11610/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0156-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11789/J vom 5. Juni 2012 der Abgeordneten Dipl. Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Das Bundesministerium für Finanzen besitzt keine Informationen über ein mögliches Engagement österreichischer Kreditinstitute bei der Alfa-Gruppe.
Zu 3. bis 5.:
Die im Bankwesengesetz normierten Ordnungsnormen, insbesondere die Bestimmungen der §§ 27 (Großveranlagungen) und 29 (Beteiligungen), dienen der Vermeidung von Klumpenrisiken. Die Veranlagungshöchstgrenze ist dabei so normiert, dass der Ausfall eines einzelnen Kunden für sich allein genommen zu keiner Institutsgefährdung führt. Die Einhaltung der Ordnungsnormen wird im Rahmen des Meldewesens von OeNB und FMA laufend überwacht.
Zu 6. und 7.:
Es bestehen keinerlei finanzielle Verpflichtungen der Republik für die Alfa-Gruppe, sodass allfällige wirtschaftliche Probleme die Bonität Österreichs nicht tangieren.
Zu 8. und 9.:
Derzeit werden Eckpunkte erörtert. Eine Zuleitung zur parlamentarischen Behandlung ist noch nicht definitiv absehbar.
Zu 10.:
Die Insolvenz einer Bank wird nach der geltenden Insolvenzordnung abgewickelt. Präzedenzfälle in der jüngeren Vergangenheit waren die Bank für Handel und Industrie AG, die Rieger Bank AG, die Diskont Bank AG und die Trigon Bank AG.
Mit freundlichen Grüßen