11618/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0186-III/4a/2012
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 2. August 2012
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Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 11849/J-NR/2012 betreffend betriebliche Zusatzversicherungen, die die
Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am
13. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist eine betriebliche Altersvorsorge in Form der Bundespensionskasse vorgesehen. Der entsprechende Kollektivvertrag sieht generell verpflichtende Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Bundesbeamt/innen sowie für pragmatisierte Landeslehrer/innen und Vertragsbedienstete und Landesvertragslehrer/innen ab dem Geburtsjahrgang 1955 vor. Für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata v und h, Professor/innen, Assistent/innen, Staff Scientists gemäß §§ 49f bis 49v VBG, wissenschaftliche (künstlerische) Mitarbeiter/innen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter/innen an Universitäten gilt keine Altersbeschränkung (Details siehe § 22a GehG, § 78a VBG).
Zu Fragen 5 bis 9:
Generell werden Beiträge des Dienstgebers zur Pensionskasse nur für Bundesbedienstete und Landeslehrer/innen gezahlt.
Die Beiträge des Dienstgebers betrugen für den Bereich der Zentralleitung und der nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung im Jahr 2009 € 180.733,35, im Jahr 2010 € 188.610,81 und im Jahr 2011 € 194.125,77.
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.