97

Großbetriebsprüfung

10,80

2,78

13,58

 


Zu 7. bis 9.:

Wien Mitte Immobilien GmbH, 1020 Wien, Leopold-Moses-Gasse 4.

 

Zu 10., 11. und 13.:

Auf die Beantwortungen der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 2691/J-BR vom 15. Juni 2009 (Frage 3.), Nr. 4481/J vom 9. Februar 2010 (Frage 16.), Nr. 4654/J vom 25. Februar 2010 (Fragen 4., 6.) und Nr. 11311/J vom 30. März 2012 (Frage 1.) wird verwiesen.

 

Zu 12.:

Flächenverhältnis zum Zeitpunkt der parlamentarischen Anfrage:

                   BIG-Altstandorte:                                   65.181 m²

                   Finanzzentrum Wien Mitte:                rund 35.000 m²

 

Zu 14.:

Nein.

 

Zu 15. und 16.:

Die Bilanzierung der Bundesimmobiliengesellschaft mbH erfolgt als eigenständiges Unternehmen. Deshalb ist auch kein betragsmäßiger Bezug zwischen Mieteinnahmen der Bundesimmobiliengesellschaft mbH und den Einnahmen des Bundes herstellbar; demnach kann auch keine Vergleichsrechnung angestellt werden.

 

Zu 17.:

An den derzeitigen Standorten betragen die jährlichen Erhaltungskosten EUR 62.422,93, die jährlichen Betriebskosten EUR 140.690,16.

 

Zu 18.:

Da das Bundesministerium für Finanzen Mieter der Büroflächen ist, kann über Planungs- und Errichtungskosten im Zusammenhang mit dem Gebäude keine Auskunft erteilt werden.

 

Zu 19.:

Für die Moderation einer Informationsveranstaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Großbetriebsprüfung Wien und Ost hinsichtlich der zukünftigen Rahmenbedingungen in Wien Mitte sind Kosten für die Planung, Vor- und Nachbereitung und Moderation der Veranstaltung in Höhe von EUR 4.950,-- angefallen.


Zu 20. bis 23.:

Führungskräftemeetings sind in allen modernen Verwaltungen als Managementinstrument im Einsatz und es liegt auf der Hand, dass bei derartigen Meetings neben anstehenden Fachthemen derzeit auch Themen rund um die Übersiedlung ins Finanzzentrum Wien behandelt werden. Eine Kostenrechnung zur Erfassung der Opportunitätskosten für die im Zusammenhang mit dem Finanzzentrum Wien stehenden Informationen wird nicht erstellt, weil derartige Informationen nach Möglichkeit im Rahmen bestehender Kommunikations-strukturen weiter gegeben werden und eine aussagefähige Kostendarstellung mit vertretbarem Aufwand daher nicht möglich ist.

 

Das so genannte Mehrergebnis der Amtsbetriebsprüfung der Wiener Finanzämter betrug im Jahr 2011 EUR 240.050.226,-- (ohne gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben), jenes der Großbetriebsprüfung (Regionen Wien und Ost) EUR 501.718.888,--.

 

Zu 24.:

Auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4470/J vom 4. Februar 2010 (Fragen 12., 13.) sowie auf die Antworten zu den Fragen 14., 15. und 16. der vorliegenden parlamentarischen Anfrage wird verwiesen.

 

Zu 25.:

Keine.

 

Zu 26.:

Auf die Beantwortung der Frage 10. wird verwiesen. Für die Befassung der Personal­vertretung gibt es diesbezüglich keine gesetzlichen Grundlagen.

 

Zu 27.:

Ja, sobald die schutzwürdigen Interessen von Mieter und Vermieter nicht mehr aufrecht und weggefallen sind (siehe Beantwortung zu Frage 10.).


Zu 28. bis 34.:

Moderne Standort- und Büroraumkonzepte bieten im Allgemeinen große Synergiepotentiale und Effizienzsteigerungen. Das im Rahmen einer BMF-internen Veranstaltung vom 16. April 2012 präsentierte, auf Annahmen basierende Zahlenbeispiel des für die Infrastruktur verantwortlichen Abteilungsleiters im Bundesministerium für Finanzen hatte die Zielsetzung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Großbetriebsprüfung das Potential moderner Standort- und Büroraumkonzepte zu erläutern. Die dabei bezifferten Beträge sind nicht – wie in der Anfrage irrtümlich bezeichnet – Standortkosteneinsparungen, sondern beispielhafte Effizienzverluste von alten und ineffizienten Bürostrukturen, die in modernen Büroimmobilien vermieden werden können. Da diese Betrachtungen nur theoretischer Natur sind, können diese daher auch nicht budgetiert werden. Die Fragen 5. bis 20. sind jedenfalls für solche Betrachtungen unerheblich.

 

Zu 35.:

Auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2605/J vom 2. Juli 2009 (Frage 7.) wird verwiesen.

 

Zu 36.:

Es sind KFZ-Stellflächen im Rahmen der Parkplatzbewirtschaftung des Büro- und Geschäftszentrums Wien Mitte vorhanden.

 

Zu 37.:

Eine Auslagerung von Kosten der Dienstbehörden an Kundinnen und Kunden erfolgt in diesem Zusammenhang nicht; diese sind daher auch nicht kalkulierbar.

 

Zu 38. bis 42.:

Die Finanzverwaltung verstärkte in den letzten Jahren insbesondere in den städtischen Ballungsräumen ihre Bemühungen, ihre Dienststellen örtlich an einem Standort oder auf wenige Standorte zu konzentrieren. Dies wird vom Gedanken getragen, durch Reduktion von Standorten Synergien in der Flächenbewirtschaftung, aber auch in der organisations-übergreifenden Zusammenarbeit von Dienststellen erzielen zu können.

 

Durch die Verdichtung der Standorte in Wien erfolgt keine Verringerung der Bürgernähe. Die IC-Teams der jetzigen Wiener Finanzämter, die jetzt speziell für die Bürger- und Unternehmerbetreuung in Wien im Einsatz sind, werden in einem Finanzamt mit der Sonderzuständigkeit "Auskunftsbereich für ganz Wien" zusammengeführt. Der Standort Wien


Mitte ist auf Grund der Anbindung an S- und U-Bahn aus ganz Wien bestens erreichbar; im Vergleich dazu müssen Kunden der Finanzämter "auf dem Lande" oftmals längere Fahrzeiten zu den ICs ihrer zuständigen Finanzamts-Dienststellen in Kauf nehmen.

 

Die räumliche Verteilung der Informationszentren erfolgt in der Startphase – bis April 2013 – im Finanzzentrum Wien Mitte, in der Außenstelle Kagran, in der Außenstelle Erdberg und in der Außenstelle Ullmannstraße.

 

Dazu wird die Anzahl der für die Bürgerbetreuung eingesetzten Bediensteten im Zusammenhang mit der Besiedelung des Finanzzentrums nicht verringert. Da keine weiteren Außenstellen für Infocenter geplant sind, stellt sich die Frage der diesbezüglichen Kostenbetrachtung bzw. einer Vergleichskalkulation nicht.

 

Zu 43. und 44.:

Um die notwendigen Kostenreduktionen zu erreichen, gehen die mittel- und langfristigen Zielsetzungen des Finanzressorts ohne Zweifel in Richtung der automationsunterstützten Gestaltung der Kundenbeziehungen. Schon jetzt können Steuererklärungen und sonstige Anbringen von den Bürgerinnen und Bürgern täglich 24 Stunden über FinanzOnline eingebracht werden. Für dieses mehrfach prämierte, moderne und kundenorientierte Service haben sich 2011 mehr als 2,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger entschieden. Die Online-Quote im Bereich der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerveranlagung konnte durch gezielte Aufklärungsmaßnahmen des Bundesministeriums für Finanzen auf 54% gesteigert werden. Es ist auch überaus erfreulich, dass die Zahl der älteren Internetuser stetig im Steigen ist und FinanzOnline dazu einen sehr wichtigen Beitrag liefert.

 

Dessen ungeachtet ist dem Bundesministerium für Finanzen aber auch bewusst, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger – und hier nicht nur die ältere Generation – den Umstieg auf die elektronische Abwicklung ihrer Steuerangelegenheiten bewältigen bzw. wählen werden. Diesen Kunden wird in Wien ab 2013 – neben einer qualitativ hochwertigen telefonischen Auskunftsbetreuung – an den verbleibenden modernen Servicestandorten, die durch eine optimale Anbindung an den öffentlichen Verkehr (U-Bahnen, Schnellbahnen) leicht erreichbar sind, ein professionelles Serviceangebot zur Verfügung gestellt werden. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den aufgestellten Info-Points und Service Desks eine optimierte Lenkung der Kundenströme ebenso gewährleisten wie eine kundengerechte und zielgruppenorientierte Auskunftserteilung. Durch die Einrichtung von 2nd-Level Informationsmöglichkeiten für bestimmte Lebensbereiche und bestimmte Sondersparten wird


die Serviceleistung der Finanzverwaltung in Wien qualitativ noch gesteigert werden können. Dieses gesteigerte Serviceangebot wird auch unseren älteren Mitmenschen in Wien zu Gute kommen.

 

In Wien werden bereits seit mehreren Jahren von den Finanzämtern Pensionistenheime nach Vereinbarung mit der jeweiligen Heimleitung besucht. Dieser Service der Finanzämter wird in Ansehung der bereits langjährigen Kooperation weiter fortgesetzt bzw. in Absprache mit den Seniorenvertretungsorganistionen verstärkt werden.

 

Zu 45. bis 47.:

Derzeit nein; es bestehen keine derartigen Überlegungen.

 

Zu 48. und 49.:

Die Frage der Größe von Dienststellen und Führungsspannen kann naturgemäß nicht als absolute Richtgröße beantwortet werden, sondern ist in Abhängigkeit von Organisations-struktur, Gestaltung der Arbeitsabläufe und Art der Tätigkeit zu sehen.

 

Zu 50.:

Die vom Bundesministerium für Finanzen gemeinsam mit der Personalvertretung bereits 2008 grundsätzlich vereinbarte Belegung für den Außendienstbereich der Großbetriebsprüfung dient der optimalen Raumausnutzung, der Verringerung von Leerständen und daher der Vermeidung unnötiger Raumbewirtschaftungskosten. Ein diesbezüglicher Zusammenhang mit der in der Anfrage angesprochenen TU-Studie ist aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht herstellbar.

 

Zu 51.:

Die Studie wurde durch den Leiter der Abteilung für Beschaffung und Infrastruktur im Bundesministerium für Finanzen beauftragt.

 

Zu 52.:

Technische Universität Wien, Institut für Informations- und Facility Management (Studienverfasser) in Verbindung mit niederländischen FM-Experten.

 

Zu 53.:

Die Kosten der Studie beliefen sich auf EUR 61.921,68.

 


Zu 54.:

Das Bundesministerium für Finanzen besitzt ein einfaches Verwertungsrecht an der Studie.

 

Zu 55. bis 62.:

Die Planung des Finanzzentrums Wien berücksichtigt natürlich die strategisch gewollte, weitgehende Digitalisierung der Akten in der Finanzverwaltung. Ziel ist es, durch höchstmögliche Nutzung moderner IT-Anwendungsmöglichkeiten, angepasst an die Anforderungen einer modernen Bürostruktur, einen noch zweckmäßigeren, noch wirtschaftlicheren und noch sparsameren Personalressourceneinsatz – der im Übrigen schon durch die restriktive Aufnahmepolitik der Bundesregierung ohne Alternative ist – zu erreichen. Das Scannen für den Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerveranlagungsbereich ist bereits seit Jänner 2011 in Wien erfolgreich im Einsatz, das Scannen von nahezu allen Eingangsdokumenten und die elektronische Zuordnung der digitalisierten Eingaben zu den Steuersubjekten soll nunmehr ausgebaut und konsequent umgesetzt werden. Die Verwendung von Papierakten in den Finanzämtern wird dadurch maßgeblich reduziert werden können. Die Aktenaltbestände sind aber weiterhin im gesetzlich notwendigen Ausmaß aufzubewahren, es erfolgen daher keine darüber hinaus gehenden Aktenvernichtungen. Eine endgültige Festlegung des konkreten Lagerortes für die Altakten ist noch nicht erfolgt. Aus organisatorischer Sicht ist damit sowohl einer effizienten Aktenbearbeitung als auch dem Auftrag eines sparsamen Einsatzes der Finanzmittel Rechnung getragen. Zudem ist ein Nachteil für die Bürgerinnen und Bürger nicht erkennbar.

 

Zu 63. bis 67.:

Es wurden vom Bundesministerium für Finanzen zwei Ermittlungen der Altaktenbestände durchgeführt, um gesicherte Entscheidungsgrundlagen zu erwirken. Bedingt durch die Dauer des Projektes und die innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgten Skartierungsaktionen in den Finanzämtern haben sich naturgemäß die Aktenbestände verändert. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Vorgehensweise verfasste das Bundes-ministerium für Finanzen eine kurze und präzise Handlungsanleitung für die Ermittlung dieser Altaktenbestände, sodass eine genaue Feststellung der Aktenvolumina dem Steuerzahler letztlich Geld sparen hilft, weil dadurch zu bezahlende Überkapazitäten im Bereich des Transportes und der Lagerflächen vermieden werden können.

Die Erstellung der Handlungsanweisung erfolgte durch zwei Personen im Bundesministerium für Finanzen und hat ca. eine Stunde gedauert. Die exakte Anleitung ersparte viele potentielle Rückfragen aus den Finanzämtern in Wien, was aus Ressourceneinsatzsicht eher positiv zu bewerten ist.


Zu 68. und 69:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 70. bis 79.:

Nicht nur in der Großbetriebsprüfung werden steuerlich relevante Geschäftsfälle bearbeitet. Die Finanzverwaltung hat tausende Bedienstete, die mit der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten befasst sind und damit dem Regime der Wahrung des Steuergeheimnisses unterliegen. Die Verpflichtung, das Steuergeheimnis zu wahren, traf und trifft daher jeden Bediensteten persönlich.

 

Gemäß § 38 Abs. 1 zweiter Satz BWG unterliegen Organe von Behörden, denen bei ihrer dienstlichen Tätigkeit entsprechende Tatsachen bekannt werden, alle dem Bankgeheimnis und der entsprechenden Strafbarkeit bei Verletzung.

 

Wie jede öffentliche Verwaltung muss auch die Finanzverwaltung konsequent bestrebt sein, gleichartige Infrastruktureinrichtungen kostengünstig von mehreren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern nutzen zu lassen. So sind zum Beispiel seit mehreren Jahren sogenannte Multifunktionsgeräte (Drucker / Kopierer / Scanner) im gemeinsamen Einsatz für ein bis zwei Finanzamtsteams. Die Wahrung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht wird seitens des Ressorts dadurch unterstützt, dass die persönliche bzw. abgeschirmte Verwendung dieser Geräte durch individuell einstellbare Benutzercodes gesichert wird. Ein Ausdruck ist daher z.B. nur in Anwesenheit des bzw. der berechtigten Bediensteten möglich.

 

Zu 80.:

Der genannte Zivilingenieur für Hochbau ist im eigenen Namen tätig.


Zu 81. und 82.:

Beim Terminal Tower Linz kam es zu keinen Budgetüberschreitungen. Zusätzliche Kosten gegenüber dem Planbudget sind ausschließlich auf Zusatzleistungen zurückzuführen.

 

Zu 83. und 84.:

Keine.

 

Zu 85.:

Im Finanzzentrum Linz wurden Rechnungen in Höhe von rund EUR 5,294 Mio. gelegt und bezahlt.

 

Zu 86.:

16.018 m² für aktuell insgesamt 732 Bedienstete.

 

Zu 87.:

Nein.

 

Zu 88.:

Zum Zeitpunkt der Umsetzung am Terminal Tower Linz lag das „Bürokonzept_2020“ noch nicht vor.

 

Zu 89. und 90.:

Entscheidungsgründe waren Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.
Im Übrigen wird a
uf die Ausführungen zu Frage 50. verwiesen.

 

Zu 91.:

Ja.

 

Zu 92. bis 95.:

Es bestätigt sich, dass eine herkömmliche Papierarchivierung durch die zunehmende Elektronisierung der Arbeitsabläufe und Prozesse auslaufend ist und somit Lager- und Archivflächen nach und nach eingespart werden können. Erst durch die Einhauslösung in Linz wird es beispielsweise nunmehr möglich, der Justizverwaltung rund 1.200 Laufmeter an Archivflächen zur Lagerung von Personalakten zur Verfügung zu stellen, sodass auf diese Weise ressortübergreifend Synergien generiert und Kosten für den Bund vermieden werden.


Zu 96.:

Es sollen auch am Standort Wien die Synergievorteile für eine moderne und bürgernahe Verwaltung gehoben werden.

 

Zu 97.:

Nein.

 

Zu 98. bis 100.:

An Personen oder Gesellschaften, zu denen seitens des parlamentarischen Untersuchungsausschusses mit ergänzendem Beweisbeschluss (zum Beweisbeschluss vom 18. November 2011) Unterlagen angefordert wurden, kam es zu keinen Rechnungs-ausstellungen bzw. Geldflüssen durch das Bundesministerium für Finanzen.

 

Zu 101.:

Die Kontrollen erfolgten hinsichtlich des Projektmanagements, des Risikomanagements und des Zahlungsverkehrs auf mehreren Ebenen. Die erste Ebene bezog sich auf prozess-integrierte Kontrollen, die zweite Ebene auf Systemkontrollen. Für einen möglichen Malversationsverdacht stand als dritte Kontrollebene das Büro für Interne Angelegenheiten zur Verfügung, das auch als Ansprechstelle für Whistleblowing fungierte.

 

Zu 102. und 103.:

Die Teilnahme am Projekt „Horizontal Monitoring“ (begleitende Kontrolle) steht unter dem Prinzip der Freiwilligkeit. Unternehmen können ihr Interesse an der Teilnahme bei der zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt) bekunden. Durch das Finanzamt erfolgt eine interne Abstimmung mit der Großbetriebsprüfung. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Projektleitung „Horizontal Monitoring“. Ob die genannten Unternehmen Interesse an der Teilnahme am Pilotprojekt „Horizontal Monitoring“ haben, kann seitens der Finanzverwaltung nicht mitgeteilt werden.

 

Zu 104. bis 106.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

 


Zu 107. bis 114.:

Die Übersiedelung ist im ersten Quartal 2013 geplant. Es ist mit keiner Mehrbelastung für das Budget zu rechnen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11311/J vom 30. März 2012 verwiesen.

 

Zu 115.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist laufend bemüht, durch eine zeitgemäße Immobilienstrategie („kompakt, besser und aufgabenorientiert“) das Serviceangebot der Finanzverwaltung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern und noch effizienter zu gestalten als bisher. Dazu gehören nicht zuletzt auch entsprechend zeitgemäße Standortqualitäten.

 

Durch ein konsequentes und bedarfsorientiertes Flächenmanagement konnte seit dem Jahr 2000 der Gesamtflächenbestand im Bundesministerium für Finanzen um rund 100.000 m² verringert werden. Diese Maßnahme verringert alleine die Aufwendungen für Betriebskosten im Ausmaß von rd. EUR 2,4 Mio. jährlich. In den nächsten Jahren können weitere 30.000 m² an Flächen reduziert werden. So findet auch eine Anpassung des Flächenbedarfes an den Personalstand statt.

 

Als weitere bedeutende Einsparung erweist sich der Entfall von Kosten für Sanierungs-maßnahmen in Bezug auf die angesprochene Flächenverringerung in Höhe von insgesamt rund EUR 80 Mio., die das Bundesministerium für Finanzen als Mieter kraft gesetzlicher Bestimmung (vgl. § 8 MRG, § 1098 ABGB) für die Instandhaltung und Instandsetzung der von ihm gemieteten Flächen aufzuwenden hat.

Um die Substanz der gemieteten Flächen nicht nur im gesetzlich geforderten Maße zu erhalten, sondern auch laufend das Serviceangebot – etwa durch die Etablierung von Informationscentern – zu verbessern, wurden Investitionen im Gesamtausmaß von rd. EUR 49 Mio. getätigt. Diese Investitionen flossen und fließen in bauliche und ausstattungs-mäßige Verbesserungen beispielsweise an den Standorten Schärding, Innsbruck, Eisenstadt, Wr. Neustadt, Hollabrunn und Bundesfinanzakademie sowie Wien Mitte, wobei im Rahmen dieser Investitionen insbesondere auch Maßnahmen zur Herstellung der gesetzlich gebotenen Barrierefreiheit mit berücksichtigt werden.


Zu 116. und 117.:

Mit den Investitionen in die Struktur- und Standorterneuerung am Standort Wien sind heute schon die Weichen für eine moderne, kundenorientierte und effiziente Finanzverwaltung gestellt. Das Finanzverwaltungszentrum Wien Mitte ist damit ein lebendiges Beispiel für die laufenden Verwaltungsreformmaßnahmen. Mit dem neuen Standort bleiben dem Bundesministerium für Finanzen in Zukunft millionenschwere Sanierungen und Adaptierungen von Altstandorten erspart. Die Besorgnis hinsichtlich anfallender Einnahmenausfälle kann vom Bundesministerium für Finanzen nicht nachvollzogen werden, vielmehr ist mit den neuen Strukturen eine höhere Effektivität in der Abgabenvollziehung zu erwarten.

 

Zu 118.:

Diese Einschätzung wird nicht geteilt.

 

Zu 119.:

Nein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.