11611/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.08.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am        Juli 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0157-I/4/2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11790/J vom 5. Juni 2012 der Abgeordneten Dipl. Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Die Veranlagung der Währungsreserven und damit auch das diesbezügliche Risikomanagement ist eine in den Bereich des ESZB fallende und unter anderem auch dem Regime des Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegende Aufgabe der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), die von der OeNB autonom auszuführen ist. Es ist daher nicht die Aufgabe des BMF, die Veranlagungsmethodik der OeNB zu bewerten oder zu evaluieren.

 

Die Kriterien der Veranlagungspolitik der OeNB ergeben sich jedenfalls aus dem Nationalbankgesetz, den Regeln des Eurosystems und den intern von den zuständigen Gremien der OeNB erstellten Regeln. Über das Risikomanagement der OeNB wird laufend in den zuständigen Gremien der OeNB berichtet. Details zu den Maßnahmen, wie etwa der konkreten Risikostreuung, unterliegen jedoch der Verschwiegenheitspflicht sowohl nach Art. 37 ESZB/EZB-Statut als auch nach § 45 NBG.


Zu 4. bis 9.:

Die OeNB gibt aus den oben angeführten Gründen auch keine Details zu ihren einzelnen Assets oder Gruppen von Assets bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.