11613/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0159-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11792/J vom 5. Juni 2012 der Abgeordneten Dipl. Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 6. und 8. bis 10.:
Zu diesen Fragen ist auszuführen, dass die Veranlagung der Währungsreserven und damit auch das diesbezügliche Risikomanagement eine in den Bereich des ESZB fallende und unter anderem auch dem Regime des Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegende Aufgabe der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) darstellt, die von der OeNB autonom auszuführen ist.
Die Kriterien der Veranlagungspolitik der OeNB ergeben sich daher aus dem Nationalbankgesetz, den Regeln des Eurosystems und den intern von den zuständigen Gremien der OeNB erstellten Regeln. Über die Veranlagungsstrategie inklusive der Goldveranlagung der OeNB wird laufend in den zuständigen Gremien der OeNB berichtet. Details zu den Maßnahmen, wie etwa die konkreten An- und Verkaufsabsichten, unterliegen jedoch der Verschwiegenheitspflicht sowohl nach Art. 37 des ESZB/EZB-Statuts als auch nach § 45 NBG.
Zu 7.:
Über die in der Presseaussendung der EZB vom 7. August 2009 (Joint Statement on Gold) enthaltenen grundlegenden Aussagen hinausgehende Details können einseitig von der OeNB – im Hinblick auf die gebotene Vertraulichkeit dieses Vertragswerkes – nicht offen gelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen