11614/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0154-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11794/J vom 5. Juni 2012 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Derzeit läuft ein Pilotprojekt. Nach Abschluss des Piloten werden in einer Evaluierung die Erfahrungen beurteilt und gegebenenfalls Verbesserungen vorgenommen. Bisherige Rückmeldungen zum „Fahrtenbuch per SMS“ sind positiv.
Zu 2. und 3.:
Bei vielen Unternehmen und auch in Verwaltungen werden elektronische Fahrtenbücher eingesetzt. Die speziellen Anforderungen und Strukturen in der österreichischen Finanzverwaltung machen aber eine individuelle Lösung erforderlich.
Zu 4.:
Die Kosten für die Versendung der SMS betragen entsprechend den bestehenden Verträgen Euro 0,15 brutto pro versendeter SMS. Die Gesamtanzahl der SMS betrug vom Zeitpunkt der Einführung des Pilotprojekts im März 2012 bis zum Ablauf des Monats des Einlangens der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage 6327. Somit beliefen sich die Gesamtkosten für die Monate März bis Juni 2012 auf Euro 949,05, jeweils verteilt auf die am Pilotbetrieb teilnehmenden Dienststellen.
Die Kosten für den SMS-Dienst betrugen für die Monate März bis Juni 2012 Euro 401,45, inklusive Grundgebühr und Rückmelde-SMS im Fehlerfall (falsche SMS-Inhalte).
Zu 5. bis 8.:
Die Versendung der SMS erfolgt über die vorhandenen dienstlichen Mobiltelefone bzw. über das bestehende Mailing-System des Bundesministeriums für Finanzen. Der Telefondienstleister des Bundesministeriums für Finanzen ist die Firma A1Telekom, mit welcher aufgrund Zuschlagserteilung im Rahmen von – durch die BBG durchgeführten – Ausschreibungen aufrechte Verträge bestehen, die für den gesamten Bund gelten. Für den Empfang der SMS wird der Leitweg über die Firma sms.at genutzt.
Eine gesonderte Ausschreibung war und ist nicht erforderlich, da die Gesamtkosten die Ausschreibungsgrenze nicht überschreiten und im Übrigen auf bestehende Technologie zurückgegriffen wurde.
Zu 9.:
Im Pilotbetrieb konnte derzeit ein Mittelwert von rund zwei SMS pro Tag und Fahrzeug ermittelt werden. Dabei handelt es sich jeweils um eine Abfahrts- und eine Ankunfts-SMS.
Zu 10. und 11.:
An der Ausstattung der
Bediensteten mit dienstlichen Mobiltelefonen wird es keine Änderung geben,
da die vorwiegenden Nutzer der Dienstfahrzeuge
(Außendienstmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter, Berufskraftfahrerinnen und -fahrer) ohnedies mit Mobiltelefonen
ausgestattet sind. Zudem sind alternative Möglichkeiten für die
korrekte Erfassung der Fahrten berücksichtigt worden. Ebenso wurden
technische Vorkehrungen zur revisionssicheren Erfassung der Fahrtendaten per
E-Mail (auch durch andere Personen) getroffen, für den Fall, dass das
Mobilfunknetz an manchen Orten nicht verfügbar sein sollte.
Zu 12.:
Auslöser für die Automatisation des Fahrtenbuches war die von der Buchhaltungsagentur wiederholt beanstandete, bisher nicht revisionssichere Variante des Fahrtenbuches. Inhalte der Fahrtenbücher wurden bisher händisch in Excel-Tabellen übertragen. Diese Variante hat den Nachteil der Fehleranfälligkeit und zudem sind Fahrtenbuchdaten nie aktuell abrufbar.
Durch das „Fahrtenbuch per SMS“ entfällt nun auch die zeitintensive Übertragung der Fahrtenbuchdaten in Excel-Tabellen. Es werden daher weder Einsparungen noch zusätzliche Kosten erwartet.
Mit freundlichen Grüßen