11618/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.08.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM                               

 

 

                                                          BMWF-10.000/0186-III/4a/2012

                               
                                                               

 

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 2. August 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11849/J-NR/2012 betreffend betriebliche Zusatzversicherungen, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am
13. Juni 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist eine betriebliche Altersvorsorge in Form der Bundespensionskasse vorgesehen. Der entsprechende Kollektivvertrag sieht generell verpflichtende Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse für Bundesbeamt/innen sowie für pragmatisierte Landeslehrer/innen und Vertragsbedienstete und Landesvertragslehrer/innen ab dem Geburtsjahrgang 1955 vor. Für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata v und h, Professor/innen, Assistent/innen, Staff Scientists gemäß §§ 49f bis 49v VBG, wissenschaftliche (künstlerische) Mitarbeiter/innen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter/innen an Universitäten gilt keine Altersbeschränkung (Details siehe § 22a GehG, § 78a VBG).

 

Zu Fragen 5 bis 9:

Generell werden Beiträge des Dienstgebers zur Pensionskasse nur für Bundesbedienstete und Landeslehrer/innen gezahlt.


Die Beiträge des Dienstgebers betrugen für den Bereich der Zentralleitung und der nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung im Jahr 2009 € 180.733,35, im Jahr 2010 € 188.610,81 und im Jahr 2011 € 194.125,77.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.